Samstag, 26. Mai 2012, 00:18 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren

Paule

Menschlich

Registrierungsdatum: 28. März 2006

Beiträge: 9 325

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Saar

Beruf: Zuschauersport

Führerschein aus: mit und ohne -:)

181

Montag, 13. Juli 2009, 11:28

Zu klären wäre halt, Sperre oder Tilgung:

Zitat

75 Außerdem ergibt sich aus den Akten, dass im Strafbefehl vom 26. Februar 1998 gegen Herrn Kapper neben der Entziehung oder Aufhebung der Fahrerlaubnis eine Sperrfrist angeordnet war, die am 25. November 1998 ablief. Nach diesem Zeitpunkt hätte Herr Kapper nach den Angaben des vorlegenden Gerichts bei den deutschen Behörden einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen können. Somit bestand für Herrn Kapper, als ihm am 11. August 1999 von den niederländischen Behörden ein Führerschein ausgestellt wurde, im deutschen Hoheitsgebiet keine Sperre mehr für die Beantragung einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei den zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland.

76 Nach dem Wortlaut von Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/439 kann ein Mitgliedstaat es ablehnen, die Gültigkeit eines Führerscheins anzuerkennen, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine der in Absatz 2 dieses Artikels genannten Maßnahmen angewendet wurde. Da diese Bestimmung eng auszulegen ist, kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf sie berufen, um einer Person, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer früher von ihm erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, auf unbestimmte Zeit die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins zu versagen, der ihr möglicherweise später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wird. Ist nämlich die zusätzlich zu der fraglichen Maßnahme angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats bereits abgelaufen, so verbietet es Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/439 diesem Mitgliedstaat, weiterhin die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins, der dem Betroffenen später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist, abzulehnen.


Zudem auch ob dieser Führerschein grundsätzlich Gültig ist oder nicht, also Auslegung von Artikel 2.

Zitat

1 Das Amtsgericht Frankenthal hat mit Entscheidung vom 11. Oktober 2001, berichtigt durch Schreiben vom 19. Dezember 2001, beim Gerichtshof eingegangen am 7. und 24. Dezember 2001, gemäß Artikel 234 EG eine Frage nach der Auslegung von Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (ABl. L237, S.1) in der Fassung der Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 2. Juni 1997 (ABl. L150, S.41) (im Folgenden: Richtlinie 91/439 oder Richtlinie) zur Vorabentscheidung vorgelegt.

2 Diese Frage stellt sich in einem Strafverfahren gegen Herrn Kapper, gegen den eine Geldstrafe verhängt wurde, weil er am 20. November und 11. Dezember 1999 ein Kraftfahrzeug ohne gültige Fahrerlaubnis geführt hatte, während er im Besitz eines am 11. August 1999 von den niederländischen Behörden ausgestellten Führerscheins war. Rechtlicher Rahmen Gemeinschaftsregelung


:wink:

Armani82

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 21. Mai 2009

Beiträge: 252

Geschlecht: Männlich

Führerschein aus: CZ schein OHNE sperrvermerk und die bestätigung vom papst ich darf fahren...

182

Mittwoch, 15. Juli 2009, 01:57

Frage an Holger

Kann ich nach der geschichte hier mit einer Mpu beginnen oder soll ich abwarten und,
schauen was bei verhandlung raus kommt .
:ka: und wie sieht es jetzt aus wen ich meine zweifel ausgeräumt habe welcher schein in frage kommt und ob eine sperre kommt?
Was haben Das Unieversum und Die führerscheinrichtlienie gemeinsam??
Es wird immer was neues entdeckt und das Ende ist nicht zu sehen!!
:bw:

andreas34

Moderator

Registrierungsdatum: 4. März 2009

Beiträge: 586

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Flensburg

Führerschein aus: FS(A,CE) aus PL von AL und PD

183

Mittwoch, 15. Juli 2009, 03:16

1.Kann ich nach der Geschichte hier mit einer Mpu beginnen oder soll ich abwarten und, schauen was bei Verhandlung raus kommt .
2.und wie sieht es jetzt aus wenn ich meine zweifel ausgeräumt habe welcher schein in frage kommt
3.und ob eine sperre kommt?
1.Die Frage ist was bei MPU geklärt werden soll! Wenn Alk/BTM kannst schon mit den MPU Vorbereitungen beginnen wenn du D-FS schnell haben willst. Sperre über 1 Jahr wirst du denke ich nicht bekommen. Da solltest du aber hier einen neuen Thread starten, um die richtigen Maßnahmen zu klären. Alle MPU relevanten Daten posten vor CZ-FS mit Zusatz das du CZ-FS mit NU hast, nicht mehr.
2.Der FS der mehr Klassen enthält, wenn D-FS zu lange her dann natürlich CZ-FS.
3.Das steht noch in der Glaskugel, 0 bis 6 Monate. Ich schätze 0
Die Suchfunktion ist hilfreich, verwendete Abkürzungen

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »andreas34« (15. Juli 2009, 03:45)


Armani82

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 21. Mai 2009

Beiträge: 252

Geschlecht: Männlich

Führerschein aus: CZ schein OHNE sperrvermerk und die bestätigung vom papst ich darf fahren...

184

Mittwoch, 15. Juli 2009, 03:37

3.Das steht noch in der Glaskugel, ich denke aber nicht bis 6 Monate.

Kannst mich net aufbauen und sagen das keine sperre kommt :böse:
:bäh: nur spass meinst 6 monate hmm weist wen es zu einer verurteilung kommt darf es sogar keinen tag sein sonst bin ich mal für ein paar zeit eingelagertund darf mauern und ziegeln zählen :sw27:
Was haben Das Unieversum und Die führerscheinrichtlienie gemeinsam??
Es wird immer was neues entdeckt und das Ende ist nicht zu sehen!!
:bw:

Epox

Pressestelle (Moderation)

Registrierungsdatum: 2. Januar 2007

Beiträge: 2 969

Geschlecht: Männlich

Beruf: Handwerksmeister

Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09

185

Samstag, 18. Juli 2009, 16:38

Armani,gibts was neues bezüglich deiner Anklageschrift. :kuck:
Wäre interssant zu wissen,wie jetzt genau argumentiert wird.


Gruss Epox :wink:
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

Armani82

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 21. Mai 2009

Beiträge: 252

Geschlecht: Männlich

Führerschein aus: CZ schein OHNE sperrvermerk und die bestätigung vom papst ich darf fahren...

186

Sonntag, 19. Juli 2009, 02:50

Bin gerade aus Arbeit wen du siehst habe ich diese woche immer fast zur gleichen zeit das forum betreten und das war ab 24.00 uhr Morgen habe ich frei und dann las ich es zu kommen gruss an euch Modis. :wink:
Was haben Das Unieversum und Die führerscheinrichtlienie gemeinsam??
Es wird immer was neues entdeckt und das Ende ist nicht zu sehen!!
:bw:

Epox

Pressestelle (Moderation)

Registrierungsdatum: 2. Januar 2007

Beiträge: 2 969

Geschlecht: Männlich

Beruf: Handwerksmeister

Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09

187

Montag, 20. Juli 2009, 13:48

Diese Rechtsauffassung des Prof.Dr. Janker,halte ich in deinem Fall,für ein sehr gutes Gegenargument was die Strafbarkeit angeht und sollte unbedingt in deiner Verhandlung mit eingebracht werden.

Zitat

In diesen Fällen ist, wie dies nunmehr § 28 IV 2 FeV n. F. ausdrücklich vorsieht, ein feststellender Verwaltungsakt über die fehlende Berechtigung, von der ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch machen zu dürfen, erforderlich, um den entsprechenden Verbotsvermerk gemäß § 47 II FeV in den ausländischen Führer-schein eintragen zu können. Dieser feststellende Verwaltungsakt dient auch gegenüber dem Betroffenen der Klarstellung des Verbots, von der ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch machen zu dürfen, was bei Missachtung wiederum für eine Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG von Bedeutung ist.


