formaljuristisch korrekt - die eu-fahrerlaubnis darf nur von der behörde zurückgenommen werden, die sie erteilt hat. ob sie weiterfahren darf ist allerdings mehr als fraglich - wenn auf territorium der eu (ausser der behördlichen) keine eignungsüberprüfung erfolgte, muss die eu-fe laut art. 11/6 der dritten rili im "aufnahmestaat" nicht anerkannt werden.
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt) die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)
Wenn ich das jetzt so verstanden habe, fliege ich z.B. nach Thailand lasse mir dort eine FS ausstellen, melde mich dann in 185 + Tage einem EU Land an, und lasse den Thaischein auf das EU Land umschreiben und dann fahren fahren fahren.......
Wenn ich das jetzt so verstanden habe, fliege ich z.B. nach Thailand lasse mir dort eine FS ausstellen, melde mich dann in 185 + Tage einem EU Land an, und lasse den Thaischein auf das EU Land umschreiben und dann fahren fahren fahren.......
mit mpu-auflage - nein. da brauchst du eignungsprüfungen im eu-raum... also zumindest eine "erweiterung" in bspw. ungarn.
meine wege waren nicht weiß und nicht schwarz. sie mussten grau sein. (Wolfgang Vogel)
die grössten verbrecher sind die, die das denken verweigern. (Hannah Arendt) die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)