Freitag, 25. Mai 2012, 14:28 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren

Bikerjoe1969

Globaler Moderator

Registrierungsdatum: 12. Februar 2009

Beiträge: 1 542

Geschlecht: Männlich

Wohnort: BW

Führerschein aus: CZ mit Erteilungsdatum 19.01.09

1

Freitag, 5. November 2010, 12:23

Bundesrat beschließt Turbo-Blutprobe für Alkoholsünder

Zitat




Statt pusten gleich zur Blutprobe – dieses Turbo-Verfahren für Alkoholsünder im Straßenverkehr hat heute der Bundesrat beschlossen.

Alkohol am Steuer
Das sind die
Strafen in Europa


Bisher darf Blut nur auf richterliche Anordnung entnommen werden. Heißt: Bevor die Nadel gesetzt werden darf, müssen einige bürokratische Hürden genommen werden. Doch dann besteht die Gefahr, dass der Blutalkoholwert nicht mehr ordentlich nachgewiesen werden kann. Bisher wird die Zeitverzögerung durch eine sogenannte Rückrechnung ausgeglichen.

Die niedersächsische Regierung hat daher im Bundesrat den Gesetzentwurf eingebracht, wonach der Richtervorbehalt bei Alkohol- und Drogendelikten abgeschafft werden soll. Die Länderkammer hat sich dafür ausgesprochen, einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen.

Künftig sollen Polizei und Staatsanwaltschaft selbst schnell und unbürokratisch Blutproben anordnen dürfen. Bislang dürfen sie das nur, wenn der Untersuchungserfolg durch Verzögerung gefährdet wird.

Klingt erst mal einleuchtend. Doch der Richtervorbehalt hatte bisher auch seine Berechtigung. Denn: Die Blutentnahme berührt in unserem Land ein Grundrecht des Menschen – nämlich das auf körperliche Unversehrtheit. Die schwarz-gelbe Regierung in Niedersachsen jedoch argumentiert, dass der Richtervorbehalt für Blutproben weder im Grundgesetz verankert noch aus rechtsstaatlichen Gründen geboten sei.

Dennoch könnte der Bundesratsbeschluss vom Verfassungsgericht kassiert werden. Schon 2007 entschied der Zweite Senat , dass die Blutentnahme mit der Durchsuchung von Wohnräumen vergleichbar sei und daher grundsätzlich ein Richter hinzugezogen werden müsse.

Erst in diesem Sommer stärkten die Verfassungsrichter mit einer Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde den Richtervorbehalt: Sie bestanden bei der Blutprobe auf der vorbeugenden Kontrolle „durch eine unabhängige und neutrale Instanz“.

Dagegen spricht jedoch, dass dem zuständigen Richter oft wenig Entscheidungsspielraum bleibt, denn oft müssen sie sich lediglich auf telefonische Angaben des Polizisten vor Ort verlassen.

Der Deutsche Richterbund hat nicht allein deshalb die Initiative Niedersachsens begrüßt, da der „Richtervorbehalt als rechtsstaatliches Kontrollinstrument" gestärkt werde.

In der derzeitigen Rechtslage werde der Richtervorbehalt „zur bloßen Formalie abgewertet“. Die ärztliche Blutentnahme stelle zudem einen „vergleichsweise geringen körperlichen Eingriff dar“.

Quelle
Signaturen sind doof!

emmy

unregistriert

2

Freitag, 5. November 2010, 12:41

Unabhängig was man vom Richtervorbehalt hält- aber jetzt sollte es auch der letzte Trottel begreifen. Stück für Stück verabschieden sich die Grundrechte der Deutschen. Das GG wurde erst kürzlich geändert, und nun ist Art 2,Abs.2 dran.
Ich meine, die könnten ja wenigstens so tun als wenn das GG irgendeine Bedeutug für sie hätte, aber nein, wenns gerade nicht passt, wirds passend gemacht.
Was nutzt denn da noch der Schwur auf die Verfassung, wenn die eh geändert wird wie es beliebt? Da können die den Quatsch auch gleich sein lassen. Oder eben nen neuen Amtseid.

Zitat


Ich schöre auf die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, egal wie ich die ändere, das ich auch ja nicht zu kurz komme.


:lach: :lach: :lach:

Infernuz

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 7. Oktober 2009

Beiträge: 188

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Baden Württemberg

Führerschein aus: D

3

Freitag, 5. November 2010, 20:05

Hier ein Video zum Thema Richtervorbehalt: klick

Bikerjoe1969

Globaler Moderator

Registrierungsdatum: 12. Februar 2009

Beiträge: 1 542

Geschlecht: Männlich

Wohnort: BW

Führerschein aus: CZ mit Erteilungsdatum 19.01.09

4

Freitag, 5. November 2010, 20:18

Das wäre ja noch mal schöner. Die wagen tatsächlich einen Eingriff in den Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes!!! Ob das so durchgepaukt wird?

@XDiver: Verfassungsklage? :böse:
Signaturen sind doof!

emmy

unregistriert

5

Freitag, 5. November 2010, 20:30

Damit wirst du nicht durchkommen, da der Betroffene den Anlass zur BE gegeben hat. Anders würde es evtl. aussehen wenn die BE negativ ausgeht, und die BE verdachtsunabhängig durchgeführt würde.
Auserdem steht auch in Art 2

Zitat

In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes (welches die gerade durchbringen wollen) eingegriffen werden.


Das rote wurde durch mich hinzugefügt.