Anwalt ist Informiert.
Er hat Aktenansicht beantragt.
Den Termin für die Umschreibung habe ich nächsten Mittwoch (hab mich zm eine Woche vertan).
Macht es überhaupt noch Sinn in dieser Phase einen Antrag auf Umschreibung zu stellen?.
Anwalt ist Informiert.
Er hat Aktenansicht beantragt.
Den Termin für die Umschreibung habe ich nächsten Mittwoch (hab mich zm eine Woche vertan).
Macht es überhaupt noch Sinn in dieser Phase einen Antrag auf Umschreibung zu stellen?.
....und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit,dass die gleiche Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt, wie vor 1,5 Jahren?.
Danke!
Der Antrag auf Umschreibung wäre dann zumindest schon einmal gestellt. Sollte dieser wegen eines laufenden Ermittlungsverfahrens zunächst nicht weiter bearbeitet werden, so wird man Dir dies mitteilen. Hauptsache der Antrag ist erstmal raus.
Ob die StA die Sache in Deinem Falle neu durchstarten wird ist schwer zu sagen. Da nach §153 eingestellt wurde wissen die selbst am besten, daß da u.U. noch gründlicher nachgeprüft werden könnte.
Nein, die Beschuldigtenanhörung setzt, wie der Name schon sagt, einen Beschuldigten voraus. Damit gibt es ein EV und damit darf nur die StA einstellen. Die Polizei darf gar nichts ("Ermittlungsbeamte der StA" früher "Hilfspersonen").
Danke Ihnen👍
Der Antrag auf Umschreibung wäre dann zumindest schon einmal gestellt. Sollte dieser wegen eines laufenden Ermittlungsverfahrens zunächst nicht weiter bearbeitet werden, so wird man Dir dies mitteilen. Hauptsache der Antrag ist erstmal raus.
Ob die StA die Sache in Deinem Falle neu durchstarten wird ist schwer zu sagen. Da nach §153 eingestellt wurde wissen die selbst am besten, daß da u.U. noch gründlicher nachgeprüft werden könnte.
Danke Dir,
habe mich um eine Woche vertan.
Habe nächste Woche einen Termin zur Umschreibung.
(Werde berichten).
Der 153 er besagt ja(unter anderen),
"..wegen Geringfügigkeit eingestellt ".
Warum sollte die gleiche Staatsanwaltschaft dies wieder aufleben lassen?.
Einstellung nach § 153 kann mitunter bedeuten, dass es für damalige Verhältnisse einfach nicht lohnenswert gewesen ist, weiter nachzuforschen. Das ändert sich bei erneutem selbigem Tatvorwurf aber in der Regel.
Einstellung nach § 153 kann mitunter bedeuten, dass es für damalige Verhältnisse einfach nicht lohnenswert gewesen ist, weiter nachzuforschen. Das ändert sich bei erneutem selbigem Tatvorwurf aber in der Regel.
Ich habe wie schon erwähnt eine Einstellung nach 153 Abs.2 StPo.
In der Annahme es kommt zur einer Verhandlung, kann es durchaus sein,dass das Verfahren nach Paragraph 170 wieder eingestellt werden könnte.
Sehe ich das richtig?.
Nein, Einstellung nach § 170 geht nur im EV. Im gerichtlichen Verfahren nennt man das dann Freispruch. Warum stellen Sie diese Fragen eigentlich nicht Ihrem Awalt? Der sollte das eigentlich wissen.
Nach meinen Erfahrungen und nicht als ungeschriebenes Blatt, man hört nichts mehr davon, es wäre zwar nett, wenn ein Schriftstück mit einer Einstellung versendet wird, muss aber nicht sein, letztendlich ist das Ergebnis dasselbe.
Soooo...Morgen ist der Tag für den Antrag zur Umschreibung(trotz Verfahren).
Mit zu FeB nehme ich:
FS
Lichtbild
FAER Auszug.
Soll ich die PL Meldekarte auch vorlegen?.
Ich muss leider nochmal fragen,macht es Sinn ,JETZT den Antrag zu stellen.
Oder soll ich warten,wie die Ermittlungen laufen.
Vielen Dank
Immer noch ja.
Die PL-Bürgerkarte vorzuzeigen würde nur insofern etwas bringen (Signal auf Kooperationsbereitschaft-Arbeitsersparnis für die D-FeB), wenn dieser eine beglaubigte Übersetzung beigefügt wäre. Ansonsten hätte dieses Dokument für den freundl. Sachbearbeiter den Status einer, mit irgendwelchen Glyphen bedruckten, grünen Pappe-also gar keinen.
Es ist eher so eine Karte in der Größe eines Führerschein. 🤔
Einfach mitnehmen, brichst Du Dir doch keinen bei ab. Wirst ja sehen, ob sie damit was anfangen können. In meinem Fall brauchten sie die Karte nicht.
Na, das stimmt nun auch wieder. Wenn der freundl. SB nicht zu faul ist, dann wird er diese sogar kopieren. Dann hat er gleich eine geeignete Unterlage, um in der anschl. Pause sein Wurstbrot zu mampfen.
Nix ausser Fs vorlegen.
Ermittlung zuvor beenden.
Nix ausser Fs vorlegen.
Ermittlung zuvor beenden.
Bin etwas irritiert.
Belmond ist der Meinung ich soll's durchziehen u.meint Ermittlungen erst einmal beenden.
Was denn nun
ich würde es durchziehen, denn was hat die Umschreibung mit der Ermittlung zu tun?
Wie oft noch? Durchziehen, fertig. Du hast die Einstellung.
ich würde es durchziehen, denn was hat die Umschreibung mit der Ermittlung zu tun?
naja,die Ermittlungen führen auch zur FeB.
Werde es durchziehen, nach 15 Jahren Pl Lappen.
Danke Dombay und allen anderen 🙌
Wie oft noch? Durchziehen, fertig. Du hast die Einstellung.
Richtig! Vielleicht noch ne Kopie von der Einstellung zugeben und fertig! du hast nichts zu verlieren, auch wenn die FeB denk was zu haben, dann kommen sie auch. So oder so!