Registrierungsdatum: 12. Februar 2009
Geschlecht: Männlich
Wohnort: BW
Führerschein aus: CZ mit Erteilungsdatum 19.01.09
Zitat
Auch beim Kampf gegen den ,,Führerscheintourismus" war das KBA im Verbund mit den Nachbarländern erfolgreich. In den vergangenen Jahren hatten immer wieder Menschen, die ihre Fahrerlaubnis verloren hatten, einen neuen Führerschein in einem EU-Nachbarland erworben, der dann wieder für ganz Europa gelten sollte. Diese Vorgehensweise war für Personen interessant, die die hohen deutschen Anforderungen z. B. eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) scheuten oder sie bereits nicht erfolgreich absolviert hatten. Sie waren oft bereit, einige tausend Euro an zuweilen dubiose Vermittler zu bezahlen.
Hier gibt es eine Vielzahl von ,,Pauschalangeboten" mit organisierter Reise, Scheinwohnsitz im Ausland und Führerscheingarantie. Eine der Voraussetzungen für den Erwerb einer Fahrerlaubnis ist nämlich, dass man seinen regelmäßigen Wohnsitz im Antragsland hat. Damit soll verhindert werden, dass man sich in mehreren EU-Staaten einen Führerschein ausstellen lässt. Das würde dem Grundsatz widersprechen, dass jeder EU-Bürger nur im Besitz eines gültigen Führerscheins und einer gültigen Fahrerlaubnis sein darf.
Seit 2004 hat das KBA etwa 15 000 Vorgänge an ausländische Stellen weitergeleitet, was nur die Spitze des Eisbergs bedeutet, da Missbrauchsfälle eher zufällig im Rahmen von Verkehrskontrollen aufgedeckt werden. Die beliebtesten ,,Touristenländer" waren bisher Tschechien und Polen mit rund 80 Prozent aller Fälle. Eine europäische Arbeitsgruppe, an der auch der zuständige Fachbereich des KBA teilnimmt, befasst sich ebenfalls mit dieser Thematik.
Der Europäische Gerichtshof hat bei seinen Entscheidungen bisher das Augenmerk mehr auf die Freizügigkeit der Bürger als auf die Verkehrssicherheit gelegt. Dies könnte sich zukünftig allerdings ändern. Deutschland hat Anfang 2009 Bestimmungen zur Anerkennung ausländischer Führerscheine aus der neu gefassten EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Dokumente, die nach diesem Zeitpunkt im Ausland ausgegeben wurden, obwohl ein Fahrerlaubnisentzug in Deutschland besteht, werden nicht mehr anerkannt. Der Entzug kann so lange gegen die Person verwendet werden, bis eine entsprechende Eintragung im Verkehrszentralregister gelöscht ist (zehn bis 15 Jahre).
Diese Änderung hat offensichtlich viele potenzielle Interessenten abgeschreckt und die Bereitschaft bei den ausländischen Fahrerlaubnisbehörden erhöht, in Zweifelsfällen Nachforschungen anzustellen, bevor ein Führerschein ausgestellt wird. Jedenfalls gehen die dem KBA übermittelten Fallzahlen deutlich zurück. Im Jahr 2006 waren noch 3400 Vorgänge an das Ausland weitergeleitet worden, im Jahr 2010 nur noch 1400.
Inzwischen werden in den betroffenen Ländern vermehrt unberechtigt ausgestellte Führerscheine wieder eingezogen. Hierbei werden die deutschen Behörden um Amtshilfe gebeten, da die Übeltäter sich in der Regel in Deutschland aufhalten. Die Zusammenarbeit mit den polnischen Stellen hat sich deutlich verbessert, und auch Tschechien verfolgt derzeit rund 1000 Fälle, um mit deutscher Hilfe unberechtigt ausgestellte tschechische Führerscheine wieder einzuziehen.
Umgekehrt gibt es nur wenige Einzelfälle, in denen sich ein Führerscheintourist aus dem Ausland nach Deutschland verirrt. Offensichtlich sind hier die Anforderungen an Eignung, Ausbildung und Prüfung -und in der Folge auch die damit verbundenen Kosten- so hoch, dass kein Anreiz besteht. (ampnet/Sm)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (1. April 2011, 23:09)
Registrierungsdatum: 18. August 2009
Geschlecht: Männlich
Wohnort: bei Mannheim
Beruf: Bau
Führerschein aus: CZ- nach dem 19. 01.
Registrierungsdatum: 18. August 2009
Geschlecht: Männlich
Wohnort: bei Mannheim
Beruf: Bau
Führerschein aus: CZ- nach dem 19. 01.
thommas
unregistriert
@ME38
Bisher stört sich keiner dran- und im Sommer geht es nach Bayern bissl Urlaub- und die Weisswurstspackos machen mir auch keinen harten Gesichtsausdruck!
Naja..aber ab wann ist es eine auflage?? Ich habe doch den schein hier nie beantragt also kann es doch keine auflage sein..oder?Servus,
wie es bei Dir aussieht weiss ich nicht. Ich habe auch ne MPU Auflage- und habe nen CZ- Schein nach dem 19. 01. 2009... bisher 2 Kontrollen einmal RLP. und BaWü. und es kam nix. Ich hatte auch noch keinen D- Schein- hab ich garnicht versucht, wusste ja was kommt.
Ich fahre so und fertig.
Bisher stört sich keiner dran- und im Sommer geht es nach Bayern bissl Urlaub- und die Weisswurstspackos machen mir auch keinen harten Gesichtsausdruck!
Ist jedem selbst überlassen welchen Weg er geht- oder die Frist absitzen- solche Leute soll es ja geben. Die freuen sich dann alles konform zu machen- ohne MPU! Weil man ja nach 15 Jahren mitunter Dauerrausch ja ein neuer Mensch ist.... ohne weitere Worte!
Es ist immer dann eine Auflage wenn man in D eine Tat begangen hat, welche eine MPU rechtfertigt.Naja..aber ab wann ist es eine auflage?? Ich habe doch den schein hier nie beantragt also kann es doch keine auflage sein..oder?
Anfänger
Registrierungsdatum: 15. April 2011
@sitt26
Es ist irrelevant, ob du mal eine D Schein hattest oder nicht, sobald du eine MPU Auflage hast, hockst du im gleichen Boot.
Du musst deine Eignungszweifel ausräumen, entweder MPU oder EU FS !!
Gruß Krabbels
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Anderle« (15. April 2011, 22:37)
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