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Lord Vader

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Mittwoch, 13. Mai 2009, 17:00

Meinung von Rechtsanwalt " Andreas Krämer " zum Thema Neues vom EU Führerschein 02.04.2009

Rechtsanwalt Andreas Krämer zum Thema Neues vom EU Führerschein

Zitat

Neues vom EU Führerschein

der Europäische Gerichtshof hat mit zwei Entscheidungen vom 26.6.2008 erneut Unruhe in das Thema EU-Führerschein gebracht, obgleich er den EU-Führerschein und die bedingungslose Anerkennung eigentlich gestützt hat.

Der EU-Führerschein erhitzt die Gemüter nach wie vor. Er ist bedauerlicherweise zu einem Politikum geworden, bei dem die EU-Führerscheininhaber oft die Leidtragenden sind. Andererseits ist die durchaus berechtigte Forderung nach Fernhaltung von Trunkenbolden und Drogensüchtigen aus dem Straßenverkehr, abzuwägen.

Zur Erinnerung: Der Europäische Gerichtshof hat in verschiedenen Urteilen vor allem Deutschland ins Stammbuch geschrieben, dass die EU-Führerscheine ohne wenn und aber anzuerkennen sind. Eine eigene Überprüfung, ob die Austellerbehörde des anderen EU-Mitgliedstaates rechtmäßig -nach deutschem Recht- gehandelt hat, darf nicht erfolgen. Doch anstatt die Entscheidung des EuGH zu akzeptieren, haben nahezu flächendeckend in Deutschland Bestrebungen der nationalen Führerscheinbehörden stattgefunden, dass bei einem "Missbrauch" des EU-Rechts die nationalen Führerscheinbehörden den EU-Führerschein im Inland nicht anzuerkennen brauchen. Dieser Missbrauchseinwand stand dann im Sommer letzten Jahres in den besagten Entscheidungen des EuGH vom 26.6.2008 "Wiedemann" und "Funk" zur europarechtlichen Überprüfung an. Obgleich der inzwischen zuständige Generalanwalt von der Rechtsauffassung des früheren Generalanwaltes abgewichen ist und für eine "härtere" Gangart plädierte, blieb der EuGH auf der bisherigen Linie, die er klar formulierend wiederholte.

A b e r der EuGH führte auch die eigentlich bestehende Selbstverständlichkeit aus, dass diese gegenseitige Anerkennung Ausdruck der Niederlassungsfreiheit ist. Es bedarf also der Niederlassung in Abgrenzung zum bloßen touristischen Aufenthalt. Diese Niederlassung könne durch die Angabe des Wohnsitzes im Führerscheindokument selbst erfolgen oder durch andere unumstößliche Dokumente.

Daraus folgern nun die deutschen Behörden, dass der Aufdruck der deutschen Adresse im ausländischen Führerschein dazu führe, dass dieser Führerschein per se zumindest in Deutschland nichtig sei und der Inhaber ohne Fahrerlaubnis fahre. Eine Auffassung, die eigentlich nach dem "Kapper-Urteil" überwunden schien.

Diese Situation ist auch deshalb misslich, weil es Führerscheininhaber treffen kann, die bislang von den Behörden in Ruhe gelassen wurden, weil sie weder eine Drogen- noch eine Alkoholproblematik aufgewiesen haben. So sind viele, die vor allem noch familiäre Wurzeln etwa in Polen oder der Tschechischen Republik hatten, dorthin gefahren, um eine Fahrerlaubnis für LKW oder Bus zu erwerben. In diesen Ländern waren diese Fahrerlaubnisse einfach preisgünstiger und da man zu Hause in Deutschland nicht vorab negativ bei der Führerscheinbehörde aufgefallen war, hatte man auch tatsächlich nichts, etwa die Anordnung einer MPU, zu befürchten. Damit ist es nunmehr vorbei.

Momentan gehen die Behörden dazu über, lediglich die Aufforderung zu übersenden, den Sperrvermerk auf den Führerschein für Deutschland anzubringen. Dies sei, so etwa der Verwaltungsgerichtshof in München, nur deklaratorisch und stelle im Gegensatz zu früher nicht einen die Fahrerlaubnis entziehenden Verwaltungsakt dar. Ein formaler Widerspruch dagegen komme deshalb nicht in Betracht.

In Anbetracht dessen, verfolgen die Strafbehörden das Fahren mit einer EU-Fahrerlaubnis auch wieder als Straftat. Und zwar auch dann, wenn die Führerscheinbehörde den Inlandsgebrauch nicht schon vorher durch separaten Verwaltungsakt aberkannt hat. Eine Rückfrage bei verschiedenen Staatsanwaltschaften hat ergeben, dass die jeweiligen Landesministerien Weisung eteilt haben, dass das Fahren im Jahr 2008 nicht mehr aber ein Fahren in 2009 als Straftat verfolgt wird. Ob angesichts der aus meiner Sicht undurchsichtigen Rechtslage die notwendige Klarheit für eine strafbare handlung vorliegt, darf bezweifelt werden. Derjenige, der eine EU-Fahrerlaubnis hat, sollte im Zweifel Kontakt mit der für ihn zuständigen Behörde aufnehmen und nachfragen, was er dort von ihm verlangt werde, damit der Inlandsgebrauch anerkannt werde. Zur Zeit kann jedenfalls das Weiterfahren mit der Fahrerlaubnis eines anderen Mitgliedsstaates, auf der der deutsche Wohnsitz aufgedruckt ist, nicht empfohlen werden.

