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xxtobixx89

Schüler

Registrierungsdatum: 11. Dezember 2011

Beiträge: 60

1

Sonntag, 29. Januar 2012, 18:10

Abstinenznachweise benötigt?

Hi!

Ich habe damals einen joint geraucht, damit ich von zivildienst ausgemuster wurde.
Die Führerscheinstelle hat wind davon bekommen und schickt mich nun zur MPU.
Ich möchte darauf hinweisen, dass ich noch NICHT besitzer einer Fahrerlaubnis bin.

Ich hatte schon bei der Dekra eine ärztliche untersuchung und kann damit einen AN vom 22.09.2011 - 15.11.2011 vorlegen.
Ich habe ca 3,5 cm lange haare.
Das letze mal habe ich im August 2-3 mal an einem joint gezogen...bin kein potenzieller kiffer oder sonstiges in der art...

Nun zur Frage:

Lohnt es sich noch weitere Abstinenznachweise zu machen?
Oder soll ich einfach zur MPU gehen und da Haare abgeben?
Stehen meine Chancen gut?

Dank euch im Vorraus


Tobi

Registrierungsdatum: 29. September 2011

Beiträge: 142

2

Sonntag, 29. Januar 2012, 19:25

Die Führerscheinstelle hat wind davon bekommen und schickt mich nun zur MPU.



Daraus schließe ich, dass du schon einen Antrag auf Fahrerlaubnis in D gestellt hast. Ausserdem geht daraus hervor, dass deine Nacherziehungsbehörde (Fsst) dich "in´s Visier"

genommen hat. Die D-MPU gleich mal mit positver Beurteilung zu erledigen, kann man zwar nicht ausschließen, aber es währe absolut naiv daran zu glauben. Als Eintrittskarte für MPU musst du mit 1/2 Jahr durchgehendem Abstinezprogramm einer zertifizierten Stelle antreten, alles andere wird sowiso nicht anerkannt. Da du sicher einen kürzeren Termin hast, ist es gar nicht möglich, da positiv rauszukommen. Du könntest um Abgabeterminverschiebung ansinnen, manchmal macht die Fsst das, damit du auch Gelgenheit hast beim TÜF dein Geld zu verbrennen. Heisst aber noch lange nicht, das du dann eine positive Befundung bekommst, schlisslich ist man ja interresiert, dich als Dauerkunden zu behalten.

Ich an deiner Stelle würde mir jetzt zur Kontrolle einen VZR-Auszug kommen lassen, da dürfte noch nichts eingetragen sein. Dann FS-Antrag hier zurücknehmen (ganz wichtig), sonst drücken sie dir eine Versagung in´s VZR. Und dann FS im Ausland machen, dauert auch nicht länger, wird unterm Strich günstiger, auf korrekten Wohnsitz achten, mit dem Anerkennungsgezetere hast du nichts am Hut, wenn dein VZR sauber ist. So konntest du denen noch von der Schippe springen. Sich auf die D-MPU einlassen, na ja in Gottes Hand bist du da jedenfalls nicht, aber Luzifer gibts ja auch noch.

xxtobixx89

Schüler

Registrierungsdatum: 11. Dezember 2011

Beiträge: 60

3

Sonntag, 29. Januar 2012, 19:33

Also im VZR Steht meiner meinung nach nur Fahren ohne FS drinn..Wurde vor ca. 2 jahren mal erwischt!
Ich bin mir nicht sicher, ob die meinen PL-FS hier anerkennen würden. Würde ihn ja dann auch gern in eine DE-FS umschreiben lassen...Hm...ich weiss nicht!

Registrierungsdatum: 29. September 2011

Beiträge: 142

4

Sonntag, 29. Januar 2012, 21:09

Unbedingt VZR Auszug beantragen, damit du weist wo du stehst, und Akteneinsicht in Fsst nehmen, ohne jeden Kommentar zu irgendwas auf der Fsst. Einmaliges FoF ist kein MPU Grund. In Verbindung mit der THC Geschichte kann ich nicht beurteilen. Wenn die keinen Zusammenhang mit Fahren hat müsste es auch nicht unbedingt zur MPU reichen. Die Fsst weiss meistes mehr über dich, als du selbst, und belastende Maßnahmen hinter deinem Rücken sind geschätztes Hobby dort. Deshalb Akteneinsicht.

Was aber Hammer ist, das ist dir wohl volkommen entglitten, ist das man in der EU nur eine Fahrerlaubnis haben darf, zumindest als eine Person. (bei mir ist das was anderes, ich hab ja auch 2 Köpfe, 4 Arme usw.) Wenn du hier Antrag auf Ersterteilung gestellt hast, musst du genauso wie andernorts in der EU unterschreiben, das du nicht bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis bist, oder diese vorher dort abgeben, wo du neu oder Erweiterung machst. Sonst holst du dir wegen Falschangaben noch richtig was ans Bein. Kann es sein das du gerne künstlich Probleme konstruierst, die gar nicht da sein müssten?

Wenn du dich nicht selbst immer tiefer reinreiten willst, VZR + Akteneinsicht, dann zeitliche Reihenfolge, wann was war, auch der PL-Schein erteilt wurde. Dann kann man sehr einfach sehen was gilt und was nicht. Sofern nach der Ausstellung der PL-FE keine neuen Eignungszweifel dazugekommen sind und vorher ausser FoF keine Eintragungen da sind, warum sollte der PL angezwifelt werden? oder hast du es geschafft ein D-Wohnsitz da drin eingetragen zu haben?

xxtobixx89

Schüler

Registrierungsdatum: 11. Dezember 2011

Beiträge: 60

5

Sonntag, 29. Januar 2012, 21:23

ich wage zu glauben, dass du denkst, dass ich schon einen PL-schein habe? nein!

Gallier

Profi

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Beiträge: 1 348

6

Montag, 30. Januar 2012, 07:09

Dann warte noch bis der EUGH das Urteil im Fall Hofmann gesprochen hat!
Da geht es darum ob und in welchem Umfang Führerscheine nach dem 18.01.2009 anerkannt werden oder nicht.
Lieber stehend sterben als knieend leben

holger

Moderator

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Beruf: 60 Std die Woche

Führerschein aus: Der Ausgabestelle der Führerscheinbehörde

7

Montag, 30. Januar 2012, 09:40

Tolle Tipps!!! :klatsch:

xxtobixx89

Wie alt bist du jetzt?

Dein FOF ist vom zeitlichen her schon durch und du kannst damit dein Verhalten erklären. Fürs Kiffen musst du 6 Monate Screens nachweisen die erstens aktuell und zweitens anerkannt werden. Aber wieso solltest du nun ein Lappen im Ausland machen, völliger nonsens! Bereite dich auf die MPU vor, Kiffen und FOF wird da beides drinn vorkommen und dann machste dein MPU mit links.
Gr. holger


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charly

Moderator

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Beiträge: 5 342

8

Montag, 30. Januar 2012, 10:15

Wegen ein mal FoFE gibt es keine MPU.

Wenn dann kommt ne Drogen-MPU bei der das FoFE am Rande angeschnitten wird.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


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Beiträge: 142

9

Montag, 30. Januar 2012, 10:39

Ich bin mir nicht sicher, ob die meinen PL-FS hier anerkennen würden.


sorry Tobi, ich hatte das so verstanden, das du den PL Schein schon hattest.