Gruss Epox :wink:
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

Pioneer

unregistriert

188

Montag, 20. Juli 2009, 14:13

Das klingt im Grundsatz sehr gut und wenn der Mann als ein so "annerkannter Rechtsexperte" gehandelt wird, hat es möglicherweise auch die gewünschte psychologische Wirkung. Ein diesbezüglicher Versuch kann daher nicht schaden.
Nur, wenn ich mir die FEV, § 28/4/2 einmal ansehe, kann ich diese Rechtsauffassung nicht wirklich nachvollziehen, das wird dort in dieser Form so eben nicht geregelt, hier der Auszug dazu:

Zitat

in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 kann die Behörde einen feststellenden Verwaltungsakt über die fehlende Berechtigung erlassen.
Es ist also nach dieser Regelung eben nicht zwingend ein feststellender Verwaltungsakt erforderlich, er wäre wohl wünschenswert, mehr geht daraus aber auch wirklich nicht hervor. Gleiche Gedankengänge wurden anläßlich ähnlicher Fälle in jüngerer Vergangenheit bereits duch den VGH BY und den VGH BW angestellt. Dort wurde in diesem Zusammenhang die Frage aufgeworfen, ob es überhaubt einen Verwaltungsakt erfordert, um von vornherein ungültige FE als solche deutlich zu machen.
Trotzdem bleibt diese Argumentationsschiene einen Versuch wert, zumal aus der letzten Zeit keine Vorgänge bekannt sind, die aus diesem Grund direkt und von vornherein auf FoF abzielten und auch noch in diesem Sinne entschieden wurden.

Epox

Pressestelle (Moderation)

Registrierungsdatum: 2. Januar 2007

Beiträge: 2 969

Geschlecht: Männlich

Beruf: Handwerksmeister

Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09

189

Montag, 20. Juli 2009, 14:29

Denke es bedarf schon im Algemeinen ,eines feststellenender Verwaltungsakt,um auch der Suverenität des Ausstellerstaat genüge zu tun.

Im Armani-Fall wurde einfach das Pferd von hinten nach vorne aufgezeummt.
Das laß ich mal die die Anerkennung bzw. Möglichkeit der Aberkennung nach EU-Recht,noch weit außen vor.


Gruss Epox :wink:
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

Paule

Menschlich

Registrierungsdatum: 28. März 2006

Beiträge: 9 325

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Saar

Beruf: Zuschauersport

Führerschein aus: mit und ohne -:)

190

Samstag, 1. August 2009, 19:12

Hio Armani,

das Urteil hier vom VGH Bayern solltest du dir mal durchlesen: 2009 VGH Bayerischer VGH 11 CE 09.965 vom 22. Juni 2009(CZ-FS mit D-WS und vorigem Entzug, keine Nutzungsuntersagung erforderlich)

Wenn dein AG das auch so sieht, siehts echt schlecht aus! Vermutlich kann dich wirklich nur noch Europarecht rausreißen, weil national gesehen brennts ganz schön!

:wink:

Armani82

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 21. Mai 2009

Beiträge: 252

Geschlecht: Männlich

Führerschein aus: CZ schein OHNE sperrvermerk und die bestätigung vom papst ich darf fahren...

191

Mittwoch, 12. August 2009, 01:25

Morgen ist es so weit

Hallo Morgen ist es nun soweit und heute bekam ich E-mail post vom RA mit der bitte ihn anzufunken den ich hätte die möglichkeit von zwei anzeigen nur noch eine verurteilt zu werden wen ich als 1. mein wiederruf zurück ziehe,
was bedeutet 90 tagessätze zu je 40 euronen und eine anzeige habe zweck FOF was mich anfangs echt geschock hat den ich ging bis dato noch aus keine strafe begangen zu haben.
Naja mein schein kann ich jetzt vergessen ich rief dann mein RA an der mir das ganze so nochmal gesagt hatte .
Was haben Das Unieversum und Die führerscheinrichtlienie gemeinsam??
Es wird immer was neues entdeckt und das Ende ist nicht zu sehen!!
:bw:

Paule

Menschlich

Registrierungsdatum: 28. März 2006

Beiträge: 9 325

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Saar

Beruf: Zuschauersport

Führerschein aus: mit und ohne -:)

192

Mittwoch, 12. August 2009, 01:31

Ich denke dieses Thema sollte man hier nach der Verhandlung nochmal aufgreifen, jetzt schau zu das du morgen Fit bist und ich wünsche dir alles Gute! :wink:

Gallier

Profi

Registrierungsdatum: 26. Dezember 2007

Beiträge: 1 348

193

Mittwoch, 12. August 2009, 02:44

Das tolle ist ja daß wir bis jetzt noch keine Uhrzeit genannt bekommen haben für den heutigen Termin :bla:
Somit hat sich das erledigt für mich mit Besuch auf Gericht :motz:
Lieber stehend sterben als knieend leben

Paule

Menschlich

Registrierungsdatum: 28. März 2006

Beiträge: 9 325

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Saar

Beruf: Zuschauersport

Führerschein aus: mit und ohne -:)

194

Mittwoch, 12. August 2009, 02:55

halb 10!

