Samstag, 26. Mai 2012, 00:04 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren

Epox

Pressestelle (Moderation)

Registrierungsdatum: 2. Januar 2007

Beiträge: 2 969

Geschlecht: Männlich

Beruf: Handwerksmeister

Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09

1

Sonntag, 16. September 2007, 10:00

Ganz schnell ist der Führerschein weg

Zitat

Ein Joint vor der ersten Schulstunde, eine Ecstasypille in der Disko, eine Linie Koks auf der Szene-Party… Merkt ja keiner, denkt sich manch einer – und setzt sich wenig später ungerührt vom benebelten Hirn ans Steuer.

Doch Pustekuchen! Die Rechnung ohne die Polizei gemacht! Denn die Beamten sind seit einiger Zeit sehr wohl in der Lage, Fahrer unter Drogeneinfluss ganz schnell aus dem Verkehr zu ziehen.

Die Bilanz ist erschreckend: Allein in diesem Jahr wurden bei Kontrollen 104 Autofahrer geschnappt, die vorher Drogen genommen hatten. Drei Fahrer verursachten im Rausch sogar Verkehrsunfälle. "Das sind tickende Zeitbomben", meint Verkehrssicherheits-Beraterin Ines Fricke.

Kontrollen zeigen Wirkung und sorgen für Unruhe

Die Statistik spricht Bände. Im vergangen Jahr gingen der Polizei nur vier Fahrer unter Drogeneinfluss ins Netz. Doch seit der Blick der Beamten für Drogenkonsumenten intensiv geschult wurde, sie verlässliche Tests im Gepäck haben und sich verstärkt zu Kontrollen postieren (wir berichteten), können die Täter nun auch kompromisslos dingfest gemacht werden.

"Unsere Kontrollen zeigen Wirkung und sorgen für Unruhe", erklärt Braunschweigs Inspektionsleiterin Cordula Müller. Ines Fricke, viel in Sachen Vorbeugung in Schulen unterwegs, sagt: "Die Jugendlichen fühlten sich bisher doch sicher, weil sie nie erwischt wurden."

Das ist nun anders. Und manchem Drogenfahrer fällt die Kinnlade runter, wenn ihm klar wird, welche Folgen er zu tragen hat. Schon beim Nachweis von Drogen in ganz geringer Menge sind mindestens 250 Euro Bußgeld fällig, mindestens ein Monat Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg. Außerdem gibt’s eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittel-Gesetz.

Wem Fahruntüchtigkeit nachgewiesen wird, wer etwa Ausfallerscheinungen hat, lallt oder in Schlangenlinien fährt, der hat ganz schlechte Karten, weil es sich um eine Straftat handelt. Die Konsequenz: Geld- oder Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis, Führerscheinsperre, 7 Punkte in Flensburg.

Wer harte Drogen nimmt wie Ecstasy, Kokain, Heroin oder Amphetamine muss grundsätzlich mit dem Entzug des Führerscheins rechnen – und das möglicherweise für lange, lange Zeit. Bei Cannabis-Konsum (Haschisch und Marihuana) prüft die Behörde die Eignung zum Autofahren im Einzelfall.

Allein von Januar bis August hat die Führerscheinstelle in 58 Fällen die Fahrerlaubnis einkassiert. Von den 104 besagten Drogenfahrten fallen etliche aus der Braunschweiger Statistik: Weil sie etwa aus Gifhorn oder Helmstedt stammen und dort ihren "Lappen" abgeben müssen.

Thomas Schmidt von der Braunschweiger Führerscheinstelle macht eine eindrucksvolle Rechnung über die Folgekosten auf: Bußgeldstelle: 250 Euro, Laborkosten: 100 Euro, Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU): 540 Euro, Antrag auf Neuausstellung: 205 Euro, Facharzt: 270 Euro, Drogenscreening: jeweils 120 Euro – um nur einige Posten zu nennen. "Den Führerschein wiederzubekommen dauert lange und ist teuer. Das kann existenzgefährdend werden", verdeutlicht Ines Fricke. Vor allem, wenn der Führerschein zwingend notwendig ist für den Beruf.

Die meisten Drogenfahrer sind zwischen 18 und 25

Die Erfahrungen zeigen: Bei der MPU fallen die meisten beim 1. Mal durch, wenn sie ihre Einstellung zu illegalen Drogen nicht grundlegend geändert haben. Dann wird’s noch teurer, und unter Umständen muss der Drogenfahrer auch noch mal in die Fahrschule, was ebenfalls ins Geld geht. Die Konsequenzen sind vor allem jungen Menschen selten klar. Doch gerade sie machen den Großteil der Erwischten aus. 57 der Drogenfahrer in diesem Jahr waren zwischen 18 und 25 Jahre alt, 37 zwischen 25 und 45.

Doch auch Jugendliche, die noch gar keinen Führerschein haben, müssen sich im Klaren sein, dass Drogenmissbrauch für sie übel ausgehen kann.

Wer mit Drogen ertappt wird, in der Disko, auf dem Beifahrersitz oder sonstwo, wird sofort an die Führerscheinstelle weiter gemeldet. Der Führerschein darf dann erst gemacht werden, wenn durch Tests andauernde Drogenfreiheit nachgewiesen ist und sich der Jugendliche als charakterlich geeignet erweist. "Und da der Führerschein ein Stück Freiheit bedeutet, ist das für Jugendliche ein ganz besonders bittere Pille", meint Verkehrsberaterin Fricke.

Sie hofft, dass sich schnell überall herumspricht, dass die Polizei in Sachen Drogen am Steuer nicht mit sich spaßen lässt und ständig mit Kontrollen zu rechnen ist. "Wenn die Jugendlichen merken, dass sie nicht mehr ungeschoren davon kommen, setzt hoffentlich ein Umdenken ein."

Ganz unverständlich ist Ines Fricke, dass selbst manche Eltern den Konsum etwa von Marihuana verharmlosen. "So nach dem Motto: Wir haben doch früher auch mal ein Tütchen geraucht…" Doch längst sei die Wirkung der Drogen künstlich gesteigert worden. "Und was in illegalen Drogen drin ist, kann sowieso keiner sagen. Somit weiß auch niemand vorher, wie sich das Teufelszeug auswirkt."


Quelle:http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2048/artid/7273002
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

manta-mane2

[VERBORGEN]

Registrierungsdatum: 10. Januar 2007

Beiträge: 73

Wohnort: [VERBORGEN]

Führerschein aus: CZ

2

Sonntag, 16. September 2007, 23:39

RE: Ganz schnell ist der Führerschein weg

Zitat

Original von Epox

Doch auch Jugendliche, die noch gar keinen Führerschein haben, müssen sich im Klaren sein, dass Drogenmissbrauch für sie übel ausgehen kann.

Wer mit Drogen ertappt wird, in der Disko, auf dem Beifahrersitz oder sonstwo, wird sofort an die Führerscheinstelle weiter gemeldet. Der Führerschein darf dann erst gemacht werden, wenn durch Tests andauernde Drogenfreiheit nachgewiesen ist und sich der Jugendliche als charakterlich geeignet erweist. "Und da der Führerschein ein Stück Freiheit bedeutet, ist das für Jugendliche ein ganz besonders bittere Pille", meint Verkehrsberaterin Fricke.


Ganz unverständlich ist Ines Fricke, dass selbst manche Eltern den Konsum etwa von Marihuana verharmlosen. "So nach dem Motto: Wir haben doch früher auch mal ein Tütchen geraucht…" Doch längst sei die Wirkung der Drogen künstlich gesteigert worden. "Und was in illegalen Drogen drin ist, kann sowieso keiner sagen. Somit weiß auch niemand vorher, wie sich das Teufelszeug auswirkt."

Das sind schon wieder falsche Informationen; die Führerscheinstelle wird benachrichtigt, darf aber nichts machen,da der ledigliche Besitz,Konsum nicht unmittelbar mit dem Verkehr zu tun hat.
Das ganze ist schon seit Jahren bekannt,dass dieses Vorgehen gerichtlich abgeschafft worden ist.

Künstlich gesteigert??? Wie soll man das den verstehen?
Hoch potente Pflanzen gab es schon immer, nur die Kultivierung wurde vereinfacht oder per Kreuzung auf den jeweiligen Kontinent als Anpflanzbar gezogen.

Dieser Bericht könnte glatt vom Adac sein ;-)

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (9. Januar 2011, 19:40)
Grund: Post vom Zitat getrennt


Paule

Menschlich

Registrierungsdatum: 28. März 2006

Beiträge: 9 325

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Saar

Beruf: Zuschauersport

Führerschein aus: mit und ohne -:)

3

Sonntag, 16. September 2007, 23:51

Das habe ich bis Dato aber auch noch nicht gehört Manta-Mane.
Mir war es auch so bekannt das bei Besitz bzw. Konsum durchaus zur Eignungsprüfung laufen kann. Auch wenn es nicht im Verkehr statt fand.
Hast du AZ oder ähnliches ?

manta-mane2

[VERBORGEN]

Registrierungsdatum: 10. Januar 2007

Beiträge: 73

Wohnort: [VERBORGEN]

Führerschein aus: CZ

4

Montag, 17. September 2007, 00:02

Paule,

leider gerade nicht da,aber ich kanns persönlich versichern,dass das zumindest in Bayern so ist.

Mein Kumpel musst wegen dehn seinen Führerschein abgeben; änderte den Verzichtsschreiben so,dass er ihn NICHT abgibt,der Herr von der Führerscheinstelle erkannte das nicht und nahm ihn den Führerschein ab ( hat er gemacht,damit er ihn jeder zeit wieder holen kann, aber auf sowas muss man erst kommen...).
2 Tage später kam das Gerichtsurteil, dass laut seiner Aussage im Radio auch zu hören war und er hollte seinen Schein wieder ab.

