Also widersetzt sich D dem EU Prinzip der gegenseitigen Anerkennung!
Das habe ich doch nun bereits ausgeführt und auch noch in epischer Breite mit den entsprechenden Auszügen der EU-FS-Rili belegt: D widersetzt sich in diesem Fall nicht EU-Recht, sondern wendet die Ermessensfreiheit an, die das EU-Recht ausdrücklich zugesteht. Bloße Vorurteile helfen nicht weiter, lesen und eben auch verstehen schon.
Nun sieht der kontrollierend Polizist einen CZ EU FS ,aus welchem der Ursprung, also der UA FS nicht hervorgeht - oder? Was nun? Freie Fahrt?
Das wäre in der Praxis schon möglich, zumindest in einigen BL, da in CZ oft der Hinweis auf die Umschreibung (KZ 70) fehlt. Allerdings handelt es sich dann natürlich um eine nach dem 18.1.09 erteilte FE, was wiederum zum nächsten Problem führen kann, zumindest in NDS, wo Wilhelmshaven bekanntermaßen liegt.
tauscht ihren CZ Fs in einen D FS um (Wobei D dann "Dududu" sagt -"Nada"
Erscht MPU

(Sofern Einträge in D)
Das wäre auch eu-rechtlich korrekt, nur bei der Begründung kommt auf die Intensität der Nachforschungen an. Auch der CZ-Schein wird nicht umgeschrieben, vermutlich mit der Begründung der Erteilung ab dem 19.1.09, da zunächst offensichtlicher, bei detaillierten Ermittlungen natürlich, weil die Ursprungs-FE aus einem Drittland stammt.
Das Ding ist komplett gegessen und auch das Landgericht wird zu keinem anderen Schluß kommen, hoffentlich aber zu einer besseren Begründung, die des AG Wilhelmshaven ist ja wirklich nur noch peinlich.