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julius20

Schüler

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Beiträge: 108

1

Dienstag, 14. April 2009, 18:36

EU-FS Datum nach 19.01. jetzt doch MPU??

Hallo an Alle,



habe auch nach Rechersche im Forum auf meine Frage keine richtige Antwort gefunden .... deshalb .....



Ich warte zur Zeit auf meinen FS aus CZ. Nun hat Urquell mir gesagt, es gäbe keine Hoffnung einen FS zu erhalten mit einem Datum vor dem 19.01. Jetzt stelle ich mir die Frage wie gehts weiter???? Soll ich jetzt doch ´die MPU machen? Normallerweise geht man ja zur FS-Stelle und beantragt eine Neuerteilung , worauf man die MPU machen muß. Aber ich hätte ja dann schon den FS.... Ist das egal - einfach nichts davon erzählen und die MPU machen? Binzur Zeit ratlos, mein Chef wird mich nach der Lehre nicht übernehmen ohne einen FS... Danke vorab für eure Antworten...!



Grüße Arno

Tamino

Anfänger

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2

Dienstag, 14. April 2009, 20:18

Die Hoffnung auf einen FS mit Ausstellungsdatum vor dem 19.01. hättest Du Dir sparen können!
Es gibt nur eine Stelle in CZ, die die FS ausstellt und die ist in Prag! Warum soll also ein kleiner CZ-Beamter
seinen Job aufs Spiel setzen, indem er am Datum manipuliert, zumal nach CZ-Auffassung ihre FS auch in D
Gültigkeit besitzen, wenn das Wohnsitzprinzip und Ablauf der Sperrfrist vorliegen!
Und überleg mal, was das für einen Rattenschwanz das mit sich ziehen würde!
Dein Wohnsitz, Deine Fahrstunden, Deine Prüfung, all das müßte rückdatiert werden und das erfüllt ja nun mal
ganz dick den Straftatbestand des Betruges und damit wärst nicht nur Du dran, sondern alle Beteiligten!

Du hast jetzt 2 Möglichkeiten:
Du wartest ab, bis der EuGH eine Entscheidung getroffen hat, wie D mit FS umzugehen hat, die nach dem 19.01.
ausgestellt wurden, bei denen der FS-Besitzer hier in D eine drohende MPU-Auflage hat/hätte!
In der Zeit bis zur Entscheidung solltest Du aber kein Gebrauch von KFZ machen, weil bei der ersten Kontrolle ist der neue Lappen weg
und Du bekommst eine Nutzungsuntersagung für D!

Du stellst einen Antrag auf Wiedererteilung bei Deiner FS-Stelle und machst Deine MPU!
Von Deinem CZ-FS würde ich persönlich nichts erwähnen, denn vielleicht hast Du ja Glück und bevor Du ein positives MPU-Gutachten erhälst,
spricht der EuGH für Deinen CZ-FS!
Wenn Du Dich mit dem Thema MPU noch nicht auseinander gesetzt hast, solltest Du wissen, daß Du dafür mind. ein halbes Jahr brauchst, falls
Du wegen Alk Deinen Lappen verloren hast! Es sei denn, Du hast schon eifrig Blutwerte gesammelt!
Für genauere Infos kannst Du hier mal in der MPU-Rubrik nachschauen!

Hoffe Dir ein bissl weitergeholfen zu haben!
:nww:
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nullchecker

unregistriert

3

Dienstag, 14. April 2009, 23:03

Urquell...

der ehemals grosse Meister des Forums, jetzt natürlich nicht mehr aktuell...

Er wusste alles besser und wurde eines besseren belehrt:

Hoffentlich kann er sich noch eine paar neue Glogs leisten, notfalls über e-bay...Weil es stinkt!!!

Krabbels

Moderator

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4

Dienstag, 14. April 2009, 23:18

RE: Urquell...

Wo und wie ist einer belehrt worden ?(

Gruß Krabbels

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (11. Januar 2011, 02:43)
Grund: unnötiges Zitat gelöscht


Paule

Menschlich

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5

Mittwoch, 15. April 2009, 00:00

Hoffentlich kann er sich noch eine paar neue Glogs leisten
Sehr interessante These, der letzte der mir das erzählt hat, wa unser verschollener UweGensi.
Aber mal was anderes, warum braucht Acid 31 mehrere Accounts? :greubel:

julius20

Schüler

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6

Mittwoch, 15. April 2009, 00:12

@Tamino



ich kann Dir nicht ganz folgen, habe den FS ja schon im August 2008 gemacht und die 185 Tage sind schon seit November vorbei... Eigentlich sollte ja das Prüfungsdatum in meinen FS rein oder nicht? Sollte also kein Betrug sein, sondern eher mein Recht... Aber daraus wird ja nichts :sn: :sn: :sn: :sn:

Tamino

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7

Mittwoch, 15. April 2009, 19:52

Hi Julius!
Soweit ich weiß, kommt als Ausstellungsdatum der Tag in den Schein an dem alle Unterlagen komplett nach bestandener Prüfung beim Amt eingereicht wurden!
Wenn Du letztes Jahr schon Prüfung hattest frage ich mich natürlich wo es bei Dir gehangen hat!
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julius20

