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Bikerjoe1969

Globaler Moderator

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Führerschein aus: CZ mit Erteilungsdatum 19.01.09

1

Dienstag, 22. September 2009, 15:34

Harte Strafe für betrunkenes Fahren


Zitat


Neuenkirchen. Für zehn Monate muss ein 42-jähriger Mann aus Neuenkirchen ins Gefängnis, weil er drei Mal - im Oktober und November 2008 sowie im Mai 2009 - betrunken Auto gefahren ist. Er war jeweils ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs und bereits einschlägig vorbestraft.


Bei der letzten Fahrt legte der Angeklagte jedoch einen tschechischen Führerschein vor, den das Gericht aber nicht anerkannte. Hinzu kam, dass er zu seiner Fortsetzungsverhandlung bei Gericht vor elf Tagen mit knapp einem Promille Alkohol im Blut die Straße von Neuenkirchen nach Rheine befuhr und von der Polizei erwischt wurde (MV berichtete). Es erging Haftbefehl gegen ihn.


Am Mittwoch wurde der Mann in Handschellen dem Richter vorgeführt. Seinen Arbeitsplatz hat der 42-jährige Angeklagte mit Beginn der Untersuchungshaft verloren.

Der Angeklagte wirkte sehr zerknirscht im Gegensatz zu einer Verhandlung vor drei Wochen, in der er sich noch zu Unrecht belastet fühlte. Damals sagte er, dass er eine ambulante Alkoholtherapie abgeschlossen und einen Strafbefehl schon bezahlt hätte. Da dem Gericht keine Belege vorlagen und ein Zeuge fehlte, wurde der Termin verschoben. Vor Gericht backte er nun kleine Brötchen.

In der letzten Verhandlung merkte sein Anwalt an, dass es nicht geklärt sei, ob der tschechische Führerschein in Deutschland gelte oder nicht. „Für mich schon,“ zeigte sich Richter Langhans davon unbeeindruckt und ergänzte: „Wenn jemand in Deutschland seinen Führerschein verliert, weiß er, dass er hier nicht mit einem ausländischen Führerschein fahren darf.“

Der Angeklagte sagte dazu, dass er von einem Rechtsbeistand in Tschechien gehört habe, dass der tschechische Führerschein in Deutschland anerkannt werde. Er bezahlte dafür 2250 Euro und wohnte 182 Tage in Tschechien, wie er es einer Zeitungsanzeige entnommen habe. „Wer den deutschen Führerschein verliert, darf in Deutschland nicht fahren,“ in diesem Punkt ließ der Richter keine Diskussion zu.

Die Untersuchungshaft hatte dem Angeklagten merklich zugesetzt. „Ich weiß jetzt, dass es so nicht weiter geht und ich eine stationäre Therapie machen muss,“ zeigte er sich einsichtig. „Auf dem Video konnte man deutlich sehen, wie knapp es an einigen Stellen war,“ hielt ihm der Richter vor. Da er zwei Mal einschlägig vorbestraft und Bewährungsversager ist, konnte er nicht mit einer weiteren Bewährungschance rechnen. Der Führerschein wurde ihm für drei Jahre entzogen.



Quelle
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2

Dienstag, 22. September 2009, 16:45

Zitat:



Zitat

Für mich schon,“ zeigte sich Richter Langhans davon unbeeindruckt


....ohne Worte..... :klatsch2:
Every time you feeds a troll... God kills a kitten! Please, think of the kitten....

Gallier

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3

Dienstag, 22. September 2009, 17:24

Der Führerschein wurde ihm für 3 Jahre entzogen?
Der Tschechische der sowieso ungültig ist?
Deutschen hat er ja keinen mehr gehabt...


Versteh ich jetzt nicht ganz!
Lieber stehend sterben als knieend leben

Paule

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4

Dienstag, 22. September 2009, 17:50

Ich glaube über diesen Typ haben wir hier in der Pressestelle auch schon ein Bericht, irgendwas mit notorischem Trunkenheitfahrer.

Epox

Pressestelle (Moderation)

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5

Dienstag, 22. September 2009, 17:55

Ja,Führerscheinentzug obwohl er anscheinend von vorne herein nicht gültig war. :greubel:
Aber man ist ja schon einiges gewöhnt,seitens der D-Gerichte.
Wen man hinter die Kulissen schaut,wäre der FS bestimmt anzuerkennen gewesen.
Nur hilft einem das bei einer Alkfahrt auch nichts mehr.

Gruss Epox
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

Pioneer

unregistriert

6

Mittwoch, 23. September 2009, 00:48

Durch die Alkfahrt hat sich der CZ-FS natürlich erledigt, das ist keine Frage. Das Strafmaß möchte ich auch nicht unbedingt zur Diskussion stellen

Wenn ich mir aber so die folgenden Aussagen dieses Richters ansehe, frage ich mich schon, Lieschen Müller oder Gutsherrenart, was denn nun :Ma:
Hat der nicht irgendwann, wenn auch in grauer Vorzeit, mal Jura studiert oder doch nicht. Es gibt ja auch Staubsaugervertreter, die mal den Arzt geben. :sw68:
Wenn jemand in Deutschland seinen Führerschein verliert, weiß er, dass er hier nicht mit einem ausländischen Führerschein fahren darf.


Wer den deutschen Führerschein verliert, darf in Deutschland nicht fahren,“ in diesem Punkt ließ der Richter keine Diskussion zu.