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Epox

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1

Montag, 28. September 2009, 22:06

Augsburger Allgemeine: Tschechischer Führerschein ist im Landkreis ungültig (28.09.09)

Zitat

Schwabmünchen. Letztendlich ging es bei diesem Strafverfahren vor dem Schwabmünchner Amtsgericht vor allem um die bislang wohl noch immer nicht eindeutig geklärte Rechtsfrage: Kann man mit einem in der Tschechien erworbenen Führerschein auch in der Bundesrepublik legal Auto fahren? Ist man damit im Besitz einer gültige Fahrerlaubnis - oder etwa nicht?

Um diese Gretchenfrage drehte sich nahezu alles in dieser Verhandlung. Ja, meinte der Verteidiger. Nein, die Vorsitzende Richterin, wobei sie sich in erster Linie auf den vorliegenden Wohnsitzverstoß berief. So kann man zwar in jedem EU-Land seinen Führerschein machen, muss aber über ein halbes Jahr dort gewohnt haben. Das war beim Angeklagten scheinbar nicht der Fall.

Geldstrafe wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilte Susanne Hillebrand den wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeklagten Mann. Gegen den Strafbefehl hatte der seit seiner Geburt in Augsburg und in den Landkreisen Augsburg und Aichach-Friedberg lebende Angeklagte Einspruch eingelegt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Weitere Schritte kündigte Rechtsanwalt Thomas Kaupa (Augsburg) an. „Das geht in die nächste Instanz. Das muss verwaltungsrechtlich weiter verfolgt werden.“ Denn nach seinem Kenntnisstand werde die Wohnsitzerfordernis als zweifelhaft erachtet. Schließlich handele es sich hier um eine gültige EU-Fahrerlaubnis.

Deutlich machte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung, dass der Verwaltungsgerichtshof (VGH) allenfalls Zweifel zu dieser Frage geäußert habe. Deshalb sei auch für sie in ihrer Eigenschaft als Strafrichterin eine „höchstrichterliche Rechtsprechung vonnöten“. Heilfroh wäre sie jedenfalls, „wenn wir eine hätten“.

Zur Vorgeschichte: Bereits vor über elf Jahren war dem 32-Jährigen die deutsche Fahrerlaubnis entzogen worden. Um wieder „schnell und kostengünstig“ an einen Führerschein zu kommen, meldete er sich im Juni 2006 bei einer tschechischen Fahrschule an. Innerhalb von nur „zwei Wochen“ hielt er das für seine Arbeit wichtige Dokument in Händen.

Angeklagter hätte 185 Tage in der Tschechien leben müssen

Bei einer Fahrzeugkontrolle im November des vergangenen Jahres in Bobingen fiel den Beamten auf, dass der Mann zwar im Besitz einer tschechischen Fahrerlaubnis war, allerdings - und das war die Krux - mit eingetragenem deutschem Wohnort in Augsburg. Nach Wissen der Richterin hätte er sich aber laut „Wohnsitzerfordernis“ 185 Tage in der Tschechischen Republik aufhalten müssen. „Wenn das nicht eingehalten wird, dann ist es nach wie vor so, dass der Führerschein nicht gültig ist“, argumentierte Hillebrand.

Eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro beantragte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, auf Freispruch plädierte der Verteidiger. „Wenn ich das alles vorher gewusst hätte, wäre ich nicht in die Tschechien rüber“, klagte sein Mandant. Fahrlässigkeit warf die Richterin dem Angeklagten vor. Mehr Sorgfalt hätte man von ihm schon verlangen können. Nochmals machte Susanne Hillebrand deutlich: „Nach meiner Auffassung kann man die tschechische Fahrerlaubnis nicht anerkennen, weil sich das aus dem Wohnsitzverstoß ergibt.“
http://www.augsburger-allgemeine.de/Home…ageid,4505.html
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Paule

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2

Montag, 28. September 2009, 22:38

Fahrlässigkeit
1200 Euro für Fahrlässigkeit! Das bedeutet, das man davon ausgeht, das der angeklagte nicht bewusst strafffällig wurde, mit diesem D-WS Führerschein, ansonsten wäre es ja Vorsätzlich gewesen! :pfiff:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (12. November 2009, 15:53)


Pioneer

unregistriert

3

Dienstag, 29. September 2009, 04:57

Diese Amtsrichterin ist doch recht gut auf der Höhe der Zeit, auch wenn ihre Ansicht zu höchstrichterlichen Entscheidungen nicht wirklich zutrifft:
Deshalb sei auch für sie in ihrer Eigenschaft als Strafrichterin eine „höchstrichterliche Rechtsprechung vonnöten“. Heilfroh wäre sie jedenfalls, „wenn wir eine hätten“.
Da bricht sich dann doch wieder die bayerische Sichtweise Bahn, wonach der Welt höchstes Gericht offensichtlich der VGH München ist. :lol:
Hier irrt die Dame also, es gibt eine höchstrichterliche Entscheidung zu dieser Problematik durch den EuGH, wir wir alle wissen.
Sie liegt aber trotzdem mit der Entscheidung richtig.

„Wenn das nicht eingehalten wird, dann ist es nach wie vor so, dass der Führerschein nicht gültig ist“, argumentierte Hillebrand.
Das stimmt so auch nicht ganz, der FS ist eigentlich gültig, man kann auch eu-weit damit fahren, nur jedes EU-Mitglied hat in diesem Fall die Möglichkeit, ihn wegen WS-Verstoß nicht anzuerkennen, das ist schon ein Unterschied. Auf diesen Sachverhalt will offensichtlich auch die Verteidigung hinaus, nur halte ich die Aussichten für eher mäßig. Einen Versuch mag es im Einzelfall wert sein, wenn der Mandant ihn denn bezahlen will und kann, reale Erfolgsaussichten kann ich trotzdem nicht erkennen, das wird nichts.

Die Einstufung als Fahrlässigkeit halte ich für korrekt. Man kann einfach von einem normalen Bürger nicht erwarten, sich nahezu monatlich über die ständig geänderte Rechtslage zu informieren und erst recht nicht über die im realen Leben eigentlich eher nebensächlichen Themen, wie einen FS. Den hat man und nutzt ihn unter normalen Umständen, das ist eben für den überwiegenden Teil der Bevölkerung kein zentrales Thema, das wird es erst, wenn er entzogen ist. Hinzu kommt, das der CZ-FS bis zum "Wiedemann"-Urteil durchaus gültig war und dann sind 1200,- € für Fahrlässigkeit, vermutlich 30 Tagessätze zu 40,-- €, bei ständig wechselnden und unklaren Rechtslagen auch noch recht hoch gegriffen. Ein Standard-Urteil eben, aber letztlich doch tragbar.

Epox

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4

Dienstag, 29. September 2009, 10:43

Das stimmt so auch nicht ganz, der FS ist eigentlich gültig, man kann auch eu-weit damit fahren, nur jedes EU-Mitglied hat in diesem Fall die Möglichkeit, ihn wegen WS-Verstoß nicht anzuerkennen,


Ja genau und dieses sollte in einem Aberkennungsverfahren stattfinden um den statlichen Hohheitsakt des Ausstellerstaates dementsprechend zu würdigen.

Siehe hier:http://books.google.de/books?id=bAgse5Gd…ungsakt&f=false

Gruss Epox :wink:
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