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Paule

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1

Donnerstag, 18. Januar 2007, 15:16

EU-Führerschein-Richtlinie macht Führerscheintouri

EU-Führerschein-Richtlinie macht Führerscheintourismus uninteressant

Zitat

(openPR) - Wichtige Teilbereiche der dritten EU-Führerschein-Richtlinie werden am 19. Januar 2007 in Kraft treten.

Mit der Richtlinie zum Erwerb eines Führerscheins soll die Bekämpfung des Führerscheintourismus effektiver gestaltet werden. Aufgrund einiger Unklarheiten in einigen Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) war bislang die Rechtmäßigkeit entsprechender Maßnahmen der Führerscheinbehörden teilweise angezweifelt worden.

Wenn beispielsweise ein Fahrer wegen Alkoholmissbrauch seinen deutschen Führerschein verlor und anschließend in England oder Polen einen Führerschein neu erwarb, war dessen Gültigkeit bis dato umstritten. Nun ist klar, dass dieser ausländische Führerschein nicht anerkannt wird. Weiter wird geregelt, dass die Mitgliedstaaten künftig Führerscheine, die unter Umgehung des Wohnsitzprinzips im EU-Ausland erworben wurden, im Inland wieder entzogen werden können.


Rechtsanwalt


Quelle

Den sollte man vielleicht mal darauf aufmerksam machen das die wichtigsten Artikeln dieser neuen Richtlinien in bezug auf den "Führerscheintourismus", erst 2009 bzw. 2013 in kraft treten.

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Urquell

unregistriert

2

Donnerstag, 18. Januar 2007, 17:52

Re: EU-Führerschein-Richtlinie macht Führerscheintouri

Mein Kommentar:

Urquell// Rapidforum schrieb am 18.01.2007 um 17:54
Als Anwalt sollte man es doch wirklich wissen oder besser gesagt richtig lesen können,zu welchen Zeitpunkt die3.Fs Rill in Kraft tritt!!
Niemals zum 19.01.2007,Herr Anwalt schon mal was von 2009 und 2013 gehört?

Ihr Klient möchte ich nicht sein

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Asrael

unregistriert

3

Donnerstag, 18. Januar 2007, 18:11

Re: EU-Führerschein-Richtlinie macht Führerscheintouri

Lol so muß es sein aber mal im ernst als Anwalt ist das wirklich ziemlich traurig

Paule

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4

Mittwoch, 14. Februar 2007, 17:15

Re: EU-Führerschein-Richtlinie macht Führerscheintouri

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (14. Februar 2007, 17:15)


Paule

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5

Mittwoch, 14. Februar 2007, 22:17

Re: EU-Führerschein-Richtlinie macht Führerscheintouri

Zitat

Dr. h.c. Thomas Heimbürger schrieb am 14.02.2007 um 18:14
Eine Instiution, die davon lebt, dass sie EU-Führerscheine an ihre Kunden verkauft, kann nicht neutral sein, da sie eigene wirtschaftliche Interessen verfolgt. Die Beratung durch einen versierten Rechtsanwalt ist im Gegensatz dazu neutral!


Wieviele Anwälte sich doch mittlerweile im Eu-Führerschein-Bereich tummeln .....

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Urquell

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6

Mittwoch, 28. Februar 2007, 10:53

Re: EU-Führerschein-Richtlinie macht Führerscheintouri

Hier wieder was neues von der Anwaltswerbeseite

Zitat

Ein ausländischer Führerschein wird daher in Deutschland anerkannt, wenn er während einer Sperrzeit ausgestellt worden ist.


Meinen die es wirklich so ??

http://openpr.de/news/119836/Waehrend-de…t-anerkannt.htm

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Scherge

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Mittwoch, 28. Februar 2007, 12:12

Re: EU-Führerschein-Richtlinie macht Führerscheintouri

(openPR) - Eine in Deutschland gerichtlich verhängte Sperrzeit für den Neuerwerb einer Fahrerlaubnis beispielsweise wegen vorangegangener Trunkenheitsfahrt im Straßenverkehr darf nicht durch den Erwerb einer Fahrerlaubnis im EU-Ausland unterlaufen werden. Das gilt auch, wenn der Betroffene von dieser Fahrerlaubnis erst nach Ablauf der Sperrfrist in Deutschland Gebrauch macht. Ein ausländischer Führerschein wird daher in Deutschland anerkannt, wenn er während einer Sperrzeit ausgestellt worden ist.


Ich habe mal das Ganze hier rein kopiert, meiner meinung nach widerspricht sich das in sich selbst.

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Paule

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8

Mittwoch, 28. Februar 2007, 16:36

Re: EU-Führerschein-Richtlinie macht Führerscheintouri

Bei dieser Geschichte geht es doch um die Freelancer-Lexus Geschichte, Fe erwerb während der Sperre !
In dem letzten Zizierten Satz, hat der Super Anwalt sich einfach nur verschrieben !

Urquell

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9

Mittwoch, 28. Februar 2007, 17:29

Re: EU-Führerschein-Richtlinie macht Führerscheintouri

Auf jeden Fall ,möchte ich diesen Anwalt nicht um Rat fragen, bei dem weißt du ja nicht, Schuldig oder Nichtschuldig!!!