Im Zweifel bleibt nur übrig, auszuwandern.
Autor: Rechtsanwalt Andreas Krämer
Quelle
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Lord Vader

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Mittwoch, 13. Mai 2009, 18:16

Zitat

Derjenige, der eine EU-Fahrerlaubnis hat, sollte im Zweifel Kontakt mit der für ihn zuständigen Behörde aufnehmen und nachfragen, was er dort von ihm verlangt werde, damit der Inlandsgebrauch anerkannt werde.

Naja, aber nicht mit seinem eigenen Namen. :Keks: Sonst............. :motz:
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Paule

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3

Mittwoch, 13. Mai 2009, 19:09

Im Zweifel bleibt nur übrig, auszuwandern.
Dann darf man auch wieder in Deutschland fahren, oder wie meint er das? :ka:

charly

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4

Mittwoch, 13. Mai 2009, 21:23

Dann darf man auch wieder in Deutschland fahren, oder wie meint er das? :ka:
Dann ist es auf jeden Fall um einiges leichter wieder in D fahren zu dürfen/können, weil man dann in der Regel nur als Tourist da ist. Durch eine Auswanderung bricht man seine zelte in D ganz ab und dies lässt sich ja für D-FEBen dann auch anhand der Abmeldung usw. leichter nachvollziehen.

LG
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andreas34

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5

Freitag, 15. Mai 2009, 12:23

EU-FS mit D WS

Eine Rückfrage bei verschiedenen Staatsanwaltschaften hat ergeben, dass die jeweiligen Landesministerien Weisung eteilt haben, dass das Fahren im Jahr 2008 nicht mehr aber ein Fahren in 2009 als Straftat verfolgt wird.
Wenn das stimmt scheint mir der Gebrauch des EU-FS bei D WS zu gefährlich, wenn man bedenkt das wieder ein Delikt riskiert wird. Dann besser zur MPU, bevor diese Hürde dadurch noch schwerer nehmbar wird! Dann ist man in Augen von FEB nicht nur "Führerscheinterrorist", sondern wieder erneuter Straftäter im Straßenverkehr. :KlSM:
Oder wurde bei Rückfrage zwecks Abschreckung nur Heisse Luft rausgedrückt, und man hat noch Chance auf Verbotsirtum?
Vielleicht bleibt es dabei das es auf das Bundesland ankommt.
Die Suchfunktion ist hilfreich, verwendete Abkürzungen

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »andreas34« (15. Mai 2009, 12:30)


Lord Vader

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Freitag, 15. Mai 2009, 13:21

Zitat

Vielleicht bleibt es dabei das es auf das Bundesland ankommt.

Dies ist sicher.

Zitat

Wenn das stimmt scheint mir der Gebrauch des EU-FS bei D WS zu gefährlich

Scheint mir auch so, eigentlich schon lange.

Zitat

Dann ist man in Augen von FEB nicht nur "Führerscheinterrorist", sondern wieder erneuter Straftäter im Straßenverkehr.

Hmm :sd21: Vielleicht erst bei erneuter Fahrt mit einer NU. :sf105:
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Paule

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vanButen

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8

Freitag, 15. Mai 2009, 16:41

Ich kenne eine Person, wohnhaft in Bayern zur Grenznähe, die mit mir zusammen den CZ-EU im Mai 2006 (mit D Wohnsitz) alleinig aus praktischen, "kostensenkenden" Gründen, keine "Vorbelastung", nichts, gemacht und drei Jahre lang, unbeschadet aller Kontrollen, gefahren ist. Kurz vor Ostern hatten es die Behörden eilig. Die Person, leid bei den "ländlichen" Kontrollen mit CZ Schein immer als alkoholabhängig (vor-)abgestempelt zu werden, wollte in einen D Schein umtauschen, mit dem Ergebnis einer sofortigen NU. Die Behörde besteht (derzeit) auf eine komplette Neuerteilung in D.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »vanButen« (15. Mai 2009, 16:45)


Lord Vader

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9

Freitag, 15. Mai 2009, 17:16

Ich kenne eine Person, wohnhaft in Bayern zur Grenznähe, die mit mir zusammen den CZ-EU im Mai 2006 (mit D Wohnsitz) alleinig aus praktischen, "kostensenkenden" Gründen, keine "Vorbelastung", nichts, gemacht und drei Jahre lang, unbeschadet aller Kontrollen, gefahren ist. Kurz vor Ostern hatten es die Behörden eilig. Die Person, leid bei den "ländlichen" Kontrollen mit CZ Schein immer als alkoholabhängig (vor-)abgestempelt zu werden, wollte in einen D Schein umtauschen, mit dem Ergebnis einer sofortigen NU. Die Behörde besteht (derzeit) auf eine komplette Neuerteilung in D.

Also wenn dies so ist wie Du es schilderst, gehört die BRD sofort rausgeschmissen aus der EU :motz: Ausser Du hast Dir damals einen dort ""gekauft"" oder die Fahrschule war auf der so genannten "schwarzen Liste", oder sonstiges...... :bw:
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vanButen

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10

Freitag, 15. Mai 2009, 18:22

Weder die geschilderte Person noch ich haben den Schein damals "gekauft". Die Angelegenheit ist nun in Händen eines (auch hier schon des öfteren genannten) Anwaltes. Es geht dem Landratsamt alleinig um den D Wohnsitz in Bezug auf die relevanten Urteile.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »vanButen« (15. Mai 2009, 18:27)


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11

Freitag, 15. Mai 2009, 19:32

Ich kenne eine Person, wohnhaft in Bayern zur Grenznähe, die mit mir zusammen den CZ-EU im Mai 2006 (mit D Wohnsitz) alleinig aus praktischen, "kostensenkenden" Gründen, keine "Vorbelastung",


Hier eine Nutzungsuntersagung auszusprechen ist für