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jaccy

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1

Dienstag, 14. Juli 2009, 11:24

Wer hat Erfahrung mit Volkmar Richter gemacht zum Thema in drei Wochen zum EU- FS

Besteht die möglichkeit innerhalb von drei Wochen zum EU FS zu kommen??? Wer hat den schon Erfahrung gemacht???

Paule

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2

Dienstag, 14. Juli 2009, 11:52

Ist das ein aktuelles Angebot vom Richter, oder hast du das irgendwo im Internet gefunden?

Die 185Tage anmelde Zeit ist zwingend nötig! Über den Rechtlichen Rahmen der geänderten FeV weißt du auch Bescheid?

andreas34

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3

Dienstag, 14. Juli 2009, 14:48

Warum kaufst du dir nicht einen aufm Jahrmarkt, das geht noch schneller! :thumbup:
Mal im ernst, neben 185T-WS wie Paule schon erwähnt hat ist auch Bedingung
das keine MPU Forderung (Entzug, Versagung, Verzicht) im Raum steht, sonst kannst du das vergessen!
Arbeite mal die Grundlagen durch! Die 3EU.FS.RiLi Art 11. , die Fahrerlaubnisverordnung(FEV) §28.
Dann geht dir Licht auf, und den 3Wochen-Richter würde ich mal ganz schnell vergessen
Die Suchfunktion ist hilfreich, verwendete Abkürzungen

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nonono

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4

Dienstag, 14. Juli 2009, 15:08

Ist ein aktuelles Angebot, hab mal mit dem Volkmar Richter Telefoniert.
Wie er das macht????
Bietet ja auch die Tschechische MPU mit an.
Soll nach Angaben von Miehe schon von Deutschen Feb anerkannt worden sein?
Laut Ra.Warnack gibt es schon bestätigungen über die Anerkennung.
MFG

Nonono ?(

Epox

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5

Dienstag, 14. Juli 2009, 15:10

Wie er das macht????

auf jedenfall nicht unter Einhaltung der 3. EU-Rilli,die besagt die Einhaltung der 185 Tage Regelung.

Gruss Epox :wink:
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Paule

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6

Dienstag, 14. Juli 2009, 15:11

Ja es gibt einen bekannten Fall wo ein CZ-FS mit CZ-MPU anerkannt wurde! Die betonung liegt auf einen und FS in 3 Wochen ist nicht Rili Komform!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Epox« (14. Juli 2009, 15:26)


jaccy

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7

Mittwoch, 15. Juli 2009, 12:27

Keine Ahnung wie der das macht, denke mal mit Studenten....mir auch mitlerweile egal...geh den 185Tage weg!!! Mfg

Malschauen

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8

Mittwoch, 15. Juli 2009, 14:02

EU FS Ausstellung innerhalb von 3 Wochen

Als auch aktive Vermittlerin zum EU Führerschein in Tschechien will ich Dir kurz den rechtlichen Hintergrung erklähren:

Die Führerschein Ausstellung unterliegt dem "nationalem" Recht.

Wenn Tschechien dir den EU Führerschein auf Grund eines sogenannten "Studentenausweises/Studentenstatus" ausstellt, ist diese nach tschechischem Recht ok und du kannst / darfst den EU Führerschein auch in Tschechien (!!!) nutzen,...

Allerdings ist dieses genau die "Angriffsfläche", die Deutschland nutzt, um dir eine "NU" (NU = Nutzungsuntersagung für Deutsche Straßen)rein zuwürgen,...

Hintergrund ist u.a. die 3. EU Führerscheinrichtlinie aber auch die gegenseitigen EU Abkommen der EU Mitgliedstaaten ( Besonder alle im Schengender Abkommen),...

Eine von einem EU Bürger in einem anderem EU Mitglitssaat erworbene Fahrerlaubnis muss - gegenseitig - anerkannt werden,... allerding gilt das sogenannte "MELDEGESETZ" - sprich 185 Tageregelung,...

Wenn diese Regelung (Gesetz) nicht eingehalten oder umgesetzt wird, kann und darf das Land in dem der EU Führerschein genutzt wird "Nationales Recht" anwenden und eine NU aussprechen,...

Viele denken nun, ich mache meinen EU Führerschein in Tschechien mit einem Studentenausweis innerhalb von 3 Wochen und Nutze den Führerschein erst nach Ablauf der 185 Tage, da dann der Führerschein anerkannt werden muss,...

DER TÄUSCHT !!!

3. EUFS RILLI =

,... es darf weder dürch den EU Führerschein selbst, noch durch Tatsachen hervor gehen, das die Meldepflicht "Nicht" eingehalten wurde,...

Hier ist zu Wissen,...

Auf der Rückseite des EU Führerschein steht das "Prüfungsdatum" ,...
Auf der Vorderseite das Ausstellungsdatum,...
Auf der "Bürgerkarte" das Anmeldedatum,...

JEDER Dumme Polizist kann bis 185 zählen und somit ist die NU beim Erwerb mit Studentenstatus

G A R A N T I E R T !!!

Es geht mit dem tschechischen EU Führerschein Erwerb immer noch ,... aber - legal oder gar nicht !!!
EU Führerschein mehr über mich in meinem Steckbrief :weiber:

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Epox

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9

Mittwoch, 15. Juli 2009, 14:23

Es geht mit dem tschechischen EU Führerschein Erwerb immer noch ,... aber - legal oder gar nicht !!!

Der Erwerb dürfte nicht das Problem sein,aber wie siehts mit der Anerkennung in D aus,bei einer Neuausstellung nach dem 19.01.09,insbesondere bei vorherigem Entzug in D ?:kuck:
Rolf ,... (kann doch über Wasser gehen :-)

Das ist natürliche eine zirkusreife Nummer. :Respekt:


Gruss Epox :wink:
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10

Mittwoch, 15. Juli 2009, 14:37

@ Expo also,...



ich selbst habe ja meine "Erweiterung" auf Klasse C im Februar 2009 gemacht,... hatte das Ziel zu Klagen, falls dieser in Deutschland nicht anerkannt wird,..



Auch war ich bei Straßenverkehrsamt in Detmold,...



Diese jedoch sagten das mein CZ EU Führerschein natürlich "uneingeschrängt" anerkannt wird,...



1. Da es eine "Erweiterung" ist von B auf C

2. Ich einen sogenannten "Permanenten" 2. Wohnsitz seid 2004 in CZ habe

3. wollen die mit mir nicht mehr Reden, da ich ja auch das letzte Verfahren (Verwaltungsgericht Minden) gewonnen habe

4. "Sie" wollen kein weiteres Verfahren mehr und hassen den EUGH :-)



Nun habe ich es in der letzten Woche so gemacht,...



Zum Straßenverkehrsamt,... dem Leiter gesagt, für "Werbezwecke" möchte ich meinen Tschechischen EU Führerschein umtauschen in einen Deutschen,... wenn das nicht gemacht wird würde ich mir das Recht erklagen,...



NATÜRLICH wird mein CZ Führerschein nun umgeschrieben in einen Deutschen,...



UND DANN ???



Mache ich in Tschechien noch meien Klasse E zu C = :-) um wieder den schöneren Tschechischen EU Führerschein zu haben,...



Werden den "Neuen" Deutschen Führerschein dann mal hier einstellen,...



Rolf -gp-

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Epox

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11

Mittwoch, 15. Juli 2009, 14:51

eigentlich war meine Frage hinsichtlich des Neuerwerbs,das es bei einer Erweiterung der Klassen in CZ,später keine Probleme in D gibt, liegt auf der Hand,zumindest nicht wenn die Ersterteilung vor dem 19.01.09 lag.


Gruss Epox :wink:
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12

Mittwoch, 15. Juli 2009, 15:22

zu deiner Frage

Also ich habe mal gerade beim KBA (KraftFahrtBundesamt) angerufen und mit Herrn "Wichman(n)" telefoniert,...



Nach seiner "Informationslage" ist es so, das Deutschland die Ausländischen EU Führerscheine NICHT anerkennen muss,...



Es würde seid dem 19.1.2009 die 3. EU Führerschein Richtlinie eingeführt sein,...



Auf mein Nachfragen, was denn mit dem Datum 19. Januar 2013 sei,...



",... es könne Nationales Recht angewendet werden,... ausserdem müsse ein "Ordentlicher" 2. Wohnsitz nachgewiesen werden,..



Auf meine Frage, wie ich den Tschechischen EU Führerschein denn in Deutschland "LEGALISIEREN" könne,...



Antwort: ,... zum Staraßenverkehrsamt mit dem Lappen und einen "Feststellungsbescheid" einholen, dann wird der Tschechische EU



Führerschein auch in Deutschland anerkannt !!!


