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Epox

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Montag, 25. Mai 2009, 17:32

StuttgarterNachrichten: Die Sache mit dem tschechischen Führerschein (25.05.09)

Zitat

Amtsgericht verurteilt Filderstädter zu einer Strafe von 1600 Euro - 71-Jähriger will in Berufung gehen

Filderstadt. Weil er ohne gültige Fahrerlaubnis von der Polizei bei einer Routinekontrolle erwischt wurde, muss ein 71 Jahre alter Autofahrer aus Filderstadt 1600 Euro Strafe bezahlen. Der Anwalt des Rentners kündigte an, dass sein Mandant in Berufung gehen werde.



Von Andreas Kaier



Als der 71 Jahre alte Rentner Ende Januar frühmorgens in Filderstadt von der Polizei kontrolliert wurde, hatte er nur einen tschechischen Führerschein dabei. Dieser ist nach Auffassung des Amtsgerichts Nürtingen jedoch ungültig, weil Paul G. (Name geändert) nicht in Tschechien wohnt.



Zudem sah es die Richterin in der Verhandlung am vergangenen Mittwoch als erwiesen an, dass die Führerscheinstelle beim Landratsamt Esslingen den Angeklagten im Oktober 2008 schriftlich auf seinen ungültigen tschechischen Führerschein aufmerksam gemacht habe. Diesen hatte sich Paul G. besorgt, nachdem ihm der deutsche Führerschein schon vor Jahren nach einer Alkoholfahrt entzogen worden war. Sowohl die Mitarbeiterin des Landratsamts als auch die beiden Polizisten, die Paul G. im Januar kontrollierten, konnten während der einstündigen Verhandlung nicht genau sagen, ob der Angeklagte davon wusste, dass seine Fahrerlaubnis in Deutschland nicht gilt.



Der Rechtsanwalt verwies auf die unklare Rechtslage und eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die schließen lasse, dass der tschechische Führerschein seines Mandanten in Deutschland sehr wohl gelte. Zudem habe Paul G. das Schreiben der Führerscheinstelle nicht bekommen, weil es an eine falsche Adresse gegangen sei. Tatsächlich hatte das Landratsamt das Schreiben an die Adresse des Mietshauses in Filderstadt geschickt, das dem Angeklagten zwar gehört, wo er aber nicht selbst wohnt. Allerdings hatte eine Überprüfung des Gerichts ergeben, dass er noch immer dort gemeldet ist.



Mit der Ankündigung, in Berufung gehen zu wollen, lehnten der Angeklagte und sein Anwalt das Angebot der Richterin ab, das Verfahren gegen eine Zahlung von 1000 Euro einstellen zu wollen. Mit der Geldstrafe von 1600 Euro blieb das Gericht letztlich unter dem, was die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Sie hatte eine Strafe von 3600 Euro beantragt und verlangt, dass Paul G. nicht erst in 15 Monaten seinen deutschen Führerschein wieder zurück erhalten kann. Voraussetzung hierzu: Er müsste sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung unterziehen.
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/st…hrerschein.html
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Krabbels

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Montag, 25. Mai 2009, 19:00

Zitat



Als der 71 Jahre alte Rentner Ende Januar frühmorgens in Filderstadt von der Polizei kontrolliert wurde, hatte er nur einen tschechischen Führerschein dabei. Dieser ist nach Auffassung des Amtsgerichts Nürtingen jedoch ungültig, weil Paul G. (Name geändert) nicht in Tschechien wohnt.



Wird sich wohl wieder um einen Schein mit Deutschen Wohnsitz drehen , wenn ja, währe es Blödsinn in Berufung zu gehen, denke Studentenstatus wir wohl ihm keiner abnehmen :D-bla:
Gruß Krabbels

Lord Vader

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Montag, 25. Mai 2009, 19:02

RE: StuttgarterNachrichten: Die Sache mit dem tschechischen Führerschein (25.05.09)

Zitat

Als der 71 Jahre alte Rentner Ende Januar frühmorgens in Filderstadt von der Polizei kontrolliert wurde, hatte er nur einen tschechischen Führerschein dabei. Dieser ist nach Auffassung des Amtsgerichts Nürtingen jedoch ungültig, weil Paul G. (Name geändert) nicht in Tschechien wohnt.

