Steht doch in den Satz 'MIT DER ERTEILUNG' verzichtest du auf die EU FE, solange der Antrag bearbeitet wird darfst du natürlich weiterfahren.
Sonst müßte da stehen 'Mit dem Antrag' versichte ich ...
Der satz ist auch richtig weil du in der Regel halt nur eine FE haben darfs, Ausnhamen wären wenn du mit der alten FE noch besondere Rechte hast oder die neue FE in dem Ausstellerland nicht anerkannt wird, das trift aber wohl nur bei außereurpäischen FE zu.
...so hab ich es auch verstanden, brauchte nochmal eine Bestätigung
Habe Neuerteilung beantragt.
Hatte alles mit einer Umschreibung angefangen.
Hatte direkt Kontakt mit der Leiterin der FS Stelle.
Sie meinte zu mir,dass die Umschreibung mit der Neuerteilung zusammen läuft.
Dennoch habe ich ihr alles gegeben was sie brauchte(beglaubigte Übersetzung FS,Bürgerkarte,Sehtest usw.).
Meinte ,ich dürfte nicht mit dem PL FS fahren.Daraufhin habe ich das Schreiben von der Staatsanwaltschaft, 2019,vorgelegt das ich damit fahren darf,und den Beschluss der Einstellung.
Sagte dann kein Wort mehr.
Sie meinte es würde 4-6 Wochen dauern, bis ich ihn abholen kann.
FRAGE: Was passiert, wenn ich den D FS bekomme, BEVOR ein Urteil wegen fahren ohne ( Verfahren läuft) gefällt wird.
Das Verfahren kann ja noch eingestellt werden,wie beim ersten mal.
Danke euch!