Genauso wie sich ein Richter nicht an "im Zweifel für den Angeklagten" halten muss.
Wenn ein Richter davon überzeugt ist das es so war, ohne große Beweise, kann er dich trotzdem Verurteilen. Alles andere ist Stammtisch Geschwätz!
Genauso wie sich ein Richter nicht an "im Zweifel für den Angeklagten" halten muss.
Wenn ein Richter davon überzeugt ist das es so war, ohne große Beweise, kann er dich trotzdem Verurteilen. Alles andere ist Stammtisch Geschwätz!
Problem ist der Polizist ist halt ein unabhängiger Zeuge, er hat keinerlei persöhnliche Vorteile , er darf als Zeuge nicht Lügen, sollte er beim Lügen erwischt werden kann er im extremfall seinen Beamtenstatus verlieren.
Der Beschuldigte darf halt lügen bis sich die Balken biegen.
Der Richter muß nun die Glaubwürdigkeit der Aussagen des Zeugen und des Beschuldigten abschätzen also sollte klar das der unabhängige Zeuge eher glaubhaft ist als der Beschuldigte.
Den bekannten Spruch : Es steht Aussage gegen Aussage und das hebt sich auf ist in D einfach nur Blödsinn.
Den bekannten Spruch : Es steht Aussage gegen Aussage und das hebt sich auf ist in D einfach nur Blödsinn.
Hält sich aber verdammt hartnäckig am Bier Stammtisch!
Neuerteilung, falls prüfungsfrei, wegen evtl. vorhandener alter Klassen.
Ansonsten umschreiben.
Am Mittwoch werde ich eine Neuerteilung beantragen.Habe keine weiteren Klassen.
Trotz der neuen Situation eine gute Idee?
Alles anzeigenMein Verfahren wurde leider nach Paragraph 153 eingestellt.
Mein Anwalt ist schon Informiert.Ich gehe auf keinen Fall zu den Grünen..
Wohl aber zur FeB.
Ich hatte schon im ersten Verfahren einen Brief von denen,dass ich mit dem PL fahren darf.
Habe ich Dich richtig verstanden?.
Einstellungsschreiben mit zur Behörde nehmen.?.
Macht es Sinn,einen Antrag auf Umschreibung/Neuerteilung zu stellen. In dieser Situation in der ich jetzt stecke????
Bei §153 wird es schon etwas delikat. Dieser besagt letztendlich, daß die Staatsanwaltschaft damals zu faul gewesen ist, um tiefer zu bohren. Wenn Deine Causa jetzt erneut dorthin gehen sollte, dann fangen die an alte Pisse aufzukochen. Das dauert natürlich, aber hier hast Du letztendlich keinen Einfluß mehr drauf - und daß der freundl. Beamte Dich "zufällig" hat fahren sehen...naja, die FeB und Polizei interagieren schon im Background. Bei der normalen Umschreibung ist ja lediglich die FeB in den Verwaltungsakt involviert. Die graben bekanntlich nicht so tief, wie die Staatsanwaltschaft.
Meine starke Vermutung ist, daß man da interne Absprachen getroffen hat und zu dem Ergebnis gekommen ist, sich die Sache, im Rahmen der Umschreibung, noch einmal ganz genau anzusehen, sprich, die StAnw. mit ins Boot nehmen möchte. Bei §170 würde ich diese Mutmaßung nicht äußern. Letztendlich dreht hier bereits ein Räderwerk, welches Du, in Ermangelung Deiner Kooperation, lediglich etwas aufhalten kannst. Jetzt heißt es: "Ca passe où ca casse."
Vielen Dank.
Wie verhält sich das,wenn ich am Mittwoch eine Neuerteilung meines Deutschen FS beatrange?.
Ich werde schließlich auf meinen Pl FS verzichten.
Ist das einen Option?
Du kannst keine Neuerteilung oder Umschreibung beantragen wenn noch ein Verfahren läuft.
Bei beides wird immer ein Führungszeugnis Belegart 0 und eine Kripoabfrage heran gezogen.
Du kannst keine Neuerteilung oder Umschreibung beantragen wenn noch ein Verfahren läuft.
Bei beides wird immer ein Führungszeugnis Belegart 0 und eine Kripoabfrage heran gezogen.
Es läuft noch kein Verfahren.
Ich soll nur zu Anhörung.
Mein Führungszeugnis ist clean
Der Vorwurf Fahren ohne ist der beginn eines Verfahrens.
...naja, die FeB und Polizei interagieren schon im Background. Bei der normalen Umschreibung ist ja lediglich die FeB in den Verwaltungsakt involviert. Die graben bekanntlich nicht so tief, wie die Staatsanwaltschaft.
Meine starke Vermutung ist, daß man da interne Absprachen getroffen hat und zu dem Ergebnis gekommen ist, sich die Sache, im Rahmen der Umschreibung, noch einmal ganz genau anzusehen, sprich, die StAnw. mit ins Boot nehmen möchte.
Wenn die FEB tatsächlich mit im Boot ist, wird er es Mittwoch erfahren. Ich würde es auf einen Versuch ankommen lassen... bekannt ist die FE ja so oder so...
