Kleine Information für die betroffenen Mandanten:
Die Kanzlei wird alle Mandanten anschreiben und über den Sachverhalt informieren. Ebenfalls werden von dort aus Anwaltsempfehlungen für die weitere Mandatsbearbeitung gegeben. Ein Anwaltswechsel ist vor dem Hintergrund des Todes des Kollegen selbstverständlich möglich. Man kann sich jedoch auch dem Abwickler anvertrauen, der von der Rechtsanwaltskammer Sachsen bestellt werden wird. Entstehende Mehrkosten sind im vorliegenden (Ausnahme)Fall von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Kurzfristig anstehende Gerichtstermine wird die Kanzlei Warnack absagen.
Adenauer
, vielleicht mal auf der Rechtsanwaltskammer anrufen?
Zumal wie im Zitat bereits erwähnt wird, du als Mandant EIGENTLICH, Post von der Kanzlei bekommen haben müsstest