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Epox

Pressestelle (Moderation)

Registrierungsdatum: 2. Januar 2007

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Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09

1

Montag, 3. Oktober 2011, 11:39

Kreispolizeibehörde Oberbergischer Kreis: Unfallflucht unter Aklkoholeinwirkung (CZ-FS) 2.10.11

Zitat

Gummersbach (ots) - Am 01.10.2011, gegen 01.30 Uhr, prallte im Südring, Fahrtrichtung Kiefernweg, ein Fahrzeug gegen einen am rechten Fahrbahnrand abgestellten PKW. Dadurch wurden Anwohner aus dem Schlaf geschreckt und bemerkten, wie sich der Unfallverursacher mit mit dem erheblich beschädigten Fahrzeug von der Unfallstelle entfernte. Die eingesetzten Polizeibeamten verfolgten die Kratzspuren des PKW bis zum in der Nähe gelegenen Abstellort (Wohnanschrift der Beschuldigten). Dort verhielten sich ein Mann und eine Frau auf dem Gehweg auffällig. Bei der weiteren Überprüfung gab die 32-jährige Frau (Fahrzeughalterin) an, gefahren zu sein. Dies bestätigte auch ihr erheblich unter Alkoholeinwirkung stehender 36-jähriger Begleiter. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen räumte dieser jedoch ein, den PKW zum Unfallzeitpunkt geführt zu haben. Daraufhin wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet und der Führerschein sichergestellt. Hierbei handelt es sich um eine tschechische Fahrerlaubnis, die in der Bundesrepublik keine Gültigkeit hat. Es besteht daher der Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Entsprechende Strafverfahren wurden eingeleitet. Es entstand hoher Sachschaden (ca. 15.000 Euro).

gefunden am 3.10.11
Quelle:http://www.presseportal.de/polizeipresse…koholeinwirkung
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

mpolenu

Schüler

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2

Dienstag, 4. Oktober 2011, 14:27

Wenn es keine Zeugen gibt die den Fahrer erkannt haben und beide bei der Aussage bleiben, dass sie gefahren sind oder sich gegenseitig beschuldigen, wer wird dann Verurteilt?????
:ka:

charly

Moderator

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3

Dienstag, 4. Oktober 2011, 16:04

Dann wird ein Gutachten über die Sitzeinstellungen im Vergleich zu den beiden Personen angefertigt.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
Bitte keine Fragen per PN, diese werden nur im Forum beantwortet.


Tom

Fortgeschrittener

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4

Dienstag, 4. Oktober 2011, 18:42

Dann wird niemand verurteilt.Das Sitzgutachten bringt nichts.
Wir sind immer da Ultras aus KA

charly

Moderator

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5

Dienstag, 4. Oktober 2011, 19:23

Das würde ich nicht behaupten.

Ein Gutachten über die Sitzposition hat schon so manchen Täter überführt. Insbesondere bei schweren Staftaten wie z. B Raub usw.
Jeder ist selbst seines Glückes Schmid.
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Pol-FE 2011

Anfänger

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6

Dienstag, 4. Oktober 2011, 21:48

Ich wurde in erster Instanz auch rein über Indizien verurteilt, ohne Beweise,dass ich gefahren bin!Mal schaun was die zweite meint, aber unsere Gerichtsbarkeit ist wirklich manchmal seltsam!Ich meine, beim einen reichen Indizien fürne Verurteilung und beim andren nicht einmal Beweise!? Komisch halt!:-(
Von daher glaub ich eher der alkoholisierte Mann, unabhängig von der Sitzeinstellung viell.

mpolenu

Schüler

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Beiträge: 67

7

Mittwoch, 5. Oktober 2011, 10:16

Sitzgutachten klingt ja ganz gut, aber wenn beide eine ähnliche Körpergröße haben???? Klar ist der Mann gefahren, das steht außer Frage.. nur kann man es ihm beweisen???? Vor allem wenn man bedenkt was da auf einen zukommt: FoFe, Alkohol, EUFS, Unfallflucht,Falschaussage und Versicherung zahlt nicht.... mit nem Banküberfall wäre er in Deutschland 3 mal besser weggekommen :pfiff:

charly

Moderator

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8

Mittwoch, 5. Oktober 2011, 11:15

Seid ihr so naiv?

Es gibt die Möglichkeit eines Sitzgutachtens.

Des weiteren gibt es die Möglichkeit eines DNA-Gutachtens.

Ist der Mann gefahren, dann müssen die Finger/Handabdrücke des Mannes gut sichtbar am Lenkrad, Schalthebel usw. auffindbar sein.

Ist die Frau gefahren, damm müssen die der Frau gut sichtbar auffindbar sein.

Die Polizei hat also mehrere Möglichkeiten den Fahrer festzustellen. Nur sind eben solche Untersuchungen mit Kosten verbunden.
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