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charly

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21

Dienstag, 18. August 2009, 11:35

Ein abgelaufener FS berechtigt nicht mehr zum Fahren der erteilten Klassen bis daß das Kärtchen erneuert wurde.

Dies ist insbesondere bei den LKW- und Bus-Klassen der Fall. Diese müssen ja alle 5 Jahre verlängert werden.

Wird nicht verlängert und man wird bei einer Kontrolle im LKW oder Bus erwischt zieht dies ein FoFE nach sich. PKW darf man aber weiterhin fahren.

LG
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Paule

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22

Dienstag, 18. August 2009, 13:50

Ich glaube nicht das dass die Frage war Charly. Anizierhut wollte wohl wissen, ob das verlängern als neue Erteilung zählt.

charly

Moderator

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23

Dienstag, 18. August 2009, 14:00

NEIN, eine Verlängerung ist in D keine Neuerteilung, wenn sie rechtzeitig vor Ablauf vorgenommen wird. Die Ersterteilung bleibt im Feld 10 erhalten und im Feld 11 wird das Ablaufdatum eingetragen.

Wird die Verlängerung aber erst nach Verfall der Klasse vorgenommen, dann kommt das aktuelle Erteilungsdatum bei der entsprechenden Klasse im Feld 10 rein. Schließlich bestand dann die Klasse eine gewisse Zeit nicht mehr.

Daher sind Verlängerungen immer rechtzeitig vorzunehmen.

LG
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Paule

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24

Dienstag, 18. August 2009, 14:05

Feld 11
Hier ja auch nur bei gesonderten Klassen, in Zukunft liegt die befristung aber auf dem kompletten Schein unter Ziffer 4d. ! Genauso wie bei den CZ oder Espana Scheinen.

@Anizierhut, bei den CZ Scheinen wird bei Ersatzausstellungen das Erteilungsdatum hinten nicht verändert, ledigtlich das Ausstellungsdatum und die 10 Jahres Frist!

charly

Moderator

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25

Dienstag, 18. August 2009, 15:01

Zwischen Feld 4d und 11 besteht verlängerungstechnisch kein Unterschied.

Wer nicht rechtzeitig verlängert hat ein Problem.

LG
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