Achim. Optimistisch ist ein Rechtsanwalt, der sich von seinem Mandanten zum Amtsgericht Achim fahren lässt, obwohl es in dem Verfahren um dessen Führerschein geht. Und was ist dieser Anwalt nach der Verhandlung? Ziemlich verärgert. Und ein Kunde der Deutschen Bahn...
Angeklagt war ein 42-jähriger Berliner. Im Februar 2010 hatte ihn die Polizei auf der A1 in Oyten ohne Fahrerlaubnis erwischt. Zwar hatte der Mann einen Führerschein, der jedoch war von der Tschechischen Republik ausgestellt worden und in Deutschland nicht gültig. So zumindest der Landkreis Havelland in einem Bescheid, der dem Mann an Heiligabend 2009 zugestellt wurde.
Ein Irrtum des Landkreises, wie der Verteidiger des Angeklagten geltend machte. Die Behörde habe sich bezüglich des Wohnsitzes des Mannes geirrt, der, als er den Führerschein beantragte, tatsächlich dauerhaft in Tschechien gelebt habe. Von daher sei mit dem Führerschein eigentlich alles in Ordnung.
"Dann hätte ihr Mandant Klage gegen den Bescheid des Kreises erheben sollen", entgegnete der Staatsanwalt. Doch hier wurde die Sache erst recht kompliziert. "Hat er ja versucht. Über einen Anwalt. Aber der hat die Frist versäumt, um Rechtsmittel einzulegen - hier liegt ein klarer Fall von Anwaltsverschulden vor."
"Dachte, ich darf fahren"
Dies würden im übrigen auch andere Gerichte so sehen, vor denen sich sein Mandant wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bereits verantworten musste. "Die Verfahren wurden alle eingestellt. Deshalb dachte ich, ich darf weiterfahren", meldete sich der Angeklagte zu Wort. "Dann machen Sie doch einfach einen deutschen Führerschein oder lassen ihn umschreiben", schlug der Staatsanwalt vor. "Brauche ich nicht, hat mir die Polizei gesagt. Wir sind schließlich alle in der Europäischen Union."
Richter Heiko Halbfas interessierte dieser gesamte angebliche Sachverhalt vergleichsweise wenig. Fakt sei der Bescheid einer deutschen Behörde. Und der besage nun einmal, dass die Fahrerlaubnis nicht gültig sei. "Das ist formelles Recht. Ich kann doch nicht jedes Mal überprüfen, ob ein Verwaltungsakt richtig ist oder nicht."
Doch der Verteidiger gab sich noch nicht geschlagen, drängte auf Einstellung des Verfahrens. Sein Mandant sei schließlich kein Verwaltungsjurist und habe bereits drei eingestellte Verfahren und einen Freispruch. "Da muss er sich doch drauf verlassen können."
Beim Staatsanwalt fand er damit kein Gehör. Eine deutsche Behörde habe die Fahrerlaubnis entzogen. "Das ist rechtsgestaltend. Damit ist klar: Er darf nicht fahren." Diesen Verwaltungsakt habe der 42-Jährige nicht beachtet und sei deshalb wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu verurteilen. Und zwar zu 50 Tagessätzen à 20 Euro. Dem schloss sich der Richter an, sah allerdings kein vorsätzliches Vergehen, sondern nur ein fahrlässiges und ließ es deshalb bei 30 Tagessätzen. Wegen der persönlichen Verhältnisse des hoch verschuldeten Angeklagten blieb Halbfas zudem auch bei der Höhe der Tagessätze unter dem Antrag des Staatsanwaltes und beließ es bei sieben Euro.
Am besten wäre es, den tschechischen Führerschein einfach auf einen deutschen umschreiben zu lassen, damit wäre die Sache dann erledigt, gab der Richter dem Angeklagten mit auf den Weg. "Und so lange fahren Sie besser nicht."
Den Verteidiger stellte dies überhaupt nicht zufrieden. Noch einmal verwies er auf die bereits ergangenen Urteile und Einstellungen. Was der Achimer Richter aber nicht gelten ließ: "Irgendwann muss mal so eine Entscheidung kommen. Und die kann man dann ja in der nächsten Instanz beim Oberlandesgericht prüfen lassen."