Registrierungsdatum: 2. Januar 2007
Geschlecht: Männlich
Beruf: Handwerksmeister
Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09
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Amtsgericht verurteilt Filderstädter zu einer Strafe von 1600 Euro - 71-Jähriger will in Berufung gehen
Filderstadt. Weil er ohne gültige Fahrerlaubnis von der Polizei bei einer Routinekontrolle erwischt wurde, muss ein 71 Jahre alter Autofahrer aus Filderstadt 1600 Euro Strafe bezahlen. Der Anwalt des Rentners kündigte an, dass sein Mandant in Berufung gehen werde.
Von Andreas Kaier
Als der 71 Jahre alte Rentner Ende Januar frühmorgens in Filderstadt von der Polizei kontrolliert wurde, hatte er nur einen tschechischen Führerschein dabei. Dieser ist nach Auffassung des Amtsgerichts Nürtingen jedoch ungültig, weil Paul G. (Name geändert) nicht in Tschechien wohnt.
Zudem sah es die Richterin in der Verhandlung am vergangenen Mittwoch als erwiesen an, dass die Führerscheinstelle beim Landratsamt Esslingen den Angeklagten im Oktober 2008 schriftlich auf seinen ungültigen tschechischen Führerschein aufmerksam gemacht habe. Diesen hatte sich Paul G. besorgt, nachdem ihm der deutsche Führerschein schon vor Jahren nach einer Alkoholfahrt entzogen worden war. Sowohl die Mitarbeiterin des Landratsamts als auch die beiden Polizisten, die Paul G. im Januar kontrollierten, konnten während der einstündigen Verhandlung nicht genau sagen, ob der Angeklagte davon wusste, dass seine Fahrerlaubnis in Deutschland nicht gilt.
Der Rechtsanwalt verwies auf die unklare Rechtslage und eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die schließen lasse, dass der tschechische Führerschein seines Mandanten in Deutschland sehr wohl gelte. Zudem habe Paul G. das Schreiben der Führerscheinstelle nicht bekommen, weil es an eine falsche Adresse gegangen sei. Tatsächlich hatte das Landratsamt das Schreiben an die Adresse des Mietshauses in Filderstadt geschickt, das dem Angeklagten zwar gehört, wo er aber nicht selbst wohnt. Allerdings hatte eine Überprüfung des Gerichts ergeben, dass er noch immer dort gemeldet ist.
Mit der Ankündigung, in Berufung gehen zu wollen, lehnten der Angeklagte und sein Anwalt das Angebot der Richterin ab, das Verfahren gegen eine Zahlung von 1000 Euro einstellen zu wollen. Mit der Geldstrafe von 1600 Euro blieb das Gericht letztlich unter dem, was die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Sie hatte eine Strafe von 3600 Euro beantragt und verlangt, dass Paul G. nicht erst in 15 Monaten seinen deutschen Führerschein wieder zurück erhalten kann. Voraussetzung hierzu: Er müsste sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung unterziehen.
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/st…hrerschein.html
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Als der 71 Jahre alte Rentner Ende Januar frühmorgens in Filderstadt von der Polizei kontrolliert wurde, hatte er nur einen tschechischen Führerschein dabei. Dieser ist nach Auffassung des Amtsgerichts Nürtingen jedoch ungültig, weil Paul G. (Name geändert) nicht in Tschechien wohnt.
Wird sich wohl wieder um einen Schein mit Deutschen Wohnsitz drehen , wenn ja, währe es Blödsinn in Berufung zu gehen, denke Studentenstatus wir wohl ihm keiner abnehmen![]()
Gruß Krabbels
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Führerschein aus: ESP incl. Wohnsitz erteilt 2005
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Als der 71 Jahre alte Rentner Ende Januar frühmorgens in Filderstadt von der Polizei kontrolliert wurde, hatte er nur einen tschechischen Führerschein dabei. Dieser ist nach Auffassung des Amtsgerichts Nürtingen jedoch ungültig, weil Paul G. (Name geändert) nicht in Tschechien wohnt.
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Führerscheinstelle beim Landratsamt Esslingen
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Führerschein aus: CZ mit Erteilungsdatum 19.01.09
Registrierungsdatum: 2. Januar 2007
Geschlecht: Männlich
Beruf: Handwerksmeister
Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09

Registrierungsdatum: 26. Dezember 2007
Bleibt eigentlich nur eine NU übrig,dieses läßt sich aus dem Bericht aber auch nicht Eindeutig entnehmen
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Zudem sah es die Richterin in der Verhandlung am vergangenen Mittwoch als erwiesen an, dass die Führerscheinstelle beim Landratsamt Esslingen den Angeklagten im Oktober 2008 schriftlich auf seinen ungültigen tschechischen Führerschein aufmerksam gemacht habe.
Registrierungsdatum: 28. März 2006
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Wohnort: Saar
Beruf: Zuschauersport
Führerschein aus: mit und ohne -:)

Registrierungsdatum: 1. Mai 2006
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Wohnort: Deutschland (BaWü)
Beruf: ( Selbstständig) Vertrieb
Führerschein aus: ESP incl. Wohnsitz erteilt 2005
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Das Schreiben der FeB ist aber keine Aberkennung, weil es dazu einem Verwaltungsakt benötigt.

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Bin mal auf die Berufung gespannt!
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lord Vader« (26. Mai 2009, 11:27)
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »MAN-O-FRED« (26. Mai 2009, 16:12)
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