@ Gallier

Was hat das mit Hofmann zu tun und wo nimmst du Anerkennungszweifel einer ausländischen EU Fahrerlaubnis her, wenn im VZR nix Eingetragen ist ? Was geht denn jetzt ab ? §28FeV

xxtobixx89

Schüler

Registrierungsdatum: 11. Dezember 2011

Beiträge: 60

10

Sonntag, 26. Februar 2012, 23:13

hi. sorry, dass ich den thread nochmal aufwühle. aber ich möchte meinen schein jetzt in pl machen....schaffe es einfach psychisch nicht, zur MPU zu gehen und möchte mich auch nicht dumm und dämlich zahlen. werde die tage mal mit nem anwalt sprechen ob denn ein eu-fs in meinem fall machbar ist. möchte aber vorher nocheinmal bei euch nachfragen ob es da probleme geben könnte? kann ich in pl meinen hauptwohnsitz anmelden und D als zweitwohnsitz? bin hier in berlin berufstätig und möchte meinen job nicht dafür aufgeben...
werde mir auch einen auszug aus dem vzr holen und werde den fs-antrag zurück ziehen...was meintbihr?
bitte keine kommentare zur mpu...ich kann einfach nicht mehr...

ich bedanke mich vielmals im vorraus für eure antworten....

viele grüße
tobi

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 342

11

Sonntag, 26. Februar 2012, 23:19

Die Entscheidung musst Du für Dich selber fällen.

Wenn Du bisher keinen FS gebraucht hast könntest Du auch die 15 Jahre aussitzen.

In Berlin ist der ÖPNV so gut ausgebaut, daß man nicht unbedingt einen FS braucht.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


Registrierungsdatum: 29. September 2011

Beiträge: 142

12

Sonntag, 26. Februar 2012, 23:58

Ich wüsste jetzt echt nichts, was der Anerkennung eines ausländischen EU-Führwerscheines in Deinem Fall entgegenstehen sollte.

Nur die Einhaltunng der Wohnsitzbedingung kann krittisch werden. Nach EU-Recht geügt der zusätzliche Wohnsits im Ausland. Unsere Behörden und ettliche Gerichte geben sich aber nicht damit zufrieden. Ausserdem gibt es bei uns melderechtlich keinen Hauptwohnsitz in einem und Zweitwohnsitz in einem aderen Land. Grundsätzlich kannst Du beliebig viele Wohnsitze irgendwo haben, und dann geht die streiterei los, welcher ist es denn nun, in dem Du Dich mehr als 185 Tage im Kalenderjahr wohnlich aufgehalten hast?

Damit das eindeutig ist, ist es immer besser hier solange abmelden. Das mit der Arbeit hier ist nicht gut, da der Verstoß dann offensichtlich ist. Es geht aber dennoch, z.B. wenn Du einen verständnisvollen Arbeitgeber hast, der Dir für diese Zeit den Auftrag erteiltt, für ihn dauerhaft im Ausland tätig zu sein. Dann kann Dir keiner was anhängen.

xxtobixx89

Schüler

Registrierungsdatum: 11. Dezember 2011

Beiträge: 60

13

Mittwoch, 29. Februar 2012, 19:28

danke erstmal für die antwort...
jetzt werd ich erstmal meinen fs-antrag zurück ziehen und mir nen vzr auszug holen....wie mach ich das am besten?
kenne mich da leider nicht aus...
mfg tobi

DODOXX

Profi

Registrierungsdatum: 30. November 2009

Beiträge: 751

Führerschein aus: EU Polen GÜLTIG ! BALD EU D :-)

14

Mittwoch, 29. Februar 2012, 19:40

Würde ich auch sagen,wenn du mit deinen chef sehr gut kannst,
bitte ihn,das er dich ins PL EU Land schickt oder so ähnlich :knips:
Wenn du kannst, am besten 185 Tage am stück aus D abmelden.
VZR brauchst du nur googlen.
Antrag zurück ziehen,förmlich,per brief am besten per einschreiben mit Rückschein!
Datum,Unterschrift und Nummer und Sachbearbeiter mit drauf.

in etwa so:"hiermit zieh ich den Antrag auf erteilung einer Fahrerlaubnis zurück" usw.
:wink: :DK: :wink: