Hallo alle zusammen!
Kurzer sachverlauf ich habe einen griechischen Führerschein
bin auch Grieche und wurde mit 2,1 Promille angehalten.
Ich bin nicht in Deutschland gemeldet aber mein Führerschein wurde eingezogen
wollte nur meinen Vater in Krankenhaus besuchen da er krank ist.
Also Polizei hat den Führerschein beschlagnahmt
Beschluss kam Paragraph 111a ABS 3StPO wie soll ich dagegen vorgehen ?
So wie ich gelesen habe müssten die Behörden einen Sperrvermerk anbringen
Und ich müsste ihn wieder bekommen ist das richtig ?
Also ist der Beschluss vehlerhaft oder ?
Vielen Dank vorab für die Hilfe
Gruß Niko