Schüler

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8

Donnerstag, 16. April 2009, 19:28

Ich verstehe, daß mit dem Datum auch nicht genau ( Ausstellungsdatum... Erteilungsdatum ). Aber habe bei einem Freund mal auf seinem EU-FS nachgesehen; da steht auf der Rückseite hinter jeder Klasse ein Datum und das soll das entscheidende sein. Warum es alles nicht funktioniert hat, weiß ich auch nicht genau, ist aber auch egal, weil es jetzt alles nichts bringt ( ausser unerträglicher Kopfschmerzen - Aspirin sind wirkungslos ).. Ich weiß ja nicht mal wie ich die MPU bezahlen soll, aber der Schritt kommt nach dem Entschluß ob ich sie mache. Ich frage mich ja was passiert, wenn ich eine mache, durchfalle und die mittlerweile wieder was an den Gesetzen rumschraubven und ich eigentlich fahren dürfte. Denn es wird da ja bestimmt wieder neue Verfahren + Urteile geben..........

butch_peidy

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9

Dienstag, 14. Juli 2009, 21:07

Du wartest ab, bis der EuGH eine Entscheidung getroffen hat, wie D mit FS umzugehen hat, die nach dem 19.01.
ausgestellt wurden, bei denen der FS-Besitzer hier in D eine drohende MPU-Auflage hat/hätte!




weiß schon jemand wann der EuGH eine Entscheidung treffen will bzw. ist auf die Entscheidung schon auf ein Datum festgesetzt?

Pioneer

unregistriert

10

Mittwoch, 15. Juli 2009, 00:30

Dazu gibt es noch nicht einmal eine rechtskräftige Entscheidung eines VG.
Bis dieser Vorgang beim EuGH landet, wenn überhaupt, können noch 1-2 Jahre ins Land gehen. ;(

Paule

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11

Mittwoch, 15. Juli 2009, 11:25

Beim Kapper hats damals 4,5 Jahre gedauert, bis der EugH eine entscheidung ausgesprochen hatte.

Epox

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12

Mittwoch, 15. Juli 2009, 13:19

Einen Zeitraum von 4-5 Jahren ,bis es zu einer Vorlagefrage an den EUGH kommt,halte ich für unrealistisch.
Die letzten Vorlagefragen und Entscheidungen haben gezeigt,das sich um einen Zeitraum zwischen 1-2 Jahre handelt.
Zudem sollte auch berücksichtigt werden,das die Anzahl der EU-FS-Besitzer in den letztenJahren ständig gestiegen ist,
somit auch eine höhere Anzahl an EU-FS-Besitzern besteht,bei denen die FEB etwas auszusetzen haben.
Man braucht sich nur mal die Anzahl der EUGH-Entscheidungen im Jahr 2008 anzusehen.

PS: Letzte Vorlagefrage durch den VGH-Mannheim,Termin der Verhandlung beim EUGH ist noch offen.
Thematik:Eigenständige Ermittlungen durch den Aufnahmestaat und deren Verwertbarkeit im Bezug auf die
Aberkennung einer EU-FE.
Wurde zwar in den letzten Urteilen vom EUGH schon entschieden,aber das hindert anscheinend
den VGH nicht daran,die Frage abermals zu stellen. :ka:

Gruss Epox :wink:
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Epox« (15. Juli 2009, 13:31)


Paule

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13

Mittwoch, 15. Juli 2009, 13:27

Wenn man sich mal die Vorlagefrage vom Mannheim vor Augen hält, wo die Sachlage ja im Prinzip eindeutig ist und man von der gängigen EugH Rechtsprechung ausgehen kann, frage ich mich schon was da so lange dauert.
Bei einer Vorlagefrage auf die geänderte Eu-Rilie sehe ich parallelen zu Kapper und denke das man sehrwohl von mehr als zwei Jahren ausgehen kann. Daher könnte ich mir ein Zeitraum von 4 Jahren gut vorstellen.

Lord Vader

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14

Mittwoch, 15. Juli 2009, 13:28

Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dauert es im Schnitt so 1 - 1,5 Jahre bis ein klares Urteil gesprochen wird.
:denk: Klar beim Fall ""Kapper"" hat`s lange gedauert, war auch der Einzige damals und es war nicht so ein "riessen"" Wirbel wie heute.
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15

Mittwoch, 15. Juli 2009, 13:31

war auch der Einzige damals
Nö, es gab schon vorher Fälle, sind im Kapper Urteil auch aufgeführt. Beim Kapper ging es ja auch um den FeV28 und das haben wir diesmal wieder! :momo:

Lord Vader

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16

Mittwoch, 15. Juli 2009, 15:48

Ja ist auch möglich.......ist ja auch schon über 5 Jahre her und nun sind wir fast wieder dort wo es angefangen hat, wann ist das ""Spiel"" endlich mal vorüber? :ka:
Aber 4 Jahre halte ich für übertrieben, wie oben schon gepostet da der Wirbel einfach zu gross ist.
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