ZitatAlles anzeigenGuten Tag,
Ich habe Mitte 2004 den Führerschein wegen Alkohol entzogen bekommen
(1,6 Promille). Aufgrund des Urteils habe ich eine zweijährige
Fahrsperre bekommen, die jedoch nun bereits längst vorbei ist. Nun
stellt sich für mich die Frage, welche Voraussetzungen nach aktueller
Rechtslage bestehen müssen, damit ich in Deutschland mit einem
tschechischen Führerschein legal fahren darf, ohne die MPU in
Deutschland machen zu müssen.
Es würde sogar die Möglichkeit bestehen, bei einer tschechischen
Firma als Mitarbeiter für die Zeit tätig zu sein, damit der Wohnsitz
auch offiziell bestätigt werden könnte. Wenn jedoch "nur" ein Wohnsitz
für 185 Tage reichen würde so sollte es mir auch recht sein. Dies könnte
natürlich auch ohne Probleme gemacht werden.
Es stellt sich für mich dann natürlich auch die Frage ob der
tschechische Führerschein eine bestimmte Gültigkeitsdauer hat, oder ob
ich diesen dann nach X-Jahren problemlos in einen deutschen Führerschein
umschreiben lassen kann, da ja nach dem Entzug des deutschen
Führerschein dann schon einige Jahre vergangen sind.
Antwort: Sehr geehrter Fragesteller,
ein ausländischer Führerschein darf in Deutschland nicht benutzt
werden, solange im Führerschein ein deutscher Wohnsitz eingetragen
worden ist und die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen worden ist.
Diesen ausländischen Führerschein bekommen Sie allerdings nur dann
ausgehändigt, wenn Sie einen ausländischen Wohnsitz nachweisen, also
mindestens 185 Tage dort leben und erst nach dieser Zeit die
ausländische EU-Fahrerlaubnis erteilt worden ist (vgl. EuGH Rechtssache C-467/10) sowie auch die deutsche Sperrfrist abgelaufen ist.
Wenn dies bei Ihnen der Fall ist, können Sie die MPU umgehen und mit diesem Führerschein in Deutschland fahren.
Nach Ablauf der Gültigkeit nach zehn Jahren, können Sie den
Führerschein entweder in Tschechien verlängern lassen oder diesen in
Deutschland umschreiben. Hier dürfte es sodann keine Probleme geben, da
die Ablauffristen nur den Sinn und Zweck haben, das Passbild und die
Sicherheitstechnik auf dem neusten Stand zu halten und nicht etwaige
Prüfungen zu wiederholen oder gar neue Hürden zu schaffen.
gefunden am 07.02.2013
Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.d…nd-gueltig-__f212361.html