Wenn die feb von den Ermittlungen mitbekommt, wird das Antragsberfahren erst fortgesetzt bis die Ermittlungen abgeschlossen sind.
Fragen (umschreibung)
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...aber der Antrag ist zunächst einmal gestellt. Dies sollte der Sinn der Sache sein.
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Wenn die feb von den Ermittlungen mitbekommt, wird das Antragsberfahren erst fortgesetzt bis die Ermittlungen abgeschlossen sind.
...aber der Antrag ist zunächst einmal gestellt. Dies sollte der Sinn der Sache sein.
Da habt Ihr beide recht! Nur wie wir wissen funktioniert der D Apart laaaaangsaaam ,somit stehen die Chancen recht gut, dass die D FS in 4-8 Wochen in seiner Hand ist.
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Und? Alles glattgegangen?
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Ist noch nichts passiert.
Musste noch ein Sehtest machen und ein Führungszeugnis beantragen.
Hab jetzt alles zusammen,und nächste Woche reiche ich alles samt dem Antrag ein.
Wisst Ihr wir lange so ein Führungszeugnis der Klasse 0 in die Vergangenheit zurückgeht?.
10/15 Jahre????
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10 Jahre.
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Danke Dir!
Meine Jugendsünde liegt 19 Jahre her.
Dann müsste er clean sein.
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Sehtest? Machst Du eine Wiedererteilung?
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Ne Umschreibung.
Habe ich persönlich angekreuzt.
War mir auch neu.
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Gut aufgepaßt! Dieser Sehtest ist doch für eine normale Umschreibung gar nicht erforderlich.
Laß Dir von denen keine Neuerteilung unterjubeln. Du möchtest umschreiben.
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Habe persönlich Umschreibung angekreuzt.
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Die Umschreibung soll 35 Euro kosten.
Ist das korrekt?
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Ja passt. 35,80 oder so hab ich bezahlt. Ist aber eben von FEB zu FEB unterschiedlich, was sie verlangen. Ich brauchte im Gegensatz zu Anderen auch kein Führungszeugnis.
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Das passt. Eine Neuerteilung ist wesentlich teurer.
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Definitiv.
Da sind die Kosten von der Website "meiner" FEB:
"Die Gebühr für Ihren Antrag beträgt ca. 160,00 €. Bei dieser Gebühr handelt es sich um eine so genannte „Eingangsgebühr". Je nach Aufwand kann eine Gebühr bis zu einer Höhe von 256,00 € nachgefordert werdeDas Führungszeugnis bei der Stadtverwaltung kostet 13,00 €."
Von daher kann Pappe sich sicher sein, dass es tatsächlich die Umschreibung ist.
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War soeben auf der Feb und wollte meinen Antrag samt Unterlagen abgeben.
Da sagte die Dame ich bräuchte auf einmal eine D Karteikarten Abschrift meines alten D FS.
Desweiteren eine beglaubigte Übersetzung meines FS und meiner PL Meldekarte.
Ist das Normal.
Als ich erwähnte das sie alles hätte und sie sich Auskünfte aus Pl holen könnte,sagte sie mir,dass wäre nicht richtig.
Ich brauche eine D Karteikartenabschrift ist das notwendig???
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...und wo gibt es diese legendäre KKA, bzw. über wen kann diese bezogen werden? Richtig, über die FeB. Was wollen die eigentlich damit? Für die UMSCHREIBUNG Deines PL-FS ist die KKA des ehemaligen D-FS irrelevant.
Die Übersetzung der Bürgerkarte, sowie das Vorzeigen des Originaldokuments wäre eine freiwillige Leistung Deinerseits, aber kein Muß.
Es braucht nur der FS im Original vorgelegt zu werden, damit das Amtshilfeersuchen seinen Lauf nehmen kann.
Offensichtlich haben wir es hier mit einem klassischen akuten Fall von Sesselpupserfäulnis zu tun. Nun hast Du zwei Möglichkeiten:
1. Die Auflagen, obwohl nicht gerechtfertigt, erfüllen.
2. Eine Auflistung dieser Auflagen in schriftlicher Form erstellen lassen und diese dem RA zeigen, damit er dem freundl. Personal von der FeB ein Fax oder einen förmlichen Brief zustellen kann mit einer Auflistung Deiner Rechte.
Hier empfehle ich Punkt 1: Schön lieb sein und deren Faulheit unterstützen, damit Dein Anliegen zügiger bearbeitet werden kann.
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Genau meine Worte. Aber die Sachbearbeiterin meinte,es müsse so sein.
KKA für den D FS ist ebenso Schwachsinn. Ich sollte diese besorgen.
Wir haben uns darauf geeinigt, dass ich die Bürgerkarte u. den PL FS übersetzen lassen .
Mal schauen ,was dann wieder kommt.
Sie hatte mich gefragt, ob ich schon mal einen D FS hatte.
Ich bejate es.
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mit der beglaubigten Übersetzung der Bürgerkarte könnte man, wenn man es denn wollte, die Rückfrage im Ausstellerstaat vermeiden. Auch das soll es alles schon gegeben haben.
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Na wenn man nicht völlig gegen die Schleuse geschwommen ist, kann man die Bürgerkarte auch ohne Übersetzung lesen. Dann wollte sie erst 'ne KKA, von einem Dokument, dass sie im eigenen Amt in der Akte hat... schon alles merkwürdig auch wie unterschiedlich es ist, was die FEB's verlangen.
Wenn ich es richtig verstehe, geht es ja um eine Übersetzung, die jeder (vereidigte) Dolmetscher machen kann. Oder muss sie direkt von dem Amt kommen, in dem die Bürgerkarte ausgestellt wurde?