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(openPR) - Wichtige Teilbereiche der dritten EU-Führerschein-Richtlinie werden am 19. Januar 2007 in Kraft treten.
Mit der Richtlinie zum Erwerb eines Führerscheins soll die Bekämpfung des Führerscheintourismus effektiver gestaltet werden. Aufgrund einiger Unklarheiten in einigen Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) war bislang die Rechtmäßigkeit entsprechender Maßnahmen der Führerscheinbehörden teilweise angezweifelt worden.
Wenn beispielsweise ein Fahrer wegen Alkoholmissbrauch seinen deutschen Führerschein verlor und anschließend in England oder Polen einen Führerschein neu erwarb, war dessen Gültigkeit bis dato umstritten. Nun ist klar, dass dieser ausländische Führerschein nicht anerkannt wird. Weiter wird geregelt, dass die Mitgliedstaaten künftig Führerscheine, die unter Umgehung des Wohnsitzprinzips im EU-Ausland erworben wurden, im Inland wieder entzogen werden können.
Rechtsanwalt

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Dr. h.c. Thomas Heimbürger schrieb am 14.02.2007 um 18:14
Eine Instiution, die davon lebt, dass sie EU-Führerscheine an ihre Kunden verkauft, kann nicht neutral sein, da sie eigene wirtschaftliche Interessen verfolgt. Die Beratung durch einen versierten Rechtsanwalt ist im Gegensatz dazu neutral!

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Ein ausländischer Führerschein wird daher in Deutschland anerkannt, wenn er während einer Sperrzeit ausgestellt worden ist.
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mom. Ballflachhalter
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