Wenn ich ein böser Mensch wäre, würde ich mir vielleicht Gedanken machen, was mit so einem Brief von der Polizei so alles passieren kann, wenn er nicht per Einschreiben oder Prio kam.... bei dem Wetter.... die aktuelle Lage... vielleicht kann man etwas Zeit gewinnen und die Umschreibung läuft durch das Urteil schneller durch als der nächste Brief kommt...
aber so was tu ich nicht, bin ja kein böser Mensch^^ und weiss auch nicht wirklich, ob das funktionieren könnte.
Du kannst keine Neuerteilung oder Umschreibung beantragen wenn noch ein Verfahren läuft.
Bei beides wird immer ein Führungszeugnis Belegart 0 und eine Kripoabfrage heran gezogen.
Bisher ist es ja m.M.n. noch kein Verfahren sondern eine freundliche Einladung zur Anhörung.
Abgesehen davon, wäre es für mich der Punkt mich an RA XDiver zu wenden.
Vielen Dank.
Wie verhält sich das,wenn ich am Mittwoch eine Neuerteilung meines Deutschen FS beatrange?.
Ich werde schließlich auf meinen Pl FS verzichten.
Ist das einen Option?
Du wirst auf garnichts verzichten! Paß bitte auf, was Du bei der FeB unterschreibst. Erst bei Erhalt des D-FS verzichtest Du, Zug um Zug, auf die PL-FE.
Paule sagte schon sehr zutreffend, daß wenn ein Ermittlungsverfahren wegen FoFE gegen Dich läuft die Angelegenheit erstmal ins Stocken gerät. Der Verwaltungsakt wurde aber durch den Antrag auf Umschreibung angeschubst, in der Hoffnung, daß man den Antrag entgegennehmen wird. Die wollen Dich fi.., indem man die StaAnw. erneut in die Sache involviert. Mehr können die aber auch erstmal nicht machen.
Der Verwaltungsakt wurde aber durch den Antrag auf Umschreibung angeschubst, in der Hoffnung, daß man den Antrag entgegennehmen wird.
Das meinte ich mit meinem Satz
"vielleicht kann man etwas Zeit gewinnen und die Umschreibung läuft durch das Urteil schneller durch als der nächste Brief kommt..."
Und hör auf Belmondo. Lies Dir GANZ genau durch, was die Dich unterschreiben lassen. Bei mir hatten sie keinen richtigen Vordruck (war allerdings Bürgerbüro) un dwollten mir weismachen, dass der Antrag für Umschreibung UND Wiedererteilung ist. Habe dann darauf bestanden, dass sie es handschriftlich darüberschreiben und mir eine Kopie geben (denke aber, dass ich diese wohl sowieso bekommen hätte).
Ich würde RA Wand kontaktieren. Hab ich dir schon geschrieben
Das meinte ich mit meinem Satz
"vielleicht kann man etwas Zeit gewinnen und die Umschreibung läuft durch das Urteil schneller durch als der nächste Brief kommt..."
Und hör auf Belmondo. Lies Dir GANZ genau durch, was die Dich unterschreiben lassen. Bei mir hatten sie keinen richtigen Vordruck (war allerdings Bürgerbüro) un dwollten mir weismachen, dass der Antrag für Umschreibung UND Wiedererteilung ist. Habe dann darauf bestanden, dass sie es handschriftlich darüberschreiben und mir eine Kopie geben (denke aber, dass ich diese wohl sowieso bekommen hätte).
Das ist der Punkt .Meine Jugendsünde ist schon 18 Jahre her.
Wenn ich am Mittwoch da antanze(FeB) und die Neuerteilung beantrage ,sind die noch gar nicht informiert.,von Seiten der Staatsanwalt .
Sehe ich das richtig?
Ich würde RA Wand kontaktieren. Hab ich dir schon geschrieben
Danke
Das ist der Punkt .Meine Jugendsünde ist schon 18 Jahre her.
Wenn ich am Mittwoch da antanze(FeB) und die Neuerteilung beantrage ,sind die noch gar nicht informiert.,von Seiten der Staatsanwalt .
Sehe ich das richtig?
Das kann Dir niemand beantworten. Wenn, wie Belmondo vermutet, die FEB mit involviert ist... aber das kannst nur Du herausfinden. Und nimm das Urteil mit, vielleicht beschleunigt es den Antrag ja.
Du wirst auf garnichts verzichten! Paß bitte auf, was Du bei der FeB unterschreibst. Erst bei Erhalt des D-FS verzichtest Du, Zug um Zug, auf die PL-FE.
Paule sagte schon sehr zutreffend, daß wenn ein Ermittlungsverfahren wegen FoFE gegen Dich läuft die Angelegenheit erstmal ins Stocken gerät. Der Verwaltungsakt wurde aber durch den Antrag auf Umschreibung angeschubst, in der Hoffnung, daß man den Antrag entgegennehmen wird. Die wollen Dich fi.., indem man die StaAnw. erneut in die Sache involviert. Mehr können die aber auch erstmal nicht machen.
Danke👍
Du kannst keine Neuerteilung oder Umschreibung beantragen wenn noch ein Verfahren läuft.
Bei beides wird immer ein Führungszeugnis Belegart 0 und eine Kripoabfrage heran gezogen.
Das wird der Fall sein