Da er jedoch in Deutschland wohnt, gilt diese Fahrerlaubnis nicht in der Bundesrepublik.
Nur wenn ein D-WS eingetragen ist und er durchgehend in D gemeldet war ohne nachweisbaren und wasserdichten Studentenstatus in CZ oder Erteilungsdatum nach dem 19.01.2009
Der Führerschein wurde sichergestellt und ein Sperrvermerk von der Staatsanwaltschaft wird eingetragen.
Ganz was neues... Die Staatsanwaltschaft macht das neuerdings
Der Mann, der offenbar den Führerschein in Tschechien machte, um das deutsche Fahrerlaubnisrecht zu umgehen, wird angezeigt
Anzeigen kann die Polizei das ganze bei der Staatsanwaltschaft, aber ob dort Anklage erhoben wird hängt widerrum vom 1. Punkt ab