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Die 3. Richtlinie enthält auch Punkte, die bereits zum 19.01.09 in jedem EU-Land umgesetzt werden musste. Der Rest tritt erst am 19.01.2013 in Kraft und Teile sind schon in Kraft weil sie 1 zu 1 aus der 2. Richtlinie übernommen wurden.Dann lies dir doch bitte die 3te mal durch:
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Insbesondere das hier:
2. Sie wenden diese Vorschriften ab dem 19. Januar 2013 an.
Deutschland hat das am 19.Januar 2009 bereits getan.
Hier auch noch was dazu:
Die dritte Führerscheinrichtlinie ist seit dem 19. Januar 2007 gültig, muss jedoch erst bis zum 19. Januar 2013 in nationales Recht der Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. In Deutschland erfolgte eine teilweise Umsetzung am 19. Januar 2009. Sie führt wesentliche Neuerungen gegen den oft beklagten Führerscheintourismus ein.
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Also wenn du mich schon angreifst dann begründet.Siehe Post 4
Zitat
Keine Ahnung aber die Rede ist im Text von einer neuen Richtlinie. Ich gehe daher davon aus dass es zu einer 4ten Fassung kommen wird. Ohne Garantie auf die Richtigkeit meiner Aussage![]()
Mir ist das nicht bekannt. Villt entgangen. Aber interessieren würde es mich dennoch. Denn ich kann mir schwer vorstellen dass in der 3ten Richtlinie bereits was über Rentner steht. Daher bitte ich dich die Entsprechende Stelle mal zu posten. Denn wie gesagt habe ich davon noch nichts gefunden. Zuweil das Tehma Rentner politisch jetzt erst diskutiert ist. Meine Quelle ist keine 24 Stunden jung. Wenn also bereist schon in den Richtlinien stand dann ist mir das entgangen. Ich bitte dann um einen gegeben kurzen Nachweis wo?! Also bitte erst belegen dann steinigen!Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Schwarzfahrer« (23. Juni 2011, 20:23)
Zitat
Die Mitgliedstaaten können die in Absatz 2 festgelegte Gültigkeitsdauer
von Führerscheinen in Einzelfällen bei allen Klassen
beschränken, falls sie häufigere ärztliche Kontrollen oder sonstige
besondere Maßnahmen wie Beschränkungen nach Verkehrsverstößen
für erforderlich halten.
Die Mitgliedstaaten dürfen die in Absatz 2 festgelegte Gültigkeitsdauer
von Führerscheinen, deren Inhaber ihren Wohnsitz in
ihrem Hoheitsgebiet und das Alter von 50 Jahren erreicht
haben, begrenzen, um häufigere ärztliche Kontrollen oder sonstige
besondere Maßnahmen wie Auffrischungskurse vorschreiben
zu können. Eine derartige Verringerung der Gültigkeitsdauer
darf nur bei der Erneuerung eines Führerscheins vorgenommen
werden.
Registrierungsdatum: 20. Dezember 2008
Geschlecht: Männlich
Führerschein aus: der EU. Aus dem Jahre 2008
Danach verstehst du das ganze noch
und dann schaun wir weiter.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »charly« (24. Juni 2011, 10:10)
Registrierungsdatum: 28. März 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Saar
Beruf: Zuschauersport
Führerschein aus: mit und ohne -:)

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