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Epox

Pressestelle (Moderation)

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1

Donnerstag, 24. September 2009, 14:56

EUGH-Beschluß Wierer schon 1Woche alt und nur eine Stellungnahme einer Rechtsanwältin im I-net zu finden (24.09.09).

Hallo Leute,wollte mal eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören.
Der Wierer -Beschluß ist nun eine Woche draußen und in der Presse ist fast nichts zu finden.

Ist das Zufall?

Was meint ihr.

Gruss Epox :wink:
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

Bikerjoe1969

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2

Donnerstag, 24. September 2009, 15:06

Stimmt. In der Presse findet man so gut wie nix. Die werden sich schon was dabei denken. Aber interessant ist auch, wie die Kollegen der Rennleitung dies bewerten, oder? :wink:
Signaturen sind doof!

Epox

Pressestelle (Moderation)

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3

Donnerstag, 24. September 2009, 15:41

Die bewerten doch nichts,sondern fragen nur unbeholfen nach.
Wen du User emile meinst,der hat den Beitrag erstellt,
ist aber kein Polizist,sondern Betroffener.
Allerdings kann man seine Aufklärungsarbeit hinsichtlich
der EU-FS Thematik ,immer wieder nur loben. :DK:

Gruss Epox :wink:
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Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
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Pioneer

unregistriert

4

Freitag, 25. September 2009, 06:15

Den "Wierer"-Beschluß halte ich auch nicht für sonderlich erwähnenswert, da er hinsichtlich der 2. Rili. ergangen ist und im Vergleich zum Urteil "Wiedemann usw." keine wirklichen Änderungen bringt und somit haben die Medien mit ihrer Mißachtung im Grunde recht, auch wenn die Motivationslage dort eine ganz andere ist.

Der jetzt natürlich von den Vermittlern so hochgepriesene Teil ist nichts Anderes, als eine sehr deutliche Klarstellung der EuGH-Aussagen aus dem Wiedemann-Fall, dort stand es bereits mit diesem Inhalt, nur eben nicht in dieser deutlichen Form.

Es ist somit lediglich eine Übersetzung für Ungläubige, also speziell gerichtet an D-Gerichte und D-FEBen, die es sonst wohl einfach nicht begreifen wollen oder können und teilweise ihre eigenen Interpretationen konstruiert hatten.
Mit dieser hinlänglich bekannten D-Ansicht ist nun allerdings Schluß, jetzt müßten es auch die Letzten im OVG und VGH, hier wiederum speziell Münster und Mannhein, begriffen haben, wie die Sachlage rechtlich zu werten ist. Das gab nun doch sehr deutlich und wie der EuGH tatsächlich auch direkt erwähnt, zum wiederholten Male, kräftig auf die Ohren. Gleichzeitig wird erkennbar, das der EuGH es als sehr unerfreulich empfindet, immer den selben Beteiligten Urteile erklären zu müssen. Umgangsprachlich kann man auch sagen: "Die haben die Schnauze voll" von diesen Rechtsverbiegern und Krämerseelen in D und das sagt die Kammer hier auch ganz unverblümt.

Dieser Beschluß war so überflüssig wie die Vorlagefrage aus Mannheim. Bei etwas mehr Einsicht hätte man sich diese Arbeit bei allen Beteiligten sparen können, da diese Fragestellung längst geklärt und beantwortet und somit nicht mehr relevant war.

Das sich die hiesigen Medien der Sache nicht annehmen, sie faktisch sogar ignorieren, hier hüllt sich dann auch der ADAC entgegen seiner üblichen Gepflogenheiten in betretenes Schweigen, kann doch nicht verwundern.
Dieser Beschluß ist auch keine Werbung für die MPU, sondern stellt, dummerweise auch noch für fast jeden verständlich, der sich mit dieser Thematik beschäftigt, die Rechtmäßigkeit der im EU-Ausland erteilten FS deutlich heraus. Fragt man nun, wer sich für dieses Problem interessiert, einmal abgesehen von den bisher daran so ausgezeichnet Verdienenden, so sind es natürlich in erster Linie die Betroffenen, also Personen, denen der FS entzogen etc. wurde und die mit den D-Schikanen wie Tilgungsfrist, MPU und der völlig überzogenen und eu-rechtsfeindlichen FEV nahezu lebenslänglich an der Teilnahme am öffentlichen Verkehr gehindert werden sollen, es sei denn, sie lassen sich irgendwie zur MPU treiben. In letzterem Fall ist dann natürlich die Verkehrssicherheit kein Problem mehr, man hat ja auch, wie erwartet, daran verdient, sie bleibt nur ein Problem, wenn andere (Vermittler, ausl. Fahrschulen, Hotels, etc.) daran mitverdienen wollen. Da kann nun wirklich niemand erwarten, das derartige Zusammenhänge und Begriffsklärungen durch die Medien eine besondere Aufmerksamkeit erfahren, das ist sicher ihren Werbeabteilungen, die einen wesentlichen Anteil zum Geschäftsergebnis beitragen, absolut nicht zuträglich und schon herrscht "das Schweigen im Walde".

