INGOLSTADT – Mit geschultem Blick wurde am Mittwochvormittag ein Ford-Fahrer auf der Friedrichshofener Straße aus dem Verkehr gezogen. Der 33-jährige Fahrer aus Dietenhofen händigte zum Nachweis seiner Fahrberechtigung einen tschechischen Führerschein aus. Da dieser knapp ein Jahr nach dem behördlichen Entzug der deutschen Fahrerlaubnis ausgestellt wurde, war der Mann nicht berechtigt im Bundesgebiet ein Kraftfahrzeug zu führen. Ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde eingeleitet. (ip)
bin genau aus der gegend und die haben nicht ein Wort darüber verloren in den Nachrichten der wirt nach meinen Fall zimlich viel Ärger kriegen denke ich
Was haben Das Unieversum und Die führerscheinrichtlienie gemeinsam??
Es wird immer was neues entdeckt und das Ende ist nicht zu sehen!!
Da dieser knapp ein Jahr nach dem behördlichen Entzug der deutschen Fahrerlaubnis ausgestellt wurde, war der Mann nicht berechtigt im Bundesgebiet ein Kraftfahrzeug zu führen.
Was für eine Logik. Den Kremer-Beschluss des EUGH hat der Schreiber dieser Nachricht wohl noch nicht verstanden.