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charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 339

21

Donnerstag, 23. Juni 2011, 19:52

Dann lies dir doch bitte die 3te mal durch:
Klick
Insbesondere das hier:
2. Sie wenden diese Vorschriften ab dem 19. Januar 2013 an.

Deutschland hat das am 19.Januar 2009 bereits getan.

Hier auch noch was dazu:
Die dritte Führerscheinrichtlinie ist seit dem 19. Januar 2007 gültig, muss jedoch erst bis zum 19. Januar 2013 in nationales Recht der Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. In Deutschland erfolgte eine teilweise Umsetzung am 19. Januar 2009. Sie führt wesentliche Neuerungen gegen den oft beklagten Führerscheintourismus ein.
klick
Die 3. Richtlinie enthält auch Punkte, die bereits zum 19.01.09 in jedem EU-Land umgesetzt werden musste. Der Rest tritt erst am 19.01.2013 in Kraft und Teile sind schon in Kraft weil sie 1 zu 1 aus der 2. Richtlinie übernommen wurden.

Derzeit ist keine neue Richtlinie in Planung. Wen dem so wäre würden im I-Net bereits die ersten Entwürfe kursieren und es würde dann auch hier bereits diskutiert werden.

Von daher macht hier @Schwarzfahrer nur Wind um etwas was es noch gar nicht gibt.
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Schwarzfahrer

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 24. April 2011

Beiträge: 212

22

Donnerstag, 23. Juni 2011, 19:59

Ich habe auch nicht behauptet dass es die 4te ist sondern nur angenommen. Unter Ausschluss der Garantie. :momo: Also wenn du mich schon angreifst dann begründet.

Zitat von mir:

Zitat

Keine Ahnung aber die Rede ist im Text von einer neuen Richtlinie. Ich gehe daher davon aus dass es zu einer 4ten Fassung kommen wird. Ohne Garantie auf die Richtigkeit meiner Aussage :ka:
Siehe Post 4

charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 339

23

Donnerstag, 23. Juni 2011, 20:11

Was diskutierst Du hier über ungelegte Eier, wenn noch nicht mal die 3. Richtlinie vollständig umgesetzt ist bzw. erst zum 19.01.2013 vollständig umgesetzt wird.

Über das was Du im Eingangspost diskutierst ist bereits in der 3. Richtlinie enthalten.
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Schwarzfahrer

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 24. April 2011

Beiträge: 212

24

Donnerstag, 23. Juni 2011, 20:17

Und wo bitte? ?( Mir ist das nicht bekannt. Villt entgangen. Aber interessieren würde es mich dennoch. Denn ich kann mir schwer vorstellen dass in der 3ten Richtlinie bereits was über Rentner steht. Daher bitte ich dich die Entsprechende Stelle mal zu posten. Denn wie gesagt habe ich davon noch nichts gefunden. Zuweil das Tehma Rentner politisch jetzt erst diskutiert ist. Meine Quelle ist keine 24 Stunden jung. Wenn also bereist schon in den Richtlinien stand dann ist mir das entgangen. Ich bitte dann um einen gegeben kurzen Nachweis wo?! Also bitte erst belegen dann steinigen!

Denn wie gesagt kann es ja gut sein was du schreibst. Allerdings ist es mir dann entgangen. Ich habe erst kürzlich fast die gesamte Richtlinie durchsucht. (war ein anderer Anlass) aber da ist mir nichts von aufgefallen. Ich finde da überhaupt nichts was auf Alters taugliche Prüfung schließt.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Schwarzfahrer« (23. Juni 2011, 20:23)


charly

Moderator

Registrierungsdatum: 7. Mai 2006

Beiträge: 5 339

25

Donnerstag, 23. Juni 2011, 21:35

Wieso muß in der Richtlinie das Wort Rentner stehen?

In der Richtlinie steht folgendes:


Zitat

Die Mitgliedstaaten können die in Absatz 2 festgelegte Gültigkeitsdauer
von Führerscheinen in Einzelfällen bei allen Klassen
beschränken, falls sie häufigere ärztliche Kontrollen oder sonstige
besondere Maßnahmen wie Beschränkungen nach Verkehrsverstößen
für erforderlich halten.

Die Mitgliedstaaten dürfen die in Absatz 2 festgelegte Gültigkeitsdauer
von Führerscheinen, deren Inhaber ihren Wohnsitz in
ihrem Hoheitsgebiet und das Alter von 50 Jahren erreicht
haben, begrenzen, um häufigere ärztliche Kontrollen oder sonstige
besondere Maßnahmen wie Auffrischungskurse vorschreiben
zu können. Eine derartige Verringerung der Gültigkeitsdauer
darf nur bei der Erneuerung eines Führerscheins vorgenommen
werden.
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daddel

Schüler

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26

Freitag, 24. Juni 2011, 08:47

@ Schwarzfahrer, nimms mir nicht übel, aber du erweckst den Anschein, das du dir noch nie die Mühe gemacht hast, die 3te Rili komplett zu lesen.
Damit solltest du vllt. anfangen. :bild: Danach verstehst du das ganze noch :idee: und dann schaun wir weiter. -pg-
Gesamtkosten für Hartz IV pro Jahr: 36 Mrd. € für 6.700.000 Menschen! Gesamtkosten für die HRE (bisher) 450 Mrd. € für 1 Pleitebank - ist dass keine asoziale Marktwirtschaft? :ss:

charly

Moderator

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Beiträge: 5 339

27

Freitag, 24. Juni 2011, 10:07

@daddel

jetzt hat der @schwarzfahrer erst mal was zum verdauen, denn sonst hätte er mir sicherlich sofort ein contra gegeben.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »charly« (24. Juni 2011, 10:10)


Paule

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28

Freitag, 24. Juni 2011, 12:07

Ich mach den Thread hier zu, weil dieser Nonsens nur die User verwirrt. :zu: