Es gebe in der Praxis ohnehin keinen Fall, bei dem ein Richter der Polizei die Blutprobe bei einem alkoholverdächtigen Fahrer verweigere, „also macht die Regel auch keinen Sinn“.
Auch wenn ich der Polizei eigentlich ungern recht gebe, aber diese Ansicht hat schon eine nachvollziehbare Logik.