Ich habe einen Beitrag zu diesem Thema, das im übrigen nicht neu ist, schon bei fahrerlaubnisrecht.de gepostet. Ich denke aber, dass es für viele hier sehr interssant ist.
Laut Feb-Mitarbeitern soll es ja in Deutschland bei der Erteilung von Fahrerlaubnissen nur auf die Eignung und Befähigung der Bewerber ankommen und wirtschaftliche Gründe keine Rolle spielen.
In den Bundesländern
Hamburg
Hessen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Saarland
sieht man das offenbar anders und schreibt entgegen Anlage 11 FeV US-Führerscheine
aus allen US-Bundesstaaten unter bestimmten Bedingungen prüfungsfrei um.
Quelle:
http://www.amcham.de/services/driver...n-germany.html
(auf "Developments" klicken)
Pressemitteilung der Freien und Hansestadt Hamburg:
http://www.englishpages.de/hamburg/i...mitteilung.pdf
Pressemitteilung des Landes Hessen:
http://www.wirtschaft.hessen.de/irj/zent…00000005004.htm
Besonders interessant sind die Aussagen der hessischen und hamburgischen Verkehrsminister dazu:
Freie Fahrt für amerikanische Investoren und Arbeitnehmer
Zudem machen wir Hessen als Wirtschaftsstandort und Finanzplatz für Unternehmen aus den Vereinigten Staaten noch attraktiver.
Die Mobilität amerikanischer Investoren und Arbeitskräfte in Hessen soll nicht eingeschränkt sein – weder im Geschäftsleben noch in der Freizeit.
Hamburg hat sich damit als erstes Bundesland offen vom Prinzip der Gegenseitigkeit bei der Anerkennung von Fahrerlaubnissen gelöst und damit einen konsequent wirtschaftsfreundlichen Weg beschritten.
Wir wollen Hamburg auch für ausländische Unternehmen zur wirtschaftsfreundlichsten Stadt machen und schaffen damit ein Klima größtmöglicher Flexibilität und Mobilität.
Die Beseitigung dieses Kuriosums ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der sog. weichen Standortfaktoren für amerikanische Unternehmen, die es jetzt in Hamburg noch leichter haben und herzlich willkommen sind.
Hier werden also VIP-Führerscheine verteilt aus rein wirtschaftlichen Gründen und durch Aussagen belegt, die in ihrer Deutlichkeit wohl kaum mehr zu überbieten sind.
Die Verkehrssicherheit, Gegenseitigkeit, Eignung, Befähigung spielen hier wohl keine Rolle mehr.
Wie kann man dann aber ernsthaft ausschliessen, dass im wesentlichen nicht wirtschaftliche Gründe für die MPU sprechen, vor allem wenn man sich ansieht, wer im Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Vorstand der TÜV-Gesellschaften sitzt und deren Verbindung zur Politik?
Meiner Meinung nach müssen im Bezug auf die Umschreibung alle gleich behandelt werden und wirtschaftliche Gründe dürfen keine Rolle spielen. Also entweder gilt Anlage 11 für alle in allen Bundesländern oder man schreibt generell in allen Bundesländern alle US-Führerscheine prüfungsfrei um.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Neptun« (21. August 2010, 00:05)