Aus diesem medialen Schweigen entsteht aber wieder eine ganz neue Gefahr. Es ist nun den Vermittlern relativ leicht gemacht, diesen Beschluß in ihrem Sinne zu deuten und Kunden zu bewegen, den FS im EU-Ausland zu erwerben, obwohl er keine direkte Aussage zu einem Erwerb ab dem 19.1.09 enthält, nach der sich die Verhältnisse kurzfristig in D ändern werden. Nach wie vor gilt hier die (eu-rechtswidrige) FEV, nach der verfahren wird und somit bleibt es bei der bisherigen Praxis, diese FS in D nicht anzuerkennen, bzw. eine NU für D zu erteilen. Diese Kleinigkeit wird von den Kunden meist übersehen, z.T natürlich auch, weil sie es übersehen wollen und von Vermittlern mit irgendwelchen Paragraphen und Haarspaltereien zugemüllt werden und im Anschluß tatsächlich selbst daran glauben, mit diesen FS in D problemlos fahren zu können.
Hier noch einmal ganz konkret zur Warnung: Das ist nicht so - durch den Beschluß "Wierer" hat sich die Rechtslage nicht verändert, weder für Betroffene mit einem Erteilungsdatum vor dem 19.1.09, ausgenommen hier einige Sonderfälle mit Verfahren beim OVG Münster u.ä., noch für die danach erworbenen FS. Die überwiegende Anzahl der EU-FS-Inhaber und zukünftigen Inhaber sind von diesem Beschluß nicht betroffen, es bleibt alles wie bisher.

Zum Ende aber auch noch einmal zu dem aus meiner Sicht tatsächlich positiven und wirklich wichtigen Teil dieses Beschlusses.
Wenn der EuGH zu einer Zeit, während bereits die 3. Rili größtenteils in Kraft getreten ist, in D natürlich auch sofort in nationales Recht umgesetzt, wenn sie es auf anderen Rechtsgebieten bloß auch so eilig hätten, einen Beschluß mit diesem Tenor hervorbringt, kann man sich leicht vorstellen, wie zukünftig dort die Entscheidungen zu den Vorlagefragen aus D ausfallen werden.
Dort sehe ich dann schon die jetzte bereits, hauptsächlich aus dem Vermittlerbereich stammende und verfrühte, vielzitierte "5. Klatsche" für D unausweichlich kommen, mit dem Ergebnis, das hier die so geliebte FEV der Einfachheit halber in den Müll wandert und neu erstellt werden kann, dann aber im Sinne vom europarechtlicher Konformität und nicht schon wieder in typisch deutscher Kleinkariertheit und Erbsenzählerei. Das "klatscht" dann richtig, dem EuGH reicht es offensichtlich endgültig und auch mit Recht, dieses fortwährende Theater aus und mit D wegen derartiger Lapalien.
Mal als Tip von mir: Das wird man in den Medien dann auch nur im kleinstmöglichen Umfang erwähnen, möglichst überhaupt nicht, aber von der Vermittlerseite schon und das dann wirklich auch zu Recht. Ich erwarte tatsächlich, das dieses berüchtigte Datum, 19.1.09 anschließend nur noch marginale Bedeutung hat, von einigen hilflosen Versuchen seitens D abgesehen, hier mal wieder irgendetwas retten zu wollen, wo es schon lange nichts mehr zu retten gibt. Dann wird bereits vom 19.1.2013 gesprochen, das nächste Thema also.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (25. September 2009, 06:20)