Pioneer

unregistriert

195

Mittwoch, 12. August 2009, 03:07

den ich hätte die möglichkeit von zwei anzeigen nur noch eine verurteilt zu werden wen ich als 1. mein wiederruf zurück ziehe,


Das hört sich nach einem Deal an. Da würde ich nicht gleich zustimmen, sondern die Bedenkzeit auch nutzen.
Irgendwie erscheint die Sache nicht so ganz klar zu sein. :ka:
Es kann in diesem Fall durchaus von Vorteil sein, zu dem Ergebnis eine zweite RA-Meinung einzuholen.
Nicht immer sind diese Deals zum Vorteil des Betroffenen, oftmals ist es eben nur so eine Art Vergleich, um schwammige Dinge vom Tisch zu bekommen. Also Vorsicht dabei. :nö:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (12. August 2009, 03:15)


Paule

Menschlich

Registrierungsdatum: 28. März 2006

Beiträge: 9 325

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Saar

Beruf: Zuschauersport

Führerschein aus: mit und ohne -:)

196

Mittwoch, 12. August 2009, 14:44

So wie es scheint, ist die Sache gelaufen, der Demuth ist erst garnicht aufgetaucht, hat angeblich alles über das Telefon geregelt. 1500 Euro Strafe, keine Sperre und ein Verfahren wurde eingestellt! Aber warten wir es mal ab, was Armanie berichtet.

Edit: Die Auskunft hab ich telefonisch von Armani!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (12. August 2009, 15:56)


Pioneer

unregistriert

197

Donnerstag, 13. August 2009, 02:56

Wenn ich das nur rein rechnerisch betrachte, ohne den strafrechtlichen Aspekt, da standen aber auch nur max. 90 Tagessätze an, ergibt also in der rechtlichen Relevanz auch keine Veränderung, stellt es sich doch folgendermaßen dar:

3500 € abzgl. 1500 € verbleibt eine Ersparnis von 2000 €.
Davon Anwalts- und weitere anfallenden Nebenkosten abgezogen verbleibt letztlich 0 € :ka:
(hängt natürlich wesentlich von der Honorarhöhe ab)

Das hätte man vermutlich auch ohne Anwalt hinbekommen, möglicherweise sogar noch besser, oder man geht eben noch einen Rechtszug weiter, wenn es dort überhaupt nicht funtionieren will.

Das war dann ein Hobbyverfahren und wenn ich das Verhalten des RA betrachte, bestärkt mich das zusätzlich in meiner Ansicht.
Jedenfalls werde ich den RA Demuth zunächst nicht empfehlen, bis die tatsächlichen Abläufe durch Armani mitgeteilt werden.

Es mag auf den ersten Blick täuschen, aber wenn sich mein Verdacht bestätigt, gehört RA Demuth auf die Blacklist, warten wir mal zunächst die Darstellung von Armani ab, damit man sich ein umfassenderes Bild der Vorgänge erlauben kann.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (13. August 2009, 03:18)


Paule

Menschlich

Registrierungsdatum: 28. März 2006

Beiträge: 9 325

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Saar

Beruf: Zuschauersport

Führerschein aus: mit und ohne -:)

198

Donnerstag, 13. August 2009, 11:37

Das mit der Blackliste hab ich gestern zu Epox auch gesagt! Jedenfalls würde ich in jedem vergleichbaren Fall nicht mehr dazu Raten einen Anwalt zu nehmen der 500 km weit entfernt residiert.
Der wollte doch tatsächlich für jede Verhandlung 1500 Euro, also gesamt 3000 Euro, wäre es dann in Berufung gegangen hätte Armani sich tot bezahlt. Mann muss aber auch bedenken das der Anwalt 10 Stunde im Auto sitzt.
Was ich auch unverständlich finde ist das er einfach von alleine entschieden hat nicht zur Verhandlung zu fahren und somit den Armani vor vollendete Tatsachen stellte, schließlich hatte der nach eigenen Angaben noch keine Entscheidung getroffen gehabt, ob er das Angebot an nimmt. Sein Argument am Telefon war, das er so unnötige Kosten sparen möchte.
Naja wenn man sich vor Augen hält das der TE nun 1100 Euro Anwaltskosten(2x600 für Büroarbeit) und 1500 Euro Strafe zahlt, steht das natürlich mit einer Endsumme von 2600 in einem anderen verhältnis als evtl. Fall 1 1000 plus Fall 2 3600 und 3000 Euro Anwaltskosten das man dann entweder zahlt oder in Berufung geht womit die Kosten weiter steigen.

Wenn ich das richtig verstanden habe, scheint es auch so zu sein als ob Gericht und Staatsanwaltschaft klar zu verstehen gaben, hier in keinem Fall nachzugeben. Die Berufung bis hin zur Revision wäre wohl nicht zu verhindern gewesen.

Daher kann ich die Entscheidung von Armani verstehen, jetzt hat er Ruhe!

Epox

Pressestelle (Moderation)

Registrierungsdatum: 2. Januar 2007

Beiträge: 2 969

Geschlecht: Männlich

Beruf: Handwerksmeister

Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09

199

Donnerstag, 13. August 2009, 12:16

Das hätte man vermutlich auch ohne Anwalt hinbekommen


Sehe ich auch so,wobei man noch erwähnen sollte,das im Vorfeld schon die Sache in diese Richtung gedeichselt wurde.
Der RA stand nach meiner Ansicht nie zu 100% hinter der Sache,da er am Anfang noch der festen Überzeugung war, er bekomme das FoFe weg.

Gruss Epox :wink:
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

Pioneer

unregistriert

200

Freitag, 14. August 2009, 14:06

nicht mehr dazu Raten einen Anwalt zu nehmen der 500 km weit entfernt residiert.
Diese Sache mit der bundesweiten Vertretung ist eben sehr zweischneidig.
Will man wirklich durch jemanden aus der ersten Reihe vertreten werden, hat das natürlich seinen Preis, wenn der Erfolg das dann rechtfertigt, ist es auch in Ordnung, man muß es sich natürlich auch leisten können.
In der Regel sind wohl aus Kostengründen eher ortsnahe Anwälte zu bevorzugen, auch da gibt es Fachleute, die bei der Anwaltskammer erfragbar sind.


den Armani vor vollendete Tatsachen stellte, schließlich hatte der nach eigenen Angaben noch keine Entscheidung getroffen gehabt, ob er das Angebot an nimmt.
Das sehe ich auch als Hauptproblem an. So geht es nun wirklich nicht, es sei denn, man hat den Deal zunächst bewußt in Kauf genommen, aus welchen Gründen auch immer ( Kosten, neue Ideeen), denn rechtskräftig wird er ja noch nicht gleich sein.
Es sind einfach zu wenig Informationen vorhanden, um den wirklichen Ablauf halbwegs neutral beurteilen zu können.


Wenn ich das richtig verstanden habe, scheint es auch so zu sein als ob Gericht und Staatsanwaltschaft klar zu verstehen gaben, hier in keinem Fall nachzugeben. Die Berufung bis hin zur Revision wäre wohl nicht zu verhindern gewesen.
Das ist der aktuelle Beweis, entgegen aller politischen Aussagen, ohne ausreichende finanzielle Mittel gibt es nun mal kein tatsächlich gleiches Recht für alle, aber so ganz neu ist das ja auch nicht.
Das heißt im Ergebnis, entweder RS-Versicherung oder große finanzielle Stabilität, ersatzweise evtl. auch Hartz IV und somit möglicherweise PKH, sonst ist das mit dem Recht in D, aber nicht nur hier, das gilt auch im Ausland, so eine Sache.
Hätte das Gericht bereits im Vorfeld Bedenken gehabt, das dieses Verfahren weder durch Urteil noch Vergleich beendet ist, wenn das Anliegen des Beschuldigten nicht hinreichend gewürdigt wird, wäre die Beurteilung des Ergebnisses wohl auch erheblich vorsichtiger ausgefallen. Niemand läßt sich gern von übergeordneten Stellen korrigieren. Ein weiteres Beispiel zum Thema - gleiches Recht für alle -