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Paule

Menschlich

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1

Dienstag, 29. Dezember 2009, 13:10

Der Schein trügt(Pressebericht ADAC 1/2010)

Siehe Anhang
»Paule« hat folgende Datei angehängt:
  • ADAC.PDF (1,51 MB - 106 mal heruntergeladen - zuletzt: 23. April 2012, 10:21)

Pioneer

unregistriert

2

Dienstag, 29. Dezember 2009, 15:52

Das ist schon interessant, kaum schwimmen im Ansatz die Fälle weg, (VGH Kassel, VGH München, VG Gelsenkirchen) da meldet sich Dr. Schäpe wieder zu Wort. In letzter Zeit wurden ja nur seine Hilfswilligen vorgeschickt, die dann mehr oder weniger überzeugend irgendeine (Schäpes?) völlig neben der Sache liegende Meinung kundtaten.
Mit Ausnahme der "CZ-MPU", die ich auch für überflüssig halte, da sie eine vergleichbare Wirkung wie der Sehtest oder die ärztliche Untersucheng aufweist, eben u.U. zur Erteilung eines ausl. EU-FS erforderlich ist, wieder die gleichen unsinnigen Argumente wie vor dem 19.1.2009.

Geändert hat sich kaum etwas durch die 3. Rili, einmal abgesehen von der eigenwilligen D-Interpretation, die jedoch vermutlich mit der nächsten EuGH-Entscheidung in der Mülltonne landet. Aber Schäpe hält wohl die Änderung, den im Grundsatz nicht mehr andwendbaren Inhalt des Artikels 8 der 2. Rili, jetzt fast wortgleich unter Artikel 11 der 3. Rili zu finden, für wesentlich. Naja, wenn man sonst nichts hat, aber sein Gehalt ständig rechtfertigen muß. :sw27:
Er landet wieder genau da, wo er schon so oft stand, im Abseits und das wundersamer Weise auch noch wider besseres Wissen, vermute ich jedenfalls mal, denn sonst gehört er nur in die Kategorie "unbelehrbare und unterbelichtete Betonköpfe".
Was Geld (Gehalt, Beteiligungen, Provisionen, Tantiemen?) doch alles so bewirken können und gleichzeitig übernimmt die ADAC-RSV die Kosten der Verteidigung auch für genau diese Fälle. Irgendwie fällt mir zu seinem Spagat nichts mehr ein, einfach nur eine Lachnummer.

Eine Chance hat er noch, die heißt 2013, 2009 ist schon fast durch. Hallo Herr Dr. Schäpe - mal aufwachen, sieht immer gut aus. :lach:

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Beiträge: 893

3

Mittwoch, 30. Dezember 2009, 04:05

Was aber zu stimmen scheint: die Rückdatierung von Erteilungsdaten wird von unseriösen Anbietern angeboten. Dann kann es vorkommen, dass der neue Führerschein ein Datum or Ablauf der Sperrfrist bzw. vor Entzug des alten bekommt, also schon nach der 2. Rili garantiert in D ungültig ist.

Pioneer

unregistriert

4

Mittwoch, 30. Dezember 2009, 04:12

Das stimmt. Mir ist weitläufig ein Fall aus B bekannt, da wäre es fast schiefgegangen. Man hat schlicht nicht daran gedacht.

Etwas Kalenderkenntnisse können irgendwie schon erheblich von Vorteil sein. :lach:

Bikerjoe1969

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5

Mittwoch, 30. Dezember 2009, 08:14

Mal aus Interesse: Wer bietet denn solche Rückdatierungen an und was kostet das? :ka:
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Pioneer

unregistriert

6

Mittwoch, 30. Dezember 2009, 11:27

Dazu möchte ich mich aus verständlichen Gründen nicht dezidiert äußern. Ich werde hier sicher keine illegalen Vorgehensweisen unterstützen oder auch nur propagieren. Das ist auch nicht das Ziel dieses Forums.
Ob es noch aktuelle Angebote in dieser Form gibt, ist mir nicht bekannt.
Die Preise waren jedenfalls moderat, man befand sich schließlich in Konkurrenz mit PL- und CZ-Angeboten.

Paule

Menschlich

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7

Mittwoch, 30. Dezember 2009, 13:22

Ich glaub auch nicht das dies jetzt noch, fast ein Jahr nach 19.01.2009, noch irgendwo gemacht werden könnte.

Bikerjoe1969

Globaler Moderator

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8

Mittwoch, 30. Dezember 2009, 19:29

@Pioneer: War nur rein Interessehalber, da ich ich selber noch keine solche Angebote gesehen / gelesen habe.

@Paule: Das ist mir schon klar, dass dies jetzt ziemlich spät dafür wäre. Habe im Februar selber schon erfolglos versucht, mit einem Anruf auf dem Magistrat in Hradec, das Prüfdatum (das ja am 07.01. war) rückwirkend als Erteilungsdatum eintragen zu lassen.
Signaturen sind doof!

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9

Donnerstag, 31. Dezember 2009, 02:21

Hier im Verkehrsportal wurde mal von so einem Angebot berichtet.

Man muss sich natürlich darüber im Klaren sein, dass bei allen Angeboten, in denen Erteilungsdaten zurückdatiert werden oder man gar nicht zur Prüfung erscheinen muss, der dringende Verdacht auf kriminelle Handlungen (Urkundenfälschung, Bestechung etc.) besteht.

Da das Thema "EU-Führerschein nach vorherigem Entzug" ja rechtlich immer wieder hinterfragt wird, muss man sich nicht wundern, dass sich auch echte Kriminelle auf diesem Gebiet tummeln.