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Bikerjoe1969

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1

Dienstag, 23. November 2010, 10:23

Metelen: Führerschein aus Tschechien gilt nicht

Zitat


Metelen - Ein 30-jähriger Metelener ist am Montag vom Amtsgericht Steinfurt wegen „Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis“ zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt worden.
Der Beschuldigte war zuvor unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr aufgefallen, daraufhin wurde ihm der Führerschein entzogen. Außerdem wurde eine Führerscheinsperre ausgesprochen, die es dem Angeklagten untersagt, in Deutschland eine neue Fahrerlaubnis zu beantragen. Um die Sperrfrist zu umgehen, reiste er daraufhin nach Tschechien, absolvierte dort eine Fahrprüfung und erhielt einen EU-Führerschein.

Mit diesem in der Tasche war er im Juli 2010 erneut in seinem Pkw in Metelen unterwegs. Als der Angeklagte während einer Verkehrskontrolle lediglich seine tschechische Fahrerlaubnis vorzeigen konnte, wurde die Polizei stutzig. Die Staatsanwaltschaft stellte fest, dass in Deutschland das Fahren mit einem EU-Führerschein grundsätzlich erlaubt ist. Allerdings ist dies nicht der Fall, wenn der Fahrer hierzulande weiterhin eine Sperrzeit beziehungsweise ein Fahrverbot verbüßt. Erst nach Beendigung der Führerschein-Sperre, beispielsweise durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung (MPU), erhält die Fahrerlaubnis ihre Gültigkeit zurück. Die Sperrfrist gegen den Angeklagten besteht demnach weiterhin.

Der Beschuldigte erschien selbst nicht vor Gericht. Er ließ sich durch seinen Verteidiger vertreten. Richterin Ira Schwefer wandte daher das Strafbefehlsverfahren an, das eine Verurteilung des Angeklagten ermöglicht, ohne dass dieser bei der mündlichen Hauptverhandlung anwesend sein muss.
Wie informativ doch solche Medienberichte sind...... Man lernt echt nie aus :lach:

Quelle
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Zauberlehrling

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2

Mittwoch, 24. November 2010, 01:14

Wieso - ich lass mal das beispielsweise stehn, ergänze etwas, und schon liest sich das föüssig .
In der Sperrzeit ausgestellte FSe (auch im Ausland) sind eben ungültig - ist doch klar.
Metelen - Ein 30-jähriger Metelener .... Erst nach Beendigung der Führerschein-Sperre, beispielsweise in Deutschland durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung (MPU), erhält die Fahrerlaubnis ihre Gültigkeit zurück, oder man erwirbt im Ausland ohne MPU eine neue Fahrerlaubnis, welche erst nach Ablauf der Sperfrist ausgestellt werden sollte :wink:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.