Hallo Zusammen!
Steht ein Entzug oder Verzicht immer im FAER drin?
Ich habe mir einen Auszug schicken lassen und dort sind keine Eintragungen. Heisst das jetzt die MPU- Auflage ist getilgt?
Liebe Grüße
Hallo Zusammen!
Steht ein Entzug oder Verzicht immer im FAER drin?
Ich habe mir einen Auszug schicken lassen und dort sind keine Eintragungen. Heisst das jetzt die MPU- Auflage ist getilgt?
Liebe Grüße
Alles anzeigenHallo Zusammen!
Steht ein Entzug oder Verzicht immer im FAER drin?
Ich habe mir einen Auszug schicken lassen und dort sind keine Eintragungen. Heisst das jetzt die MPU- Auflage ist getilgt?
Liebe Grüße
Nein das heißt es nicht. Im kba werden Straftaten 10 Jahre gespeichert. Dort steht aber auch nichts von mpu Auflage.
Das hat deine führerscheinstelle . Die haben alle Daten und das 15 Jahre lang
Ah ok. Naja, Anfang nächstes Jahr ist der Entzug 15 Jahre her.
Dann will ich meinen PL- Schein umschreiben lassen.
Wenn das Faer keine Einträge hat bist du Sauber. So sehe ich das.
MPU , davon steht nichts im FAER .
Aber der Entzug schon.
Bzw. die Strafe welche seitens der FEB zur MPU führt
ZitatHeisst das jetzt die MPU- Auflage ist getilgt?
15 Jahre + 1 Jahr Überliegefrist, wenn in den Jahren nichts neues dazu kam, dann ist deine Frist getilgt. Eine Anordnung zur MPU wird in keiner Akte vermerkt, das wird bei jedem Antrag zur Wiedererteilung oder wann immer deine Akten aufgerufen geprüft.
15 Jahre + 1 Jahr Überliegefrist, wenn in den Jahren nichts neues dazu kam, dann ist deine Frist getilgt. Eine Anordnung zur MPU wird in keiner Akte vermerkt, das wird bei jedem Antrag zur Wiedererteilung oder wann immer deine Akten aufgerufen geprüft.
15+1 kann nicht richtig sein sind ja schon 5 jahre überliegefristen drin
15+1 ist richtig, muss ich nun wohl wirklich nicht mehr erklären wie das zustande kommt!
Steht doch alles hier.... Tilgungsfristen und Punkte
Richtige Reihenfolge Tilgungsfrist (Anlaufhemmung) --- Tilgung --- Überliegefrist
Da liegst du eben falsch, die Üerliegefrist gilt immer, bitte nicht verwechseln das man nach 15 Jahren nicht sauber ist.
Bitte genau lesen und verstehen....
ZitatAlles anzeigenOhne Rücksicht auf die Tilgungsfristen bleiben Eintragungen von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten u.a. bestehen, solange die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis untersagt ist.
Damit die Behörde prüfen kann, ob eventuell neue Verkehrsverstöße vorliegen, die vor Ablauf der Tilgungsfirst rechtskräftig wurden und im Register einzutragen sind und damit die alten Eintragungen nicht gelöscht werden, bleiben auch tilgungsreife Eintragungen während der sog. Überliegefrist im Register. Die Überliegefrist ist die Zeit, während der Eintragungen im Zentralregister, die an sich gelöscht werden müssten, weil die Tilgungsfrist abgelaufen ist, noch im Register stehen bleiben. Die Überliegefrist wurde von 3 Monaten auf 12 Monate erweitert.
Wird dem Zentralregister innerhalb der Überliegezeit ein rechtskräftiger Verkehrsverstoß bekannt, der vor Ablauf der Tilgungsfrist der alten Eintragungen begangen wurde, bleiben die alten Eintragungen stehen.
Erhält das Zentralregister dagegen von einer Tat erst nach Ablauf der Überliegefrist Kenntnis, so sind die alten Eintragungen zu löschen, auch wenn der Verstoß innerhalb der Tilgungsfrist der alten Eintragungen begangen wurde.
holger das ist mir durchaus klar. Diese 1-Jahres-Überliegefrist greift allerdings nicht bei einer MPU nach 5+10.
Die ist ja nur als ein quasi "Bewährungsjahr" gewertet, darf aber nicht im Rahmen einer MPU Anordnung verwendet werden.
Nach 5+10 Ist IMHO eine MPU-Auflage nicht mehr verwertbar, es sei denn man macht im 16ten Jahr nochmal einen Fehler, dann greifen die alten Sachen auch nochmals.
Ich versuch es mal zu erklären oder es soll euch der Forenanwalt erklären falls Ihr meine Ausführung nicht versteht.
Mit einer Straftat (maximal Fall) bekommt man eine 10 Jährige Tilgungsfrist. Bekommt man eine Neuerteilung nach der Sperrzeit, gelten auch nur 10 Jahre Tilgung plus ein Jahr Überliegefrist.
Macht man keine Neuerteilung, gelten 5 Jahre Anlaufhemmung plus 10 Jahre Tilgungsfrist plus 1 Jahr Überliegefrist.
Was ist die Überliegfrist? Alle Vergehen die in der Tilgungsfrist noch nicht Aktenkundig waren, fallen unter diese Überliegefrist, die früher einmal 3 Monate war und auf 12 Monate angehoben wurde.
Wer also in der Tilgungsfrist noch vorausgegangene Akteneinträge bekommt, die je nach Verhandlung usw sehr lange dauern können, gelten 12 Monate nach der Tilgung noch als Eintrag in die Akte zur alten Straftat und die Tilgung fängt von vorne an.
PS: Es gibt keine MPU nach 5+10 Jahren, was es gibt ist eine Straftat die jemand begangen hat die nach 5+10 Jahren getilgt ist, unter der Voraussetzung das nach den 15 Jahren keine Eintragungen mehr bekannt werden die innerhalb der Tilgung begangen wurden. Bis zu 12 Monate können Täter nach der Tilgung 15 Jahre noch herangezogen werden für diese Vergehen.
Auf gut Deutsch, wer nach 10 + 5 Jahre eine saubere Akte hat, keine Verfahren mehr am Hals, ist raus und damit frei.
Zitat
Damit die Behörde prüfen kann, ob eventuell neue Verkehrsverstöße vorliegen, die vor Ablauf der Tilgungsfirst rechtskräftig wurden und im Register einzutragen sind und damit die alten Eintragungen nicht gelöscht werden, bleiben auch tilgungsreife Eintragungen während der sog. Überliegefrist im Register. Die Überliegefrist ist die Zeit, während der Eintragungen im Zentralregister, die an sich gelöscht werden müssten, weil die Tilgungsfrist abgelaufen ist, noch im Register stehen bleiben. Die Überliegefrist wurde von 3 Monaten auf 12 Monate erweitert.
Ich versteh nur Bahnhof.
Wenn ich noch nie eine MPU versucht habe, der Führerschein seit 2008 weg ist,
dann kann ich dann 2023 den einfach wieder beantragen ohne eine MPU zu machen?
oder muss ich noch 1 Jahr Überliegefrist abwarten, also 2024 dann den Führerschein beantragen?
Bei einer Auskunft wurde Tilgungsjahr 2023 genannt und folgender Text:
Es klingt für mich so, als wenn ich 1 Jahr Überliegefrist abwarten muss wg. "
Außerdem dürfen diese Eintragungen noch für die Anordnung von Maßnahmen im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe und zur Ergreifung von Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem an die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde übermittelt werden."
Nein 23 bist du sauber nur wenn bis 24 noch was dazu kommt was bis vor ende der Tilgung entstanden ist lebt der Eintrag wieder auf.
Und was heißt aufleben?
Wenn ich z.B. mit dem Fahrrad erwischt werde, dass ich auf einem Fußweg fahre oder hier gibt es eine Ampel in der Stadt wo wirklich mind. 50% aller Nutzer auch bei Rot rüber gehen bzw. mit dem Rad fahren, weil die Ampel an so einer schmalen Straße, wo kaum Autos fahren positioniert ist, da erwischt werde?
Würde das überhaupt gemeldet werden zur Behörde nach Flensburg? Bzw. hätte sowas Konsequenzen wg. der Sache?
Um es kurz zu machen, alles was in deiner Führerschein Akte landet, alles was ein Owi ist, gehört da nicht rein!