ICH habe dieses sogenannten "Feststellungsbeschei" schon seid 2005 durch das Verwaltungsgericht in Minden :-)



Ansonsten,... wie beim SEX,... Alles kann Nichts muss



Hoffe die Aussage hat geholfen,...



Rolf :Klo:

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Lord Vader

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13

Mittwoch, 15. Juli 2009, 15:35

eigentlich war meine Frage hinsichtlich des Neuerwerbs,das es bei einer Erweiterung der Klassen in CZ,später keine Probleme in D gibt, liegt auf der Hand,zumindest nicht wenn die Ersterteilung vor dem 19.01.09 lag.

:so23: Richtig.
Die Problematik liegt bei ""ERSTERTEILUNG"" nach dem 19.01.09 lieber Rolf, da bringt auch die Beste Werbung nix. Fakten sind was im Strassenverkehr passiert, nicht auf dem Papier oder Inet. Die einzigste Möglichkeit z.Zt. jedenfalls sehe ich mit der CZ-MPU od. Gutachten. Dafür haben wir aber erst ein Bericht bzw. Anerkennungschreiben aus dem tiefsten Bayern, mehr nicht! :wink:
Glauben heisst nicht zu Wissen !!
Allzeit Gute, stressfreie, Alkohol und drogenfreie Fahrt wünscht Lord Vader !

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14

Mittwoch, 15. Juli 2009, 16:15

Anerkennung der CZ MPU in Verbindung mit einem CZ Führerschein

@lord,...



vieleicht hilft dir ja diese info etwas weiter,...



"... Demnach muß der EU Führerschein aus Tschechien i.V.m. der MPU (ärztliches Gutachten auf Fahreignung) aus Tschechien gemäß § 28 Abs. 5 i.V.m. §§ 20 Abs. 1 und 3, 21 der FeV anerkannt werden ..."





Rolf

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jaccy

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15

Mittwoch, 15. Juli 2009, 16:30

Gibt es zu dem Urteil (Annerkennung der MPU aus CZ) einen Link,,,wo kann man darüber was erfahren und von wem stammt denn die MPU (Vermittler)???

Epox

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16

Mittwoch, 15. Juli 2009, 17:23

Antwort: ,... zum Staraßenverkehrsamt mit dem Lappen und einen "Feststellungsbescheid" einholen, dann wird der Tschechische EU



Führerschein auch in Deutschland anerkannt !!!


Ja kann man machen,wird danach bei bestandener MPU,"ohne Wen und aber" anerkannt.
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Pioneer

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17

Mittwoch, 15. Juli 2009, 18:11


Viele denken nun, ich mache meinen EU Führerschein in Tschechien mit einem Studentenausweis innerhalb von 3 Wochen und Nutze den Führerschein erst nach Ablauf der 185 Tage, da dann der Führerschein anerkannt werden muss,...

DER TÄUSCHT !!!

3. EUFS RILLI =

,... es darf weder dürch den EU Führerschein selbst, noch durch Tatsachen hervor gehen, das die Meldepflicht "Nicht" eingehalten wurde,...
Das ist so pauschal nicht korrekt, hierzu die FEV, § 7:

Zitat

§ 7 Ordentlicher Wohnsitz im Inland



(1) Eine Fahrerlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber seinen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Dies wird angenommen, wenn der Bewerber wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder - bei fehlenden beruflichen Bindungen - wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen ihm und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, das heißt während mindestens 185 Tagen im Jahr, im Inland wohnt. Ein Bewerber, dessen persönliche Bindungen im Inland liegen, der sich aber aus beruflichen Gründen in einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum aufhält, hat seinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne dieser Vorschrift im Inland, sofern er regelmäßig hierhin zurückkehrt. Die Voraussetzung entfällt, wenn sich der Bewerber zur Ausführung eines Auftrags von bestimmter Dauer in einem solchen Staat aufhält.
(2) Bewerber, die bislang ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten und die sich ausschließlich zum Zwecke des Besuchs einer Hochschule oder Schule in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum aufhalten, behalten ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland.
(3) Bewerber, die bislang ihren ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum hatten und die sich ausschließlich wegen des Besuchs einer Hochschule oder Schule im Inland aufhalten, begründen keinen ordentlichen Wohnsitz im Inland. Ihnen wird die Fahrerlaubnis erteilt, wenn die Dauer des Aufenthaltes mindestens sechs Monate beträgt.
Natürlich gebe ich dir recht, es wird zunächst zu großen Problemen führen, mit einem D-WS-Eintrag im CZ-FS, das es sich dann auch tatsächlich so verhalten sollte (Immatrikulationsbescheinigung, Zwischenprüfung,Semesterbescheinigung, usw.), da es leicht nachprüfbar ist.
D-Behörden dürfen zwar eigentlich keine eigenen Ermittlungen anstellen, die dann gerichtsverwertbar sind, aber eine entsprechende Information über die Nichteinhaltung der vorgegebenen Umstände an die CZ-Behörden wird schon reichen, um von dort im Amtshilfeverfahren den CZ-FS einziehen zu lassen und in der Regel entsprechen diese Angaben eben nicht den Tatsachen und damit ist der CZ-FS dann auch Geschichte.

