In Luxemburg liegt eine Vorlage wegen Unzuständigkeit der deutschen
Behörden ,soweit der ordentliche WS im Ausland war.
VG Augsburg hat des bejaht,
VG Sigmaringen verneint.
Was haltet Ihr von dieser Info, welche mein Anwalt mir mitgeteilt hat,
Schaut euch mal den Link an, hier gehts auch um die Richtlinie 2006/126/EG.