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Bikerjoe1969

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Mittwoch, 28. April 2010, 12:27

Neue Regeln für Promille-Fahrer

Zitat


Wer erwischt wird, soll künftig schneller zur Blutprobe
28.04.2010 - 00:44 UHR
Von Franz Solms-Laubach

Anhalten, Polizeikontrolle. Haben Sie etwas getrunken?

Es ist kaum zu glauben: Wer mit Alkohol am Steuer erwischt wird, kann sich erstmal allen Tests verweigern. Dem Alkohol- und Drogentest, sogar der Blutabnahme auf dem Revier muss niemand zustimmen. Nach geltendem Recht kann erst ein Richter verdächtige Autofahrer dazu zwingen.

DAS SOLL SICH ENDLICH ÄNDERN!

Verkehrsexperten von Union und Polizei fordern: Die Polizei soll den Test in Zukunft ohne Richter anordnen können!

Denn in der Praxis bedeutet der so genannte „Richtervorbehalt“ oft stundenlange Verzögerungen, denn nicht überall gibt es einen nächtlichen Bereitschaftsdienst für Richter. Das führt zu Frust bei Beamten und Alkoholsündern...

Eigenmächtig dürfen Polizeibeamte eine Blutuntersuchung nur dann veranlassen, wenn eine „Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung“ besteht! Heißt: Da der Alkohol-Pegel im Blut um bis zu 0,2 Promille pro Stunde sinkt, könnte das lange Warten auf den Richterbescheid das Messergebnis zugunsten des betrunkenen Autofahrers beeinflussen.

Künftig könnte es also nach einer Alkoholkontrolle schneller gehen!Wie die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) berichtet, wollen CDU und CSU die Zuständigkeit der Richter bei der Blutprobe abschaffen.

Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (57, CDU) will noch vor der Sommerpause eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen. Unterstützung erhält er von der bayerischen Justizministerin Beate Merk (52, CSU), die die Regelung laut „SZ“ am liebsten auch kippen möchte.

Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft -cla- , Rainer Wendt (53), zu BILD.de: „Die Regel ist ein Relikt aus alten Zeiten und mit der Praxis der Polizeiarbeit nicht mehr vereinbar.“ Es gebe in der Praxis ohnehin keinen Fall, bei dem ein Richter der Polizei die Blutprobe bei einem alkoholverdächtigen Fahrer verweigere, „also macht die Regel auch keinen Sinn“.

FDP LEGT SICH QUER

Widerstand gegen die Abschaffung des Richtervorbehalts kommt unterdessen von den Liberalen. Sie sehen das Grundrecht auf „Unversehrtheit des Körpers“ dadurch gefährdet.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP im Bundestag, Patrick Döring (36), sagte zu BILD.de: „Es geht nicht um Freifahrtscheine für Alkoholsünder, sondern um die Bewahrung rechtsstaatlicher Hürden bei der Entnahme der Blutprobe. Immerhin handelt es sich dabei um eine Körperverletzung auf Veranlassung des Staates, die häufig gegen den Willen des Alkoholsünders erfolgt.“


Quelle
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Pioneer

unregistriert

2

Mittwoch, 28. April 2010, 14:43

Es gebe in der Praxis ohnehin keinen Fall, bei dem ein Richter der Polizei die Blutprobe bei einem alkoholverdächtigen Fahrer verweigere, „also macht die Regel auch keinen Sinn“.
Auch wenn ich der Polizei eigentlich ungern recht gebe, aber diese Ansicht hat schon eine nachvollziehbare Logik.