Registrierungsdatum: 2. Januar 2007
Geschlecht: Männlich
Beruf: Handwerksmeister
Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09
Zitat
ROTTALER ANZEIGER. Das Eggenfeldener Amtsgericht hat die Anklage gegen einen 33-jährigen "Führerschein-Touristen" eingestellt. Der Mann, der in Waldkraiburg wohnt und im Februar im Rottal in eine Polizeikontrolle geraten war, hatte in Deutschland nach mehrere Straßenverkehrsdelikten seine Fahrberechtigung verloren. So fuhr er nach Tschechien, um sich dort auf schnellem Wege einen neuen Lappen zu besorgen - allerdings ist dieser laut Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Juni 2008 auch nur in dem Land gültig, in dem er ausgestellt wurde. Dem Führerschein-Tourismus wurde damit ein Riegel vorgeschoben: Im Jahr 2008 waren es laut Kraftfahrtbundesamt noch um die 10 000 Fahrer, die sich ihren neuen Führerschein aus einem anderen EU-Land geholt haben.
http://www.pnp.de/lokales/anzeigen.php?R…&meldungid=9415
Registrierungsdatum: 2. Januar 2007
Geschlecht: Männlich
Beruf: Handwerksmeister
Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09
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allerdings ist dieser laut Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Juni 2008 auch nur in dem Land gültig, in dem er ausgestellt wurde.
Registrierungsdatum: 1. Mai 2006
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Deutschland (BaWü)
Beruf: ( Selbstständig) Vertrieb
Führerschein aus: ESP incl. Wohnsitz erteilt 2005
So wird das Volk verblödet und da wundert man sich über unseren bzw. deutschen IQ wert
Registrierungsdatum: 2. Januar 2007
Geschlecht: Männlich
Beruf: Handwerksmeister
Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09
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Führerschein-Tourist kommt gut davon
Weil der „Lappen“ nach mehreren Vergehen weg war, besorgte sich 33-Jähriger einen neuen in Tschechien
Eggenfelden. Keine Strafe, aber eine eingehende Belehrung musste sich ein 33-jähriger „Führerschein-Tourist“ vor dem Amtsgericht abholen: Der Mann war im Februar bei einer Polizeikontrolle mit seiner tschechischen Fahrberechtigung aufgefallen - obwohl sein Wohnsitz in Deutschland ist. Nachdem er hier nach mehreren Verstößen im Straßenverkehr seinen „Lappen“ nicht mehr bekommen hatte, fuhr er über die Grenze, und machte dort den Führerschein noch einmal.
„Haben Sie denn keine Bedenken dabei gehabt?“, fragte Richter Dr. Andreas Stegbauer den 33-Jährigen, der in Waldkraiburg lebt und im Februar von den Polizisten auf der B 12 bei Kirchdorf kontrolliert worden war. Ihm habe keiner gesagt, dass er in Deutschland mit dem tschechischen Führerschein nicht fahren darf, behauptete der Angeklagte. Zwar hätte die Führerscheinstelle in Tschechien ihn darauf hingewiesen, dass er die Fahrberechtigung in Deutschland umschreiben lassen muss. Das habe er auch tun wollen „aber die sagten mir nur, dass das nicht geht. Dass ich nicht fahren darf, hat keiner gesagt.“
Seit 2005 war der 33-Jährige mit dem ungültigen Schein auf den Straßen unterwegs. Nach mehreren Vergehen im Straßenverkehr hatten die deutschen Behörden ihm die Fahrerlaubnis ganz entzogen. „Ich brauche das Auto. Ich habe Kinder“, erklärte der Angeklagte. Auch habe er in Braunau eine Arbeit gefunden. Auch dorthin könne er nur mit dem Pkw gelangen.
In Tschechien habe er theoretischen und praktischen Unterricht genommen und die Prüfung gemacht. Als er seine Angaben machte und als Wohnsitz Waldkraiburg nannte, sei er schon gefragt worden: „Sie wohnen gar nicht in Tschechien?“ Aber auch dann habe ihm keiner erklärt, dass er in diesem Fall auch nur auf tschechischen Straßen Auto fahren darf.
„Sie haben wohl immer nur gehört, was Sie hören wollten“, sagte Richter Stegbauer, der nicht an die Unwissenheit des Mannes glaubte. Und zunächst sei er auch mit einem blauen Auge durch die Kontrollen gekommen. Mehrmals habe er seine Papiere seit 2005 vorzeigen müssen, den Beamten sei auch jedes Mal aufgefallen, dass es sich um einen tschechischen Führerschein handelt. Doch sei lange Zeit die Rechtslage unklar gewesen, erklärte Dr. Andreas Stegbauer. Erst im Juni vergangenen Jahres habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil erlassen, das Führerschein-Tourismus unterbindet.
Bis dahin war es gängige Praxis, sich einen neuen „Lappen“ auf der anderen Seite der Grenze zu besorgen. Im vergangenen Jahr waren laut Kraftfahrtbundesamt etwa 10 000 Menschen registriert, denen man den Führerschein gezwickt hat und die sich anschließend in einem anderen EU-Land einen neuen besorgten. Man ging sogar von einer Dunkelziffer von bis zu 30 000 Führerschein-Touristen aus. Die meisten davon wollten die bei mehrfachen Straßenverkehrsdelikten fällige medizinisch-psychologische Untersuchung, den so genannten „Depperltest“, umgehen.
Laut EuGH-Urteil dürfen die Behörden nun Fahrberechtigungen ablehnen, wenn der Wohnsitz des Inhabers nicht in dem Land liegt, in dem sie ausgestellt wurde. Der 33-jährige Waldkraiburger hat mittlerweile einen Sperrvermerk in seinen Papieren stehen.
Auch wenn der Angeklagte gewusst habe, dass er nicht richtig handle, „schreit die Sache nicht nach einer Verurteilung“, erklärte Richter Stegbauer abschließend. Die unübersichtliche Rechtslage in der ersten Zeit sei ebenfalls mildernd. Er schlug vor, das Verfahren einzustellen - Staatsanwaltschaft und Verteidiger stimmten zu. - wx
http://www.pnp.de/lokales/regionews_uebe…es-rottal&BNR=0
Pioneer
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Auch wenn der Angeklagte gewusst habe, dass er nicht richtig handle, „schreit die Sache nicht nach einer Verurteilung“, erklärte Richter Stegbauer abschließend. Die unübersichtliche Rechtslage in der ersten Zeit sei ebenfalls mildernd. Er schlug vor, das Verfahren einzustellen - Staatsanwaltschaft und Verteidiger stimmten zu.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pioneer« (19. August 2009, 11:06)
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Erst im Juni vergangenen Jahres habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil erlassen, das Führerschein-Tourismus unterbindet.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Epox« (19. August 2009, 12:04)
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