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Epox

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1

Samstag, 27. Juni 2009, 09:27

Günzburger hatte rumänischen Führerschein (26.06.09)

Zitat

Mittwochabend wurde in der Schlachthausstraße ein Pkw-Fahrer zur Verkehrskontrolle angehalten. Hierbei zeigte er einen rumänischen Führerschein der Klasse B vor.
Der Führerschein wurde erst im Oktober 2008 ausgestellt, obwohl der Mann seit Mai 2007 in Günzburg gemeldet ist. Aus diesem Grund ist dieser Führerschein nicht in der Bundesrepublik gültig
http://www.locally.de/nachricht/9469/gue…n-fuehrerschein
Die USA haben Barack Obama,
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Wir haben Angela Merkel,
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andreas34

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2

Samstag, 27. Juni 2009, 09:36

Umfrage

D-WS Abmeldung

82%

Während Erteilung und Ausstellung habe ich NICHT meinen Wohnsitz in Deutschland abgemeldet (40)

18%

Während Erteilung und Ausstellung habe ich meinen Wohnsitz in Deutschland abgemeldet (9)

Insgesamt 49 Stimmen
Hmm, nicht aus D abgemeldet soll der Grund sein, das glaub ich ja weniger das die damit vor Gericht durchkommen. Letzte Antwort vom EU-GH besagt ja das D nicht nachforschen darf/kann, damit sollte auch kein Problem dorther rühren. Vielleicht lag bei Kontrolle auch noch ein anderes Problem vor, was der Autor mal wieder weggekürzt hat.
Kleine Umfrage zur Abmeldung, würde mich mal interessieren ob es viele gemacht haben, ich nicht!
Die Suchfunktion ist hilfreich, verwendete Abkürzungen

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Paule« (27. Juni 2009, 10:56)


Lord Vader

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3

Samstag, 27. Juni 2009, 10:13

Wie immer keine genaueren Angaben, dass :iek: mich langsam an.
Vielleicht tragen die Rumänen ja einen deutschen WS ein.....keine Ahnung. Wenn doch, dann so wie andreas34 :

Zitat

Letzte Antwort vom EU-GH besagt ja das D nicht nachforschen darf/kann
Glauben heisst nicht zu Wissen !!
Allzeit Gute, stressfreie, Alkohol und drogenfreie Fahrt wünscht Lord Vader !

Epox

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4

Samstag, 27. Juni 2009, 12:16

Zitat

obwohl der Mann seit Mai 2007 in Günzburg gemeldet ist

Aus meiner Sicht wird hier dieses sog. "Scheinwohnsitzargument" aufgegriffen.


gruss Epox :wink:
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5

Samstag, 27. Juni 2009, 12:44

Im EU-RO-FS steht der WS drin.

Aber mit Sicherheit kein DTL-WS.
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Lord Vader

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6

Samstag, 27. Juni 2009, 14:58


Aus meiner Sicht wird hier dieses sog. "Scheinwohnsitzargument" aufgegriffen.

Wenn sie einen Rum. WS eintragen hast Du leider Recht. Aber seien wir mal ganz ehrlich, aus dem Bericht wird man wirklich nicht schlau. Hier kann man wie so oft nur philosophieren. :sf159:
Aber:

Zitat

Der EuGH hat in den o. g. Entscheidungen vom 26. Juni 2008 deutlich gemacht, dass ein Mitgliedstaat nicht befugt ist, einer Person, auf die eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer von diesem Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, auf unbestimmte Zeit die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins zu versagen, der ihr möglicherweise später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wird. Denn dies widerspräche dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine. Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber dieses Führerscheins am Tag der Erteilung des Führerscheins die Voraussetzungen erfüllt. Ein Aufnahmemitgliedstaat, der die Erteilung einer Fahrerlaubnis insbesondere nach dem Entzug einer früheren Fahrerlaubnis von strengeren nationalen Voraussetzungen abhängig macht, kann die Anerkennung eines zu einem späteren Zeitpunkt von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins nicht allein mit der Begründung ablehnen, dass der Inhaber diesen neuen Führerschein gemäß einer nationalen Regelung erlangt hat, die nicht dieselben Anforderungen aufstellt, wie sie der Aufnahmemitgliedstaat vorsieht.

Die unter 2.a) bb) aufgeführten Änderungen berücksichtigen diese Entscheidungen, indem eine unbegrenzte Verweigerung der Anerkennung durch einen Verweis auf die Tilgungsfristen des Straßenverkehrsgesetzes ersetzt wird. Damit wird deutlich gemacht, dass nach Eintritt der Tilgung die bisher im VZR eingetragenen Gründe der Anerkennung einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis nicht mehr entgegenstehen."
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lord Vader« (27. Juni 2009, 15:08)