Also deutscher Wohnstz.

Zitat

Führerscheinstelle beim Landratsamt Esslingen

Da ich auch aus dem Landkreis Esslingen komme und inzwischen schon 2 mal kontrolliert wurde, 1 mal Januar 2008 und 1 mal Oktober 2008 kann es nur am Wohnsitz liegen. Selbst der Boss des hiessigen LA weiss über meine ESP Pappe Bescheid und habe keinerlei Probleme :bw:
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Bikerjoe1969

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Montag, 25. Mai 2009, 19:12

Also, wie ich das sehe, hatte der Rentner doch schon im Oktober 2008 eine NU bekommen. Er fährt trotzdem weiter, wird kontrolliert und bekommt eine Anzeige wegen FoFe. Punkt aus und selber Schuld.

Was ich viel interessanter finde, ist die Tatsache, daß die Richterin nach angekündigter Berufung, einen Kuhhandel vorschlägt. Das zeigt doch, daß sie sich ihrer (rechtlichen) Sache nicht so sicher ist.

Da wäre es sicherlich interessant zu erfahren, was bei einer evtl. Berufungsverhandlung rauskommt. Denn diese wäre ja dann mal wieder vor einem VG, oder?
Signaturen sind doof!

Krabbels

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Montag, 25. Mai 2009, 19:25

Mein Bekannter kennt die Richterin, muss eine ganz heftige sein, er ist im dez.08 in der Sperrzeit beim Autofahren erwischt worden und hat 24 Monate Sperre bekommen und 6 Monate Gefängnis ohne Bewährung, er kann sich keine Berufung leisten weil er keinen Rechtsschutz hat.
Von dem her ist der Kuhhandel schon interessant.

Gruß Krabbels

Epox

Pressestelle (Moderation)

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Montag, 25. Mai 2009, 19:29

Das Berufungsverfahren müßte eigentlich vorm LG-Stuttgart stattfinden,falls Nürtingen in deren Zunständigkeitsbereich fällt,bin mir aber nicht ganz sicher könnte auch Esslingen sein.
Ob es sich hierbei um einen CZ-FS mit D-Wohnsitz handelt ist aus meiner Sicht nicht unbedingt eindeutig,da sich ja der Anwalt des Beschultdigten auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts beruft.
Bleibt eigentlich nur eine NU übrig,dieses läßt sich aus dem Bericht aber auch nicht Eindeutig entnehmen. :ka:
Denke da steckt mehr dahinter,sonst wäre der Angeklagte wohl nicht in Berufung.


Gruss Epox :wink:
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Gallier

Profi

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7

Montag, 25. Mai 2009, 23:18

Bleibt eigentlich nur eine NU übrig,dieses läßt sich aus dem Bericht aber auch nicht Eindeutig entnehmen

Für mich liest sich folgender Absatz als wenn es eine NU gegeben hätte...

Zitat

Zudem sah es die Richterin in der Verhandlung am vergangenen Mittwoch als erwiesen an, dass die Führerscheinstelle beim Landratsamt Esslingen den Angeklagten im Oktober 2008 schriftlich auf seinen ungültigen tschechischen Führerschein aufmerksam gemacht habe.
Lieber stehend sterben als knieend leben

urs12

Anfänger

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8

Montag, 25. Mai 2009, 23:47

Eine Mitteilung der FeB, daß der FS in D nicht gültig ist, stellt keine NU dar. Diese Aussage stellt lediglich die Rechtsauffassung der FeB dar. Diese kann richtig oder falsch sein. Im Prinzip mit meiner Aussage "es ist jetzt 0.00 Uhr", vergleichbar. Das kann genauso richtig oder falsch sein. Eine NU ist etwas anderes.

