Ohne eine empirische Studie die das belegt ist und bleibt es ein Mythos, oder anders ausgedrueckt Hoerensagen.
Es ist weder ein Mythos oder Hörensagen, weil mein FS definitiv prüfungsfrei erteilt wurde.
Wenn Du meinst Du müsstest hier die Leute weiter verunsichern nur weil in Deinem Fall die FEB zu eine Entscheidung kommt nicht prüfungfrei zu erteilen, dann ist dies immer noch eine Einzelfallentscheidung nach Aktenlage und das wird es auch in Zukunft bleiben. Ein anderer Fall wird möglicherweise von der gleichen FEB bzw. Sachbearbeiter ganz anders entschieden.
Entweder lass uns über Deinen Einzelfall diskutieren oder aber gar nicht. Ein über den Kamm scheren mit der Behauptung BW erteilt nicht prüfungsfrei lass ich ohne entsprechende gegenteilige schriftliche Beweise nicht meht zu. Denn dann ist der Thead ganz schnell zu.