Freitag, 25. Mai 2012, 12:46 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren

Bikerjoe1969

Globaler Moderator

Registrierungsdatum: 12. Februar 2009

Beiträge: 1 542

Geschlecht: Männlich

Wohnort: BW

Führerschein aus: CZ mit Erteilungsdatum 19.01.09

1

Freitag, 18. Dezember 2009, 11:54

Neustadt/Do.: Tschechischer Führerschein deckte Sozialbetrug auf

Zitat


Neustadt/Do. Kein Glück brachte einem 31-jährigen Neustädter seine tschechische Fahrerlaubnis. Dem Mann war im Juni des Jahre 2008 nach einer Trunkenheitsfahrt in Neustadt/Do. mit rund zwei Promille die Fahrerlaubnis entzogen worden. Im Januar 2009 meldete er sich dann in einer tschechischen Stadt an, wohl vor dem Hintergrund, dort wieder eine tschechische Fahrerlaubnis zu erwerben.


Tatsächlich wurde ihm dann im Juli dieses Jahres eine tschechische Fahrerlaubnis der Klasse B ausgestellt. Die Ermittlungen der Polizei ergaben, dass er von Januar bis Oktober in der tschechischen Republik gemeldet war, aber in diesem Zeitraum teilweise auch in Deutschland Arbeitslosengeld bezog. Gegen den 31-Jährigen wird nun wegen Betrug zum Nachteil von Sozialversicherungen ermittelt.


Zudem wurde der Mann Ende November beim Führen seines Kraftfahrzeuges einer Verkehrskontrolle unterzogen, wobei er seine tschechische Fahrerlaubnis vorzeigte. Da ihm aber in Deutschland nach einer Trunkenheitsfahrt die Fahrerlaubnis gerichtlich entzogen worden war und er die neue Fahrerlaubnis erst nach dem Stichtag im Januar 2009 erworben hatte, berechtigt ihn diese Fahrerlaubnis nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik. Daher wurde auch dieser Fall wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Anzeige gebracht.

Quelle
Signaturen sind doof!

Joschi

Profi

Registrierungsdatum: 7. November 2007

Beiträge: 569

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Nähe Passau

Beruf: Fernfahrer

Führerschein aus: A-B-C-BE-CE

2

Freitag, 18. Dezember 2009, 21:32

Doppelt Scheiße gelaufen. Nur ist es nicht so das ich auch in CZ Wohnen kann und in -D- Arbeitslos gemeldet bin?? Ich muß nur dem Deutschen Arbeitsmarkt zur verfügung stehen und erreichbar sein falls jemand ne Arbeit für mich hat??
Bin ja auch in -D- gemeldet und nicht nur in CZ.
Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken das er sich auf die Reise freut. :wink:

Infernuz

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 7. Oktober 2009

Beiträge: 188

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Baden Württemberg

Führerschein aus: D

3

Freitag, 18. Dezember 2009, 23:14

macht man sich Strafbar wenn man einen Zweitwohnsitz in CZ hat und gleichzeitig Hartz 4 leistungen bezieht ist das Sozialbetrug ? ?(

Pioneer

unregistriert

4

Samstag, 19. Dezember 2009, 04:24

Grundsätzlich nicht, nur schließt es sich im Bezug zum FS-Erwerb gegenseitig aus, zumindest, wenn es um den Lebensmittelpunkt geht. Ein einfacher ausl. WS ist dagegen unschädlich.
Hast du in D deinen Lebensmittelpunkt, wird ALG II zu Recht bezogen, nur dann ist auch keine FEB im EU-Ausland für den FS-Erwerb zuständig. Liegt dagegen der Lebensmittelpunkt im Ausland, ist zwar der FS-Erwerb korrekt, nur dann sind natürlich keine Leistungen durch ein D-Arbeitsamt möglich, Ausnahme wäre nur ein E 303 Antrag, bei dem im Aufnahmestaat das ALG für einen begrenzten Zeitraum zur Arbeitssuche weitergezahlt wird.

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (19. Dezember 2009, 04:31)


franzhermann

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 10. Januar 2009

Beiträge: 186

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Sachsen

Führerschein aus: CZ

5

Samstag, 19. Dezember 2009, 06:40

Guten Morgen!

Oh Mann , das ist ja wirklich Scheiße gelaufen! Bleibt bloß zu hoffen, daß das keine Schule macht! MfG

Pioneer

unregistriert

6

Samstag, 19. Dezember 2009, 20:54

Die Situation ist in der Tat schwierig.
Man wird wohl zunächst versuchen müssen, den Sozialbetrug vom Tisch zu bekommen mit der Behauptung, der CZ-WS war ein reiner WS ausschließlich zum FS-Erwerb. Das wird vermutlich aufgrund der Beweislage auch gelingen. Der FS ist in diesem Zusammenhang zunächst zweitrangig, da muß man zwischenzeitlich dann erstmal mit leben.

Der strafrechtliche Teil bzgl. FoFe wird dann natürlich sehr problematisch, da vor dem Sozialgericht exakt anders herum argumentiert wird und es damit dem Staatsanwalt vor dem Strafgericht erleichtert wird, er muß nur die Argumentation des Beschuldigten selbst aufgreifen und gegen ihn verwenden. Hier sollte man zunächst diese Nachteile in Kauf nehmen. Es kommt auch darauf an, in welcher Reihenfolge die Verfahren stattfinden, das kann der Beschuldigte selbst nicht beeinflussen. Möglicherweise läßt sich aus taktischen Gründen ein Verfahren aber entsprechend in die Länge ziehen um nicht das unerfreuliche Wort "verschleppen" zu benutzen, wenn absehbar ist, das es umgekehrt besser laufen wird. Das ist eine schwierige Baustelle.

Es gibt dann noch das dritte Verfahren vor dem VG. Hier geht es dann um die Gültigkeit der betreffenden FE mit den üblichen EU-rechtlichen Argumenten, wobei es in diesem Fall das "Wierer"-Urteil wiederum ermöglicht, im Gegenmsatz zum Vorwurf "Sozialbetrug" völlig anders zu argumentieren. Alle Angaben aus den vorangegangenen Verfahren sind schlicht nicht zu verwerten. Man kann also behaupten, den "ordentlichen WS" in CZ gehabt zu haben, es spielt in diesem Zusammenhang auch keine gravierende Rolle. Gleichzeitig läßt sich mit dem Hinweis agieren, das zumindest die aufschiebende Wirkung ist ähnlich gelagerten Fällen sowohl vom VG Regensburg, wie auch vom hessischen VGH wiederhergestellt wurden. Das indiziert zumindest auch für die Hauptsache ein ähnliches Ergebnis. Bis zum Zeitpunkt der Entscheidung mag dort auch schon das Hauptsacheverfahren abgeschlossen sein, so das Ergebnisse vorliegen, hoffentlich positiver Natur.

Drei Verfahren im ersten Durchgang - eine ebenso problematische wie auch interessante Sachlage, solange man selbst nicht der Betroffene ist. :D-bla:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (19. Dezember 2009, 20:57)