Mir selber ist das jedoch auch schon passiert,dass ich mal zu Fuß von der Staatsgewalt wegen "nix"gramm ne Anzeige bekam; und als ich,3 Jahre später Probleme mit meinem Führerschein bekam und per Rechtsanwalt Aktenansicht angefordert haben; bekam ich meine Akte als Kopie persönlich überreicht, wobei ein Brief von der Polizeidienststelle drinnen ist; der auf diesen Vorfall hinwies.
( Diesen Brief habe ich mit der Akte auch gerade in meiner Schreibtischschublade)

jedoch waren der Führerscheinstelle die Hände gebunden,dass sie nichts machen können.

Mit ists neu,dass das noch jemand nicht weiss.
Das ganze wurde glaub ich sogar vom Bundesgerichtshof ausgesprochen....

PS zu künstlich: Eine künstliche Veränderung bei Pflanzen ist eine reine genetische Veränderung; alles andere ist ja eine natürliche Kreuzung oder Mutation....
Noch nie wurde Ganja genetisch verändert,sowas braucht man nicht...

Es heisst nicht umsonst:
Offb 22,2 In der Mitte ihrer Straße und des Stromes, diesseits und jenseits, war der Baum des Lebens und die Blätter des Baumes sind zur Heilung der Nationen.
Und am Grabe vom König der Könige, Herr der Herrn, Herrscher über alle Nationen, König Salomon wuchs am Grabe die erste Ganja-Pflanze,der Baum der Weisheit und zur Heilung der Menschen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »manta-mane2« (17. September 2007, 00:10)


Epox

Pressestelle (Moderation)

Registrierungsdatum: 2. Januar 2007

Beiträge: 2 969

Geschlecht: Männlich

Beruf: Handwerksmeister

Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09

5

Montag, 17. September 2007, 09:47

@manta-mane2,

Zitat

Das sind schon wieder falsche Informationen; die Führerscheinstelle wird benachrichtigt, darf aber nichts machen,da der ledigliche Besitz,Konsum nicht unmittelbar mit dem Verkehr zu tun hat.


Inwieweit dieser von mir veröffentlichte Bericht,die momentane Ver-
fahrensweise,der Führerscheinbehörden wiederspiegelt,möchte ich
momentan Außen vor lassen,ich wollte den Bericht nur zur Diskussion
stellen,was mir ja auch gelungen ist.


Gruss Epox :momo:
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

manta-mane2

[VERBORGEN]

Registrierungsdatum: 10. Januar 2007

Beiträge: 73

Wohnort: [VERBORGEN]

Führerschein aus: CZ

6

Montag, 17. September 2007, 13:52

J hast ja geschafft!
Und da zumindest Paule ein bissal schlauer geworden ist, war er ja auch hilfreich. weiter so!

manta-mane2

[VERBORGEN]

Registrierungsdatum: 10. Januar 2007

Beiträge: 73

Wohnort: [VERBORGEN]

Führerschein aus: CZ

7

Dienstag, 9. Oktober 2007, 23:33

Paule hat nach den Gerichtsurteil oder so ( glaub,dass war mit AZ gemeint )gefragt, hier mal die Infos:

Am 12.07.02 entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass gelegentlicher Konsum von Cannabisprodukten außerhalb des Straßenverkehrs kein Grund mehr sein darf, einen Führerscheinbesitzer zu Drogentests vorzuladen und/oder ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Für diese Maßnahmen muss laut Urteil ein Bezug zum Führen eines Pkw vorliegen (z.B. Jointreste im Autoaschenbecher). Wichtig ist außerdem, dass das Urteil sich auf Gelegenheitskonsum und nicht auf Gewohnheitskonsum von Cannabisprodukten bezieht.

Allerdings betonte das Bundesverfassungsgericht dabei ausdrücklich, dass: "...keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen, wenn über den bloßen Besitz von Cannabis hinaus konkrete tatsächliche Verdachtsmomente dafür ermittelt worden sind, dass der Betroffene den Konsum von Cannabis und die aktive Teilnahme am Straßenverkehr nicht zuverlässig zu trennen vermag oder zu trennen bereit ist..." (Pressestelle des BVG, Pressemitteilung Nr. 62/2002)

hbusm

Moderator

Registrierungsdatum: 24. Mai 2006

Beiträge: 592

Geschlecht: Männlich

Wohnort: zu Hause

Beruf: 60 Std die Woche

Führerschein aus: Der Ausgabestelle der Führerscheinbehörde

8

Mittwoch, 10. Oktober 2007, 00:29

Hier ist klar von harten und weichen Drogen zu unterscheiden. Je nach Sachlage werden auch weiche Drogen außerhalb des Fahrbereichs verfolgt.
Bei harten Drogen lang der bloße Verdacht und Fund im nicht bezogenen Straßenverkehr um der Fsst Anlass zu geben eine MPU zu fordern.
Gr. holger


Online Casino Forum / Casino News / Casino Hilfe
Ihr habt Probleme mit dem Spielen oder einem Online Casino, dann seit Ihr hier richtig