ich selbst habe ja meine "Erweiterung" auf Klasse C im Februar 2009 gemacht,
Gut, über den Werbegag müssen wir nicht weiter reden, das eine FE nur unteilbar an- oder aberkannt werden kann ergibt sich bereits aus einem Urteil des BverwG vom Nov. 2005 und das weißt du auch genau.
Hier mal das AZ dazu: BVerwG 3 C 54.04 vom 17.11.05 - Das Wesentliche hierzu findet man in den Randziffern 25 ff.
Selbstverständlich wird der FS umgeschrieben, das ist doch keine Frage.


Werden den "Neuen" Deutschen Führerschein dann mal hier einstellen,...
Nun mach mir mal keine Konkurrenz in Sachen Umschreibung. :lol:
Habe ihn auch gerade von PL in D umschreiben lassen, nun soll es die alten Klassen für lau dazugeben und dann wird er wieder in einen PL-FS umgeschrieben, ein "MT" oben links würde mir alternativ auch gut gefallen, PL oder CZ gibt es einfach schon zu oft, ist ja nichts exotisches mehr. :lach:
Hoffentlich wehrt sich die FEB diesmal etwas mehr, wird ja langweilig, wenn sie immer alles gleich entsprechend meinem Antrag erledigen. Wofür habe ich eigentlich dann noch eine RSV :greubel:



"... Demnach muß der EU Führerschein aus Tschechien i.V.m. der MPU (ärztliches Gutachten auf Fahreignung) aus Tschechien gemäß § 28 Abs. 5 i.V.m. §§ 20 Abs. 1 und 3, 21 der FeV anerkannt werden ..."



zum Urteil aus Bayern !!!
Das war nun mal ein Urteil, sagt meiner Ansicht nach aber über die Sinnhaftigkeit einer ausl. MPU generell nichts aus.
Eignet sich bestenfalls als Werbegag für Miehe. :lach: Die nehmen ja auch wirklich alles dazu her.
Ich halte diese Art der MPU trotzdem für kompletten Blödsinn, weil allein durch die Erteilung des EU-FS die Eignung bereits nachgewiesen ist und damit ist der Fall erledigt. Es wird auch im "Halbritter-Urteil" übrigens nicht die VPU anerkannt, wenn man das Urteil wirklich aufmerksam liest, sondern einfach nur sein A-FS, da er unter Zugrundelegung der A-Voraussetzungen erteilt wurde, dazu gehörte nun eben die VPU und das gleichzeitig unter Einhaltung der EU-Rili, das ist im Ergebnis alles.
Natürlich habe ich von Vermittlern schon gehört, das diese "Auslands-MPU" teilweise nachgefragt und somit auch angeboten wird, der Sinn wird selbst dort bezweifelt, aber wenn es den Kunden glücklich macht und einige € sind auch noch zusätzlich drin, so sei es drum, trotzdem bleibt es eben nur ein Placebo-Effekt.
Global gesehen halte ich diesen Weg sogar für schädlich, da D suggeriert wird, die Nachbarländer würden sich schon in irgendeiner Weise dem D-Denkmodell anpassen. Das ist zwar keinesfalls so, da sich das Ausland schlicht weg lacht, wofür Deutsche so ihr Geld ausgeben, aber sie füllen dann halt irgend etwas aus und kassieren, jeder ist glücklich und - einmal hat es ja auch tatsächlich funktioniert, wenn auch im hintersten Bayern. :pfiff: Das wird sich kaum wiederholen lassen. :ka:

tarabas68.de

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18

Mittwoch, 15. Juli 2009, 20:17

Wenn das "wenn" nicht sein würde.......

Da ich gerade gute Laune habe,...



Natürlich ist alles beim Straßenverkehrsamt / Landratsamt eine "kann Bestimmung",...



Dennoch ist EU Recht dem Nationalen Über geordnet,...



Mein Anruf heute beim KBA (Kraftfahrtbundesamt) hat ergeben, das nicht einmal diese eine Ahnung haben, daß das EU Recht alles "kaputt" gemacht hat und es nun sein kann, das es so ist oder anders,...



So mal zwei Beispiele:



1) Nicht EU Bürger,...



Es gibt immer noch "Agenturen" (in Süddeutschland) :-)



Welche für NICHT EU BÜRGER den EU Führerschein anbieten,..



WAS ist das ? B E T R U G !!!



Ein nicht EU Bürger welcher den EU Führerschein Beispielsweise in Tschechien macht und in Deutschland nur eine (befristete) - Duldung hat, verliert seinen Status und wird Abgeschoben,... denn er hält sich ja nach eigenen Angaben über 185 Tage im Ausland auf ,...



2) Arbeitslose "Harz 4" Empfänger



BETRUG,... ERSCHLEICHUNG von SOZIALLEISTUNGEN,...

Wenn jemand 365 Tage im Jahr Sozialleistungen bekommt, allerdings angibt er halte sich die Hälfte im Jahr im Ausland auf, der "ERSCHLEICHT" 185 Tage Sozialleistungen,...



Diese beiden Beispiele sollen nur zeigen, WIE Deutschland in Zukunft "VERSUCHT" dem EU Führerschein "TERRORISMUS" zu bekämpfen,...



Nur kaum eine Agentur Informiert darüber,....



Ja es gibt neue Urteile und auch Beschlüsse,... ich werde sie in den nächste Tagen mal hier einstellen,.... genisse bis dahin mein Leben als Harz4 Empfänger,...



Wie das geht ???



Nun,... T arabas68 habe ich gegründet, das Finanzamt wollte viel Geld,... ich habe an Antje den gesammten Laden für 1,00 Euro verkauft,... bin seid dem als "JURIST" auf 400,00 Euro Basis eingestellt,...



Bekomme meine Miete ( 170 m² Bungalow ) sowie ca. 250 Euro im Monat,...



DANKE - DEUTSCHLAND !!! :-)



DAS ist kein Sozial Betrug !!!



NUR EINE GESETZES LÜCKE !!!



Manche "Glauben" ich sei immer noch der Reiter auf dem Pferd,....
:-)


Rolf :(lol):

Pioneer

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19

Mittwoch, 15. Juli 2009, 22:47

Da muß ich dir für beide Beispiele Recht geben, so legal, oder auch merkwürdig, geht das hier zu.
Es werden nicht nur die Bürger totreguliert, nun machen es schon die Behörden untereinander. :VL2:

Wenn das so weitergeht, das wir plötzlich ständig einer Meinung sind, gebe ich meinen Job hier ab und werde auch Hausjurist des Forums. :lol: Vermutlich tendiert nur die Entlohnung gänzlich gegen null. :KL:

Touareg

Anfänger

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20

Dienstag, 18. Mai 2010, 19:35

Erfahrung mit Volkmar Richter

Hallo liebe Leute und vorallem MPU geschädigte. der Thread heisst ja eigentlich

welche Erfahrung habt Ihr mit Volkmar Richter gemacht.

MEINE ANTWORT
Nur schlechte: ER verspricht alles, hat eine unfähige Rechtsanwältin. Wollte mir für eine Führerschein Umschreibung.
Habe einen CZ Fsch mit Datum Mai 2006 und Deutschem Wohnsitz. In Umschreibung auf neues Datum mit CZ Wohnsitz.

Habe 1100,-EURO gezahlt nur für Bürgerkarte und Umschreibe Gebühren und Vermittler oder wie es genannt wird.
Fakt ist Herr Richter gibt keine konkreten Angaben oder Hilfen- E Mails werden nicht beantwortet, dann hätte ich etwas in der Hand. Nur Telefon und wischi, waschi.....
Nun hält er meinen Fsch fest und will nochmall 400Euro Restzahlung?????????????
:bumm: :bumm: also 1500,-EURO für eine Umschreibung. Wo ein komplett Neuer irgendo mit 1650 oder 1750 gehandelt wird.
Gebe gerne weitere Auskünfte. Ich kannte die 3. Führerscheinrichtlinie nicht sonst wäre ich nicht zu Ihm gefahren. Er verspricht das Blaue vom Himmel.
Gruss vom Touareg.
Dem anderen sein anders sein gönnen -click-