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Maxelsche

Anfänger

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1

Freitag, 3. Februar 2012, 20:49

Tilgungsfristen und auszug aus dem VZR

Guten abend zusammen, ich habe heute einen Auszug aus dem Zentralregister bekommen weil ich wissen wollte was da noch drin steht !

Jetzt lese ich auf der ersten Seite :

Eintragungen im VZR und damit auch die Punkte werden nach Ablauf der Tilgungsfristen zuzüglich einer Überliegefrist von einem Jahr entfernt. Über die Eintragungen, die sich in dieser Überliegefrist befinden, erhält nur der Betroffene selbst Auskunft. An Auskunftberechtigten Stellen werden die Eintragungen nicht weitergegeben.

jetzt die Kopien die mir hier Vorliegen :

11/86 OWI nach §24a STVG Unfall (mir fuhr jemand ins Auto / war nicht dran Schuld aber ich hatte 1,22 Promille Tilgung lt. der Kopie 05.11.1995 (steht oben rechts)
02/91 Gefährdung im Straßenverkehr (überholen trotz überholverbot) Tilgung lt. der Kopie 12.02.1996 "
12/92 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (angebl. ein Auto beschädigt beim Ausparken- hab ich aber nichtbemerkt) Tilgung lt. der Kopie 08.12.1996 "
03/93 Unfall mit Alk -Führerscheinentzug Tilgung lt. der Kopie 02.03.1999 "
08/98 Fahren ohne mit Alk Tilgung lt. der Kopie 06.07.2008
03/02 Fahren ohne - ohne Alk Tilgung lt. der Kopie 12.11.2017
12/05 Fahren ohne - ohne Alk Tilgung lt. der Kopie 20.06.2021

Meine letzte MPU war im Mai 2008 mit noch div Fragestellungen mit Alk. Ich sage ganz ehrlich, das ich seit 2005 nicht mehr gefahren bin und auch keine extr. Besäufnisse mehr mache! Ich drinke meinen Sauer gespritzten und wenn ich mal einen zuviel gedrunken habe bleibt mein Mafa Roller stehen. - also ordentlich geworden !

Aber jetzt zu meiner Frage:

98 fahren mit Alk ... Tilgung lt VZR 07/08 ... heißt das, das ich seitdem meine MPU mit einfacher Fragestellung hätte machen können ? Oder ist in meinem Fall doch erst die MPU mit Alk 2013 gelöscht ! Was darf den jetzt überhaut noch drin stehen in meiner Führerscheinakte ? Doch eigentlich nur noch die zwei letzten Fahren ohne und ohne Alk ! Ich hatte letztes jahr bei der Führerscheinstelle angerufen und die nette Dame sagte mir am Telefon ....die ALK MPU fällt erst 2013 raus und ganz ohne MPU bin ich erst 2021 ! -das ist doch verkehrt ???
Ich habe zwischenzeitlich meinen EU Führerschein und warte auf den EUGH :-)

Also ich denke , das die doppelte Fragestellung seit 07/08 weggefallen wäre oder irre ich mich da jetzt ???


MAX

Paule

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2

Samstag, 4. Februar 2012, 06:35

03/93 Unfall mit Alk -Führerscheinentzug Tilgung lt. der Kopie 02.03.1999 "
08/98 Fahren ohne mit Alk Tilgung lt. der Kopie 06.07.2008
03/02 Fahren ohne - ohne Alk Tilgung lt. der Kopie 12.11.2017
12/05 Fahren ohne - ohne Alk Tilgung lt. der Kopie 20.06.2021
Ich meine das diese 4 Vorfälle bis 2021 verwertbar sind, weil du innerhalb der Verwertbarkeit wieder Auffällig(Straftaten) wurdest. Der Charly wird dir das genauer erklären. :wink:

Wobei hier aber scheinbar auch was mit den Tilgungsdaten nicht stimmt.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (4. Februar 2012, 06:39)


holger

Moderator

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3

Samstag, 4. Februar 2012, 08:46

Alle Einträge sind nach wie vor verwertbar da es immer innerhalb der Tilgungsfristen zu neuen Eintragungen gekommen ist.
Im Klartext, sobald du neue Taten begehst fängt deine Tilgungungsfrist von vorne an... somit sind alle Eintragungen gültig.

Zitat

Wobei hier aber scheinbar auch was mit den Tilgungsdaten nicht stimmt.


Da steht natürlich nur das effektive Datum aber nicht die Überliege Frist von einem Jahr!!!
Gr. holger


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Paule

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4

Samstag, 4. Februar 2012, 09:47

FoFe hat doch aber nur 5 Jahre und 5 Anlaufh. wenn eine Sperre dazu kam, oder nicht? :greubel:

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Beiträge: 893

5

Samstag, 4. Februar 2012, 09:53

Wenn eine Sperre für das Fahren ohne FE ausgesprochen wurde, dann hat es eine 10 jährige Tilgungsfrist mit 5 jähriger Anlaufhemmung (also 15 Jahre).
Ohne Sperre hätte es nur 5 Jahre ohne Anlaufhemmung.

Maxelsche

Anfänger

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6

Samstag, 4. Februar 2012, 12:01

ja, jedesmal 12 Montae Sperre !


charly

Moderator

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Beiträge: 5 342

7

Samstag, 4. Februar 2012, 22:49

aufgrund der Taten ist vor dem 20.06.2021 leider keine MPU-freie Erteilung möglich.

Wie schon geschrieben wurde ist alles noch für die MPU verwertbar.

Liegt die MPU aus 2008 der FEB vor und gab es damals eine Versagung?

Wenn ja, dann ist vor 2023 leider keine mpu-freie Erteilung möglich.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
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Maxelsche

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8

Sonntag, 5. Februar 2012, 11:21

guten morgen , keine MPU liegt der Führerscheinstelle vor !

Mir ist der ganze MPU kram auch echt Wurst, weil ich im Juli meinen CZ Führerschein bekomme!
Ich hoffe nur, das der EUGH für uns entscheidet :-)

Es hat mich nur einmal Interessiert, was noch in meiner Führerschein Akte liegen könnte weil die "Tante" von der Führerscheinstelle letztes Jahr gemeint hatte, das die ALK MPU ab 2013 nicht mehr relevant wäre !


MAX

charly

Moderator

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Beiträge: 5 342

9

Sonntag, 5. Februar 2012, 14:35

Es hat mich nur einmal Interessiert, was noch in meiner Führerschein Akte liegen könnte weil die "Tante" von der Führerscheinstelle letztes Jahr gemeint hatte, das die ALK MPU ab 2013 nicht mehr relevant wäre !
Da liegt die Tante bedingt falsch.

Jede neue Straftat hemmt die Tilgung der alten Straftat(en).

FoFE ist nun mal ne Straftat. Da bei Dir jedesmal beim FoFE ne Sperre - wenn auch nur ne isoloierte Sperre - verhängt wurde gilt in dem Fall die 15jährige Tilgung.

Wären bei den FoFE-Taten keine Sperren verhängt worden, dann hätte wiederum die Tante von der Füherscheinstelle recht mit 2013. Denn dann hättest Du in 2013 echt ne weiße Weste gehabt, sofern in 2012 nichts neues dazu kommt.
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