Diese Amtsrichterin ist doch recht gut auf der Höhe der Zeit, auch wenn ihre Ansicht zu höchstrichterlichen Entscheidungen nicht wirklich zutrifft:
Deshalb sei auch für sie in ihrer Eigenschaft als Strafrichterin eine „höchstrichterliche Rechtsprechung vonnöten“. Heilfroh wäre sie jedenfalls, „wenn wir eine hätten“.
Da bricht sich dann doch wieder die bayerische Sichtweise Bahn, wonach der Welt höchstes Gericht offensichtlich der VGH München ist.
Hier irrt die Dame also, es gibt eine höchstrichterliche Entscheidung zu dieser Problematik durch den EuGH, wir wir alle wissen.
Sie liegt aber trotzdem mit der Entscheidung richtig.
„Wenn das nicht eingehalten wird, dann ist es nach wie vor so, dass der Führerschein nicht gültig ist“, argumentierte Hillebrand.
Das stimmt so auch nicht ganz, der FS ist eigentlich gültig, man kann auch eu-weit damit fahren, nur jedes EU-Mitglied hat in diesem Fall die Möglichkeit, ihn wegen WS-Verstoß nicht anzuerkennen, das ist schon ein Unterschied. Auf diesen Sachverhalt will offensichtlich auch die Verteidigung hinaus, nur halte ich die Aussichten für eher mäßig. Einen Versuch mag es im Einzelfall wert sein, wenn der Mandant ihn denn bezahlen will und kann, reale Erfolgsaussichten kann ich trotzdem nicht erkennen, das wird nichts.
Die Einstufung als Fahrlässigkeit halte ich für korrekt. Man kann einfach von einem normalen Bürger nicht erwarten, sich nahezu monatlich über die ständig geänderte Rechtslage zu informieren und erst recht nicht über die im realen Leben eigentlich eher nebensächlichen Themen, wie einen FS. Den hat man und nutzt ihn unter normalen Umständen, das ist eben für den überwiegenden Teil der Bevölkerung kein zentrales Thema, das wird es erst, wenn er entzogen ist. Hinzu kommt, das der CZ-FS bis zum "Wiedemann"-Urteil durchaus gültig war und dann sind 1200,- € für Fahrlässigkeit, vermutlich 30 Tagessätze zu 40,-- €, bei ständig wechselnden und unklaren Rechtslagen auch noch recht hoch gegriffen. Ein Standard-Urteil eben, aber letztlich doch tragbar.