Am Nachmittag des 04.06. wurde gegen 16.00 Uhr auf der BAB A 8 an der Ausfahrt Anger nach seiner Einreise ein 32 Jahre alter Deutscher mit Migrationshintergrund einer Kontrolle unterzogen. Der Bauarbeiter zeigte den Schleierfahndern als Fahrer einen polnischen Führerschein vor.
Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellte sich heraus, dass ihm das Recht, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, entzogen worden war und er sich somit eines Vergehens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig gemacht hatte. Er räumte auf Nachfrage ein, gewusst zu haben, dass er mit dem polnischen Führerschein in Deutschland nicht fahren dürfe. Nach Anzeigenaufnahme konnte er weiterfahren, allerdings nur als Beifahrer.