Registrierungsdatum: 2. Januar 2007
Geschlecht: Männlich
Beruf: Handwerksmeister
Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09
Zitat
Bad Tölz - Der Führerschein war weg: Zu einer neuen Fahrerlaubnis kam Daniel Rehbein auf dem Umweg über die Ukraine und Österreich. Vor Gericht erreichte der Tölzer jetzt einen Etappensieg.
Vom Vorwurf des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis ist Daniel Rehbein (24) freigesprochen. Im Berufungsverfahren hob das Landgericht München II damit ein Urteil des Amtsgerichts Wolfratshausen auf.
Der Fall ist vertrackt: Wie berichtet, hatte Daniel Rehbein vergangenes Jahr bei zwei Polizeikontrollen einen österreichischen Führerschein vorgezeigt. Die deutsche Fahrerlaubnis hatte er zuvor wegen Trunkenheit am Steuer abgeben müssen. Weil sich Rehbein regelmäßig zum Jobben in der Ukraine aufhält, machte er daraufhin dort den Führerschein. Und den wiederum legte er bei den österreichischen Behörden vor – Rehbein jun. hat seinen Wohnsitz in Hinterriß angemeldet –, woraufhin er in Tirol einen EU-Führerschein ausgestellt bekam.
Der Wolfratshauser Amtsrichter Helmut Berger war Anfang des Jahres der Meinung, Rehbein habe mit seinem Führerschein aus der Alpenrepublik nicht in Deutschland fahren dürfen. Das entspricht zwar der Absicht des deutschen Gesetzgebers, so genannten Führerscheintourismus in Osteuropa zu unterbinden, hatte aber rechtlich keinen Bestand.
Daniels Vater Hajo Rehbein – den Tölzern bekannt als Abschleppunternehmer und mehrfach gescheiterter Bürgermeisterkandidat – stellte sich auf die Hinterfüße, übernahm ohne Anwaltshilfe die juristische Vertretung des Sohnes und legte Berufung ein. Das Landgericht argumentiert nun in seinem Urteil, Rehbein habe zum Zeitpunkt der Kontrolle nun einmal einen gültigen Führerschein gehabt. Der Richter kommt zwar zu dem Schluss, dass die österreichische Behörde die Fahrerlaubnis wohl allein deshalb ausgestellt habe, weil sie Rehbein darüber hinwegtäuschte, dass sein ukrainischer Führerschein in Deutschland wertlos gewesen wäre. Wie aber die Führerscheinerteilung im Nachbarland zustande kam, spiele keine Rolle. (ast)
http://www.merkur-online.de/lokales/nach…eit-452305.html
Pioneer
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Da haben wir dann mal wieder einen Amtsrichter, der sich in vorauseilendem Gehorsam übt, nur sich leider über die Rechtslage nicht hinreichend informiert hat.Der Wolfratshauser Amtsrichter Helmut Berger war Anfang des Jahres der Meinung, Rehbein habe mit seinem Führerschein aus der Alpenrepublik nicht in Deutschland fahren dürfen. Das entspricht zwar der Absicht des deutschen Gesetzgebers, so genannten Führerscheintourismus in Osteuropa zu unterbinden, hatte aber rechtlich keinen Bestand.
Das ist so, völlig richtig erkannt.Das Landgericht argumentiert nun in seinem Urteil, Rehbein habe zum Zeitpunkt der Kontrolle nun einmal einen gültigen Führerschein gehabt.
Das stimmt dann nur wieder insoweit, als der UA-FS in D ungültig ist, der Rest ist wohl eher geraten.Der Richter kommt zwar zu dem Schluss, dass die österreichische Behörde die Fahrerlaubnis wohl allein deshalb ausgestellt habe, weil sie Rehbein darüber hinwegtäuschte, dass sein ukrainischer Führerschein in Deutschland wertlos gewesen wäre.
Genau so ist es und sofern der Betroffene seinen WS nicht nach D verlegt, bleibt der A-FS auch gültig.Wie aber die Führerscheinerteilung im Nachbarland zustande kam, spiele keine Rolle.
Dieser Vorgang muß also noch nicht unbedingt beendet sein, das kann durchaus noch schiefgehen.
Zitat
- Tauscht ein Mitgliedstaat einen von einem Drittland ausgestellten Führerschein gegen einen EG-Muster-Führerschein um, so wird der Umtausch in dem EG-Muster-Führerschein vermerkt; dies gilt auch für jede spätere Erneuerung oder Ersetzung.
Der Umtausch darf nur dann vorgenommen werden, wenn der von einem Drittland ausgestellte Führerschein den zuständigen Behörden des umtauschenden Mitgliedstaats ausgehändigt worden ist. Verlegt der Inhaber dieses Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat, so braucht dieser Mitgliedstaat den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gemäß Artikel 2 nicht anzuwenden.
Registrierungsdatum: 28. März 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Saar
Beruf: Zuschauersport
Führerschein aus: mit und ohne -:)
Zitat
Nach einem Unfall, bei dem er betrunken am Steuer saß, musste Rehbein jun. im Juni 2006 seinen Schein abgeben. Zu dieser Zeit „jobbte er einige Male für Tage oder Wochen in der Ukraine“, berichtet der Vater. Dort machte Daniel Rehbein den ukrainischen Führerschein. Nach Ablauf seiner Führerschein-Sperrfrist legte er diese Fahrerlaubnis bei den österreichischen Behörden vor, absolvierte zusätzlich eine praktische Prüfung – und hatte den Führerschein der Alpenrepublik in der Tasche. Direkt hinter der Grenze, in Hinterriß, hatte Rehbein jun. auch seinen Zweitwohnsitz.

Pioneer
unregistriert
Allerdings hat er nach der Sperre in Österreich nochmal eine Fahrprüfung abgelegt
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Gezählt seit: 8. September 2008, 00:23
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