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Bikerjoe1969

Globaler Moderator

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Führerschein aus: CZ mit Erteilungsdatum 19.01.09

1

Mittwoch, 2. Juni 2010, 08:57

Tschechischer Führerschein - Freispruch

Zitat


Yogi (Name geändert) hatte einen kleinen Unfall. Nichts schwerwiegendes. Ein kleiner Parkplatzrempler, wohl aber mit ungeklärtem Verschulden. Die herbeigeeilte Polizei stieß bei der Routinekontrolle auf Yogis tschechische Fahrerlaubnis. Auf Nachfrage teilte Yogi mit, dass er einstmals einen deutschen Führerschein hatte, bis dieser ihm im Jahr 2000 aufgrund eines Urteils entzogen wurde. Die Sperrfrist dauerte bis 2002. Stutzig machte nur das Ausstellungsdatum in 2009, da als Erteilungsdatum 2004 eingetragen war. Geweckt vom Jagdinstinkt notierte sich der Beamte die Daten, fand heraus, dass Yogi seit 2000 ununterbrochen an einer deutschen Wohnadresse gemeldet war und machte sich rechtskundig. Ein Spezialist der Führerscheinstelle hatte eine Erklärung parat. Aus dem Ermittlungsbericht:

“Er (der Spezialist) teilte mit, dass es bei früher ausgestellten tschechischen Führerscheinen der Fall war, dass ein deutscher Wohnsitz im Führerschein eingetragen wurde. Als sich herausstellte, dass Herr Yogi diesbezüglich Probleme bzgl. einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis bekommen könnte, bemühte er sich um einen neuen tschechischen Führerschein, in dem kein Wohnsitz vermerkt war.”

Alle Achtung. Die Führerscheinstelle kannte nicht nur den Inhalt sämtlicher früher ausgestellter tschechischer Führerscheine. Man wusste auch gleich noch, weshalb Yogi in 2009 einen neuen bekam.

Zugute halten muss man folgendes. Nach wie vor gilt der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Fahrerlaubnissen innerhalb der EU. Nur wenn sich aus dem Führerschein selbst oder aus amtlichen Äußerungen des Ausstellerstaates ergibt, dass der Fahrerlaubnisinhaber dort keinen Wohnsitz hatte, kann von einem Missbrauch, damit von einer Ungültigkeit ausgegangen werden.

In Yogis Führerschein stand aber nun einmal ein tschechischer Wohnort. Eine Nachfrage in Tschechien ergab überraschenderweise, dass “der Obengenannte im Führerschein in der Spalte Nr. 8 aufgeführt hat: [tschechischer Wohnort]“.

Na dann ist ja alles klar, dachte der Staatsanwalt und stellte das Verfahren ein klagte an.

In die Hauptverhandlung schickte man natürlich eine Referendarin (zu erkennen am Post-it-Schönfelder), die immerhin nach einer kurzen (Telefon?)-Unterbrechung einen Freispruch forderte. Die Verteidigung sah dies ähnlich. Das Gericht auch. Schon war der Rechtsfrieden wieder hergestellt.

Quelle
Signaturen sind doof!

Gallier

Profi

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Beiträge: 1 348

2

Mittwoch, 2. Juni 2010, 12:48

Na das nenn ich doch auch mal eine gute Nachricht! -cla-
Lieber stehend sterben als knieend leben

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Beiträge: 893

3

Mittwoch, 2. Juni 2010, 13:17

Wobei man sich nicht darauf verlassen sollte, dass man in einer vergleichbaren Situation immer freigesprochen wird: die Verwaltungsgerichte sind sich ziemlich einig, dass solche Führerscheine nicht anzuerkennen sind.

Wenn also mal keine Referendarin zur Verhandlung geschickt wird, dann kann es auch anders ausgehen. Und wie die Oberlandesgerichte dann in Strafsachen urteilen, wenn man Revision einlegt, lässt sich schwer vorhersagen.

Oberklops

Zauberlehrling

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4

Donnerstag, 3. Juni 2010, 22:56

Mal was anderes - grenzt das an Massenverarsche, oder wissen die wirklich nicht, obwohl die Direktive ja ausliegt, wie ein EU-FS zu lesen ist?
Das gehört doch bei denen zum Fachwissen - die dürften doch da gar nicht arbeiten, oder ?
Vorderseite EU-Führerschein, Punkt 8 (fakultativ) = Wohnsitz
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site…0de00180060.pdf (Anhang 1)
Wozu muss ich da eine Anfrage in die Tschechhei stellen, die (Verzeihung) Zeit und Geld kostet? Weil man selbst zu blöd ist, das zu lesen?
Die schreiben den Wohnort ja in der Antwort auch nicht anders als im Führerschein :klatsch2:
Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.

bertel

Anfänger

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Beiträge: 36

5

Samstag, 5. Juni 2010, 17:01

das is doch echt mal ne gute nachricht!! in welchem bundesland war denn das urteil?

und wenn die staatsanwaltschaft innerhalb einer woche keine revesion einlegt, ist es dann nicht ein rechtsgültiges urteil und müßte somit auch in kommenden verhandlungen berücksichtigt werden?

Infernuz

Fortgeschrittener

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Wohnort: Baden Württemberg

Führerschein aus: D

6

Sonntag, 6. Juni 2010, 14:33

Yogie hat nur glück das die Tschechischen Behörden bestätigt haben das
der Tschechische Wohnort ab der erteilung eingetragen war und somit die
185 Tage seit der erteilung eingehalten wurden. Im Normalfall geben die
Tschechischen Behörden den ehmals Deutschen Wohnsitz in der Anfrage an
und die D Behörden erkennen den Führerschein für ungültig in D.

So ist der Normalfall:

Tschechien nimmt erst dein Geld und gibt dir ne Plastikkarte dann kommt
man in D in eine Verkehrskontrolle danach fragen die D Behörden in
Tschechien nach wie der CZ-FS mit CZ WS erteilt wurde dann schickt die
Tschechische Behörde der D FEB das sie absichtlich den Tschechischen
Führerschein damals mit D Wohnort erteilt haben und die D FEB freut sich
und hat etwas zu tun die Nu auf die Plastikkarte hinten drauf zu kleben
und an dem gazen haben sie auch noch was Verdient und einen Mpu
kandidaten gewonnen.



Die Sicherheit im Straßenverkehr steht einer auf irgendeine andere Information gestützen Ablehnung entgegen :NÄ: