Durch die Alkfahrt hat sich der CZ-FS natürlich erledigt, das ist keine Frage. Das Strafmaß möchte ich auch nicht unbedingt zur Diskussion stellen
Wenn ich mir aber so die folgenden Aussagen dieses Richters ansehe, frage ich mich schon, Lieschen Müller oder Gutsherrenart, was denn nun
Hat der nicht irgendwann, wenn auch in grauer Vorzeit, mal Jura studiert oder doch nicht. Es gibt ja auch Staubsaugervertreter, die mal den Arzt geben.
Wenn jemand in Deutschland seinen Führerschein verliert, weiß er, dass er hier nicht mit einem ausländischen Führerschein fahren darf.
Wer den deutschen Führerschein verliert, darf in Deutschland nicht fahren,“ in diesem Punkt ließ der Richter keine Diskussion zu.