Unna. Er ist wohl, wie es Strafrichter Jörg Hüchtmann sagt, „Tabellenführer der Punktekonten in Flensburg“. Richard K., der mit seinen 55 Jahren mehr Zeit ohne als mit (gültigem) Führerschein verbracht hat. Zur erneuten Anklage wegen Fahren ohne Führerschein war es gekommen, weil der Mann aus Castrop von der Polizei in Unna erwischt wurde, als er am Steuer seines Autos mit dem Handy telefonierte, und sich bei der Kontrolle auch noch herausstellte, dass er keine Fahrerlaubnis hatte. Nicht wahr, so Richard K., vielmehr habe er einen tschechischen Führerschein, und das Telefon habe er auch „nur an der Ampel in der Hand gehalten“. Ein tschechischer Führerschein ist jedoch in Deutschland ungültig. Recht schnell verstrickte sich der Angeklagte in Umschreibungen und Ausreden, als Hüchtmann sein Vorstrafenregister von ungewohnt stattlicher Länge Punkt für Punkt verlas: Trunkenheit am Steuer, schwerer Diebstahl, Gebrauch von Schusswaffen, etliche Anklagen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Missbrauch von Ausweispapieren… Ein Vorstrafenregister, das Hüchtmann „Ritt durch’s Strafgesetzbuch“ nannte. Seiner Taten war sich der Angeklagte nun bewusst. Er gestand schließlich auch zu wissen, dass der tschechische Führerschein in Deutschland nicht gültig ist. Immerhin das wirkte strafmildernd.
Sechs Monate Gefängnis und fünf Jahre Führerscheinsperre. Härte, weil es für Richard K. keine günstige Zukunftsprognose gibt und ihm die „charakterliche Eignung“ zum Führen eines Fahrzeuges fehlt.
Aha, ist es wieder mal soweit, dass grundsätzlich
alle EU-FS aus CZ ungültig sind?
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