Paule

Menschlich

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9

Dienstag, 26. Mai 2009, 01:20

Ja eben!

Das ist ein Fall mit CZ-FS und D-Ws im Schein.

Ganz klar raus zu erkennen, er hat wie viele andere auch die vor dem Wiedemann Urteil bekannt waren, einige Monate später dieses Schreiben bekommen. Dieses Schreiben ist aber kein Verwaltungsakt, daher finde ich es gut das der Anwalt auch nicht den Vergleich eingegangen ist.
Würde mich auch mal interessieren wer der Anwalt war, weil ich finde seine Argumentation und Handlungen sehr gut.

Wie auch schon der Demuth geschrieben hat, gilt erst mal die grundsätzliche Anerkennung. Das Schreiben der FeB ist aber keine Aberkennung, weil es dazu einem Verwaltungsakt benötigt.

Bin mal auf die Berufung gespannt!

Lord Vader

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10

Dienstag, 26. Mai 2009, 11:20

Zitat

Das Schreiben der FeB ist aber keine Aberkennung, weil es dazu einem Verwaltungsakt benötigt.

Richtig, kann mich auch noch erinnern von damals, wo einige dieses Schreiben bekommen haben.Der 71 jährige Mann hätte damals Einspruch erheben sollen, vielleicht wäre er jetzt besser dran, oder auch nicht.
Auf jeden Fall """DEUTSCHER WOHNSITZ""" in der FE.....geht jetzt nix mehr . Momentan hagelt es ein Urteil nach dem anderen. :water:

Zitat

Bin mal auf die Berufung gespannt!

Denke, da wird er keine Chance haben, die Schwaben sind sehr stur. :lach:
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lord Vader« (26. Mai 2009, 11:27)


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11

Dienstag, 26. Mai 2009, 16:00

Der wird pech haben, sollte er nicht gut situiert sein.

Ämter und Richter sind zwei Seiten der gleich Medalie.

Hört sich blöd an, ist aber so.

Eigene Erfahrung-- ´"Ihnen wurde am 17.12 einen Brief an vollgender Adresse XXXX zugestellt!" bekommen aber erst per Amtsbote zugesand am 2.2 ---- Zahlen Sie bla bla bla Euros!

Wiederspruch! begründung: ich wohne nicht dort, im bezug auf den Brief vom 17.12, da mir sämtliche Rechte mich dagegen juristisch zu wehren, mir wegen der Angeblichen 30 Tage Regelung vorenthalten wurden !---- Keine Antwort!

Zweiter Wiederspuch mit korrekter Adresse------ Keine Antwort!

Zwangsvollstreckung wird verfügt! Herr, na ja nennen wir Ihn hier mal "Arschloch vom Amt" behauptet als Zeuge dem Gericht gegenüber er hat mir den Brief ordnungsgemäß am 17.12 zugesand und ich hätte mich Rückabgemeldet.

Dritter Wiederspruch---- Mit allen Beweisen! z.b das ich bei der Zugestellten Adresse seit 7 Jahren nicht mehr wohne, und den Stempeldruck der Gemeinde der Abmeldung.

Brief des Gericht---- Kommen SIe zur Hauptverhandlung am XXX

Einen Scheissdreck komme ich, Sorry hab was besseres zu tun.

Verhaftet mich am Tag der beerdigung meiner Eltern! Das ist das nächste mal das ich noch einen Fuß in dieses Land setzte. Zahlt eure Privatkrankenkasse selber und eure Pensionen! Sorry aber ich bin von eurer Borniertheit schockiert. Greetings an alle Freiberufler, die wissen wie hart es ist einen Euro zu verdienen!

Und hier der Sound zu meiner zugebener etwas schroffen Aussage: http://www.youtube.com/watch?v=cqtXyQEHC58
Every time you feeds a troll... God kills a kitten! Please, think of the kitten....

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »MAN-O-FRED« (26. Mai 2009, 16:12)