Freitag, 25. Mai 2012, 21:46 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren

Epox

Pressestelle (Moderation)

Registrierungsdatum: 2. Januar 2007

Beiträge: 2 969

Geschlecht: Männlich

Beruf: Handwerksmeister

Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09

1

Freitag, 21. Oktober 2011, 13:55

Auch Führerscheintouristen haben ein Recht auf den gesetzlichen (Europa-)Richter 20.10.11

Zitat

Das Bundesverfassungsgericht ist mal wieder einem OLG in die Hacken gestiegen, das sich seiner Pflicht entziehen wollte, einen Fall dem EuGH vorzulegen.

Diesmal handelte es sich um das OLG Nürnberg. In dem Fall war ein Mann zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden, weil er wiederholt ohne Führerschein gefahren war. Wobei er einen tschechischen Führerschein besaß. Den erkannten die Nürnberger Gerichte aber nicht an, weil eine Sperre für den Erwerb eines Führerscheins gegen ihn verhängt worden war. Die war zwar abgelaufen, aber zum Zeitpunkt der Ausstellung des tschechischen Führerscheins noch eingetragen. Und solange sie eingetragen ist, könne sich der Mann seinen tschechischen Führerschein an den Hut stecken.

So sehr man die Anstrengungen der bayerischen Justiz, den Straßenverkehr vor besoffenen Führerscheintouristen zu schützen, würdigen muss – dass die Position, auf die Tilgungs- und nicht auf die Sperrfrist abzustellen, in einem gewissen Spannungsverhältnis zu den europäischen Grundfreiheiten und der 3. Führerscheinrichtlinie steht, hätte dem OLG schon auffallen können. Stattdessen stützte es sich auf einen Beschluss des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der diese Auslegung für europarechtlich total okay befunden hatte.

Beide müssen sich jetzt vom der 2. Kammer des Zweiten Senats auf das Schärfste belehren lassen: Die Kammer dekliniert den bayerischen Gerichten schonungslos vor, dass seine Schlussfolgerungen europarechtlich nicht nur zweifelhaft, sondern unvertretbar sind. Fast könnte man den Eindruck bekommen, als seien hier Teile der Verwaltungs- und Strafjustiz bei dem Versuch ertappt worden, das Führerscheinwesen von verkehrs- und rechtspolitisch unerwünschten Auswirkungen des Europarechts dadurch freizuhalten, dass man einfach dafür sorgt, dass die Konstellation gar nicht erst zum EuGH gelangt.

Dass das BVerfG dem jetzt mittels des Grundrechts auf den gesetzlichen Richter vorbeugt, ist ein schöner Beleg für das Funktionieren des europäischen Verfassungsgerichtsverbunds. Wenn es sich jetzt noch dazu entschließen könnte, die Kriterien für Grundrechtsverletzungen durch verweigerter Vorlage ein bisschen schärfer zu konturieren, dann wäre ich restlos glücklich.


gefunden am 21.10.11
Quelle:http://verfassungsblog.de/
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

Epox

Pressestelle (Moderation)

Registrierungsdatum: 2. Januar 2007

Beiträge: 2 969

Geschlecht: Männlich

Beruf: Handwerksmeister

Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09

2

Freitag, 21. Oktober 2011, 14:01

Fast könnte man den Eindruck bekommen, als seien hier Teile der Verwaltungs- und Strafjustiz bei dem Versuch ertappt worden, das Führerscheinwesen von verkehrs- und rechtspolitisch unerwünschten Auswirkungen des Europarechts dadurch freizuhalten, dass man einfach dafür sorgt, dass die Konstellation gar nicht erst zum EuGH gelangt.

Das sehe ich genauso,seit die FEB keinen Feststellungsbescheid für die Aberkennung eines EU-FS schreiben muß,ist es für den Betroffenen nicht einfach Rechtsmittel zu gebrauchen.

Gruss Epox :wink:
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

Tankzugfahrer

Anfänger

Registrierungsdatum: 29. März 2011

Beiträge: 28

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Vorarlberg, Österreich

Beruf: Tankzugfahrer

Führerschein aus: Österreich (mit NU für D - oder auch nicht?)

3

Freitag, 21. Oktober 2011, 17:36

"Gefällt Mir" -gp-
Hinweis: Waffen sind auf der Führerscheinstelle NICHT erlaubt! :momo:

Rollbert

Moderator

Registrierungsdatum: 25. Januar 2011

Beiträge: 177

4

Freitag, 21. Oktober 2011, 18:41

:DK: Epox,

hab das Urteil ausgedruckt und nunmehr im Auto.
Bin mal gespannt wie die Beamten reagieren wenn ich mal angehalten werde.

:jva: oder :Handd:

Gruss

Tom

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 28. Januar 2010

Beiträge: 574

Geschlecht: Männlich

Wohnort: BW

Führerschein aus: Frankreich gültig in ganz Europa

5

Samstag, 22. Oktober 2011, 11:30

Wie ist das Ganze jetzt zu bewerten?Dürfen nun die Tilgungsfristen nicht mehr herangezogen werden sondern ist nur noch die Sperrfrist relevant?
Es wäre nicht schlecht wenn RA Xdriver dies kommentieren würde.
Wir sind immer da Ultras aus KA

Xbock

Anfänger

Registrierungsdatum: 19. März 2009

Beiträge: 42

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Bremen

Beruf: Plutoniumdealer

Führerschein aus: CZ

6

Samstag, 22. Oktober 2011, 12:11

Würde ich auch gerne sehen RA Xdriver :held:

Tom

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 28. Januar 2010

Beiträge: 574

Geschlecht: Männlich

Wohnort: BW

Führerschein aus: Frankreich gültig in ganz Europa

7

Samstag, 22. Oktober 2011, 12:38

Ich habe mir nun das Urteil des Bundesverfassungsgerichts durchgelesen.Das Gericht ist der Auffassung,dass die deutsche Vorgehensweise mit Europarecht nicht konform geht.
Und das Gericht ist weiter der Meinung,dass der Eugh wieder gegen D entscheiden wird.Alles andere würde keinen Sinn machen.
Da nun das höchste deutsche Gericht der Meinung ist,dass nur die zeitlich begrenzte Sperrfrist herangezogen werden darf können wir uns entspannen.
Freuen wir uns auf den Tag der Eugh-Entscheidung
Wir sind immer da Ultras aus KA

Epox

Pressestelle (Moderation)

Registrierungsdatum: 2. Januar 2007

Beiträge: 2 969

Geschlecht: Männlich

Beruf: Handwerksmeister

Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09

8

Samstag, 22. Oktober 2011, 20:33

Man sollte nicht vergessen das es hier um eine verfassungsrechtliche Entscheidung ging.
Die zusätzliche Einschätzung ist zwar sehr positiv zu bewerten,entfalltet aber keine Rechtskraft.
Es wäre sinnvoll wen man diese Entscheidung des Bundesverfassungsgericht dem EUGH
vorlegt(am besten in den Fall Hoffmann einbinden),somit wäre dieser auch in Kenntnis gesetzt wie das höchste deutsche Gericht
über die EU-FS-Problematik denkt.

Gruss Epox :wink:
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

Gallier

Profi

Registrierungsdatum: 26. Dezember 2007

Beiträge: 1 348

9

Samstag, 22. Oktober 2011, 20:47

Ich denke der Säftel wird das schon vorlegen oder?
Lieber stehend sterben als knieend leben

RA XDiver

[VERBORGEN]

Registrierungsdatum: 4. Mai 2006

Beiträge: 924

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Schwerte

Beruf: RA

Führerschein aus: D

10

Sonntag, 23. Oktober 2011, 00:18

Dann kommentiere ich doch gerne.

Man könnte meinen, dass BVerfG hat meine Revisionsbegründung für solche Fragen abgeschrieben. :-)

Im Endeffekt stützt das Gericht die Meinung der EU-FS-Befürworter vollumfänglich. Man sollTe allerdings bedenken, dass nicht über die Gültigkeit des FS befunden wurde, sondern primär, nur dies ist Aufgabe des BVerfG, über die Frage des gesetzlichen Richters. Hier sieht der Senat einen Verfassungsverstoß, weil das OLG seine Vorlagepflicht verkannt hat. Die Ausführungen zur 3. RiLi sind eigentlich nur colorandi causa, aber selbstverständlich sehr erfreulich, zeigt es doch, dass unsere Rechtsansicht wohl korrekt ist. Zumindest aus Karlsruher Sicht.

Folge muss nun sein, dass Verfahren wohl reihenweise ausgesetzt werden, bis Hofmann entschieden ist. Mehr Freisprüche muss die Entscheidung nicht unbedingt bedeuten. Aber auch Aussetzungen sind ja ein riesiger Fortschritt (vor allem hier in NRW, wo die OLGe spinnen).

Insgesamt wird sich nicht viel verändern, bis der EuGH entschieden hat. Nur Rechtskraft werden derzeit wohl keine Verfahren erlangen. Zumindest dann nicht, wenn vernünftige Anwälte involviert sind.
Kanzlei für Verkehrs- und Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Kuhstr. 4
58239 Schwerte
Telefon: 02304 / 200 60
Telefax: 02304 / 200 629
Beratung für Nichtmandanten: 0900 / 1876 000 003 (1,99 EUR/Min.)
www.kanzlei-gms.de
www.strafzettel.de

Registrierungsdatum: 23. September 2007

Beiträge: 893

11

Montag, 24. Oktober 2011, 21:52

Der Beschluss wird wohl in der Tat wohl nur überschaubare Auswirkungen haben, da die EUGH-Entscheidung ja bald ansteht.

Um einen unvermeidbaren Verbotsirrtum geltend zu machen, ist der Beschluss aber sicherlich gut, jedenfalls bis Generalanwalt Bot seine Schlussanträge stellt (10.11.11).

Die Oberlandesgerichte (neben Nürnberg noch Stuttgart, Hamm und Düsseldorf, aber auch München) sollten sich wirklich schämen, dass sie ohne Vorlage an den EUGH Revisionsentscheidungen bezüglich Artikel 11 (4) fällen.

Beim vorliegenden Fall finde ich es besonders bemerkenswert, dass es sich um einen Fall mit isolierter Sperrfrist handelt, dass aber anscheinend niemand in Frage gestellt hat, ob diese Konstellation unter § 28 (4) Nr. 3 FeV fällt. Hierzu hatte der VGH München ja schon im Januar 2011 entschieden, dass isolierte Sperrfristen unter Nr. 4 einzuordnen sind. Die Frage, ob bei einem Erwerb nach Ablauf der isolierten Sperrfrist eine Anerkennung erfolgt oder nicht, hat der VGH dabei als "schwierige Frage" offen gelassen, weil das schon im deutschen Recht nicht klar geregelt ist.

Insofern muss das OLG Nürnberg hier schon sehr merkbefreit sein, wenn es diese Frage ohne Vorlage an den EUGH zu Lasten des Angeklagten entscheidet und diesen auch noch ins Gefängnis stecken will.

forexmike

Anfänger

Registrierungsdatum: 5. März 2010

Beiträge: 15

Geschlecht: Männlich

Wohnort: München

Beruf: Rechtsanwalt

12

Dienstag, 25. Oktober 2011, 16:13

Klartext

Das Bundesverfassungsgericht hat Klartext gesprochen und die Rechtsauffassung der Mehrheit der Gerichte, die behaupten, seit dem 19.01.2009 habe sich alles verändert, gestoppt. Die Argumente, mit denen das bisher geschah, bezeichnet die Kammer als "nicht vertretbar". Die Entscheidung kann man nur als Ohrfeige bezeichnen.

Besonders freut mich, dass sich die Kammer auch auf einen von meinem Kollegen und mir verfassten Beitrag aus dem Jahr 2010 (NZV 2010, 329 ff.), bezieht.

Die Beschlussverwerfung nach § 349 StPO ist in der gegenwärtigen Situation ein glatter Scherz. Vergleiche auch EuZW 2010, S. 597.

Fazit: Im Endergebnis haben die Betroffenen zwar noch nichts gewonnen, der EuGH wird entscheiden, ob die FE ab 19.01.2009 gültg sind oder nicht. Aber bis zu dieser Entscheidung wird eine vorschnelle Verurteilung bei formell ordnungsgemäß ausgestellten EU-FS kaum mehr in Betracht kommen. Und auch über einen unvermeidbaren Verbotsirrtum sollte man in Strafverfahren jetzt wieder ernsthaft nachdenken - wenn das BVerfG schon Zweifel an der Rechtspraxis in Deutschland hegt, kann man Betroffenen erst Recht keinen Vorwurf machen. Jedenfalls dann, wenn sie sich vorher erkundigt haben.

GhettoStarlight

Philosoph ;-)

Registrierungsdatum: 25. Januar 2011

Beiträge: 1 378

13

Sonntag, 30. Oktober 2011, 03:33

wenn man sich andererseits heute schlau macht, kann man sich doch auch auf das jetzt existente urteil des höchsten gerichts der brd berufen, welches der meinung ist, dass §28/4 d-fev rechtswidrig ist... und somit eine "legale neuerteilung" selbstverständlich anzuerkennen ist. eine eu-entscheidung liegt bis dato nicht vor, die sozusagen ranghöchste nationale rechtsprechung hat man ergoogelt. was soll man noch machen - vielleicht jeden einzelnen ordnungsamt-mitarbeiter nach seinem persönlichen standpunkt zu dem thema befragen?

die irrtümliche annahme, dahingehend, dass ein verbot besteht und die entsprechende fofe-anzeige, ist doch ein fehler, welcher der behörde unterlaufen ist. die fahrerlaubnisbehörde kann die fe mit einer NU versehen - wenn sie das unbedingt will - die rechtsprechung der einzelnen bundesländer macht es ja möglich. aber solange das noch nicht geschehen ist, wäre der angeklagte auch nicht wegen fofe zu verurteilen... und auch nicht nur deshalb freizusprechen, weil er bereit ist einen "fehler" einzuräumen (und sich nebenbei von seiner überzeugung loszusagen), den er gar nicht gemacht hat.

ich bitte um hinweise darauf, wo hier der denkfehler liegt. :wink:
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt)
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)