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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (15. Januar 2011, 19:04)
Grund: unnötiges Zitat gelöscht
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Wie er das macht????
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Epox« (14. Juli 2009, 15:26)
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (15. Juli 2009, 16:53)
Grund: unnötiges Zitat entfernt
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Es geht mit dem tschechischen EU Führerschein Erwerb immer noch ,... aber - legal oder gar nicht !!!
Rolf ,... (kann doch über Wasser gehen :-)

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (15. Januar 2011, 19:05)
Grund: unnötiges Zitat gelöscht
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (15. Januar 2011, 19:06)
Grund: unnötiges Zitat gelöscht
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eigentlich war meine Frage hinsichtlich des Neuerwerbs,das es bei einer Erweiterung der Klassen in CZ,später keine Probleme in D gibt, liegt auf der Hand,zumindest nicht wenn die Ersterteilung vor dem 19.01.09 lag.
Richtig.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lord Vader« (15. Juli 2009, 15:41)
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Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (15. Januar 2011, 19:08)
Grund: unnötiges Zitat gelöscht
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Antwort: ,... zum Staraßenverkehrsamt mit dem Lappen und einen "Feststellungsbescheid" einholen, dann wird der Tschechische EU
Führerschein auch in Deutschland anerkannt !!!
Pioneer
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Das ist so pauschal nicht korrekt, hierzu die FEV, § 7:
Viele denken nun, ich mache meinen EU Führerschein in Tschechien mit einem Studentenausweis innerhalb von 3 Wochen und Nutze den Führerschein erst nach Ablauf der 185 Tage, da dann der Führerschein anerkannt werden muss,...
DER TÄUSCHT !!!
3. EUFS RILLI =
,... es darf weder dürch den EU Führerschein selbst, noch durch Tatsachen hervor gehen, das die Meldepflicht "Nicht" eingehalten wurde,...
Natürlich gebe ich dir recht, es wird zunächst zu großen Problemen führen, mit einem D-WS-Eintrag im CZ-FS, das es sich dann auch tatsächlich so verhalten sollte (Immatrikulationsbescheinigung, Zwischenprüfung,Semesterbescheinigung, usw.), da es leicht nachprüfbar ist.
Zitat
§ 7 Ordentlicher Wohnsitz im Inland
(1) Eine Fahrerlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber seinen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Dies wird angenommen, wenn der Bewerber wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder - bei fehlenden beruflichen Bindungen - wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen ihm und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, das heißt während mindestens 185 Tagen im Jahr, im Inland wohnt. Ein Bewerber, dessen persönliche Bindungen im Inland liegen, der sich aber aus beruflichen Gründen in einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum aufhält, hat seinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne dieser Vorschrift im Inland, sofern er regelmäßig hierhin zurückkehrt. Die Voraussetzung entfällt, wenn sich der Bewerber zur Ausführung eines Auftrags von bestimmter Dauer in einem solchen Staat aufhält.
(2) Bewerber, die bislang ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten und die sich ausschließlich zum Zwecke des Besuchs einer Hochschule oder Schule in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum aufhalten, behalten ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland.
(3) Bewerber, die bislang ihren ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum hatten und die sich ausschließlich wegen des Besuchs einer Hochschule oder Schule im Inland aufhalten, begründen keinen ordentlichen Wohnsitz im Inland. Ihnen wird die Fahrerlaubnis erteilt, wenn die Dauer des Aufenthaltes mindestens sechs Monate beträgt.
Gut, über den Werbegag müssen wir nicht weiter reden, das eine FE nur unteilbar an- oder aberkannt werden kann ergibt sich bereits aus einem Urteil des BverwG vom Nov. 2005 und das weißt du auch genau.ich selbst habe ja meine "Erweiterung" auf Klasse C im Februar 2009 gemacht,
Nun mach mir mal keine Konkurrenz in Sachen Umschreibung.Werden den "Neuen" Deutschen Führerschein dann mal hier einstellen,...
Das war nun mal ein Urteil, sagt meiner Ansicht nach aber über die Sinnhaftigkeit einer ausl. MPU generell nichts aus.
"... Demnach muß der EU Führerschein aus Tschechien i.V.m. der MPU (ärztliches Gutachten auf Fahreignung) aus Tschechien gemäß § 28 Abs. 5 i.V.m. §§ 20 Abs. 1 und 3, 21 der FeV anerkannt werden ..."
zum Urteil aus Bayern !!!
Die nehmen ja auch wirklich alles dazu her.
Das wird sich kaum wiederholen lassen.
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Vermutlich tendiert nur die Entlohnung gänzlich gegen null.
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Führerschein aus: CZ
also 1500,-EURO für eine Umschreibung. Wo ein komplett Neuer irgendo mit 1650 oder 1750 gehandelt wird.
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