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Bikerjoe1969

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1

Dienstag, 28. Juni 2011, 10:36

OVG RLP: Kein Fahrradfahrverbot bei Alkohol am Steuer

Zitat


Eine Straßenverkehrsbehörde wollte einen alkoholisierten Autofahrer, der auch noch die MPU verweigerte, gleich ganz aus dem Verkehr ziehen. Nicht nur das Auto wurde ihm gestrichen, auch für das Fahrrad hieß es Fahrverbot. Das OVG Rheinland-Pfalz bewies Trennungsvermögen und gab wenigstens für das Zweirad wieder grünes Licht.





Die Straßenverkehrsbehörde darf einem Verkehrsteilnehmer, der bisher nur im Auto alkoholisiert gefahren ist, nicht auch das Fahrradfahren verbieten, weil er ein medizinisch-psychologisches Gutachten verweigerte. Zweifel an der Eignung, zwischen dem Fahren eines Fahrzeugs und dem Alkoholgenuss trennen zu können, dürften nicht von Kraftfahrzeugen auf Fahrräder übertragen werden, entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG, Urt. 08.06.2011, Az. 10 B 10415/11.OVG).

Dem Antragsteller wurde die Fahrerlaubnis entzogen, weil er mit 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration im Auto unterwegs war. Auf seinen Antrag zur Wiedererteilung hin verlangte die Straßenverkehrsbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten, mit dem er nachweisen sollte, dass er seinen Alkoholgenuss vom Autofahren trennen könne, er das notwenige "Trennungsvermögen" besitze.

Gleichzeitig verlangte die Behörde ein solches Gutachten in Bezug auf Alkohol und Fahrräder. Der Antragsteller lehnte ab - die Behörde verbot daraufhin mit sofortiger Wirkung nicht nur das Führen eines Autos, sondern auch jegliche Fahrten mit dem Rad.

Das OVG erkannte zwar die Möglichkeit der Behörde, Gutachten einzufordern und entsprechende Schlüsse zu ziehen, falls der Verkehrssündige sich verweigert. Das OVG lehnte aber ab, die so genannten Eignungszweifel vom Auto auf das Fahrrad zu übertragen.

Wer unter Alkohol am Steuer sitzt, gefährdet den Verkehr. Wer sich mit derselben Dosis noch im Sattel hält, kann es kaum zu gleichem Unheil bringen. Auto und Fahrrad verdienten eine geteilte Prüfung, ob der Pilot aus dem Verkehr gezogen werden müsse.

Außerdem, so die Richter, sei der Antragsteller auf dem Fahrrad noch nicht auffällig geworden, sodass für das Gutachten jeder Anlass fehlte. Das Verbot des Radfahrens war rechtswidrig, das OVG gab damit der Beschwerde des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs statt.



Quelle
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bib207

Schüler

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2

Mittwoch, 29. Juni 2011, 14:55

Ist ja gut das das OVG den Behörden Übereifer eindämmt. :klatsch: Die Behörden würden am liebsten jeden Alkoholsünder unter Hausarrest stellen, bis er diese dubiose MPU abgelegt hat. :iek:

Tankzugfahrer

Anfänger

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3

Mittwoch, 29. Juni 2011, 16:15

....mich wundert ja nach wie vor, dass da noch keinem Betroffenen nachaltig der Kragen geplatzt ist.... bei dieser anhaltenden Behördenwillkür!!
Hinweis: Waffen sind auf der Führerscheinstelle NICHT erlaubt! :momo:

Krabbels

Moderator

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4

Mittwoch, 29. Juni 2011, 17:52

....mich wundert ja nach wie vor, dass da noch keinem Betroffenen nachaltig der Kragen geplatzt ist.... bei dieser anhaltenden Behördenwillkür!!

Da hast du meiner Meinung völlig recht, es tut gut das der FSST vom Richter gesagt wurde was Recht ist, warum ist überhaupt eine MPU auf 1,1 Promille gerechtfertigt ?!
OK, es könnte ein Wiederholungsfall sein, der nicht veröffentlicht wurde !?
Und ein Fahrrad Verbot, ich habe davon gehört, aber nur bei schwerwiegenden Fällen... Und selbst das Verbot, sehe ich als Lächerlich an, da ich denke, der sich soweit runtergesoffen hat,
den interessiert es auch nicht mehr, oder ?! :klatsch2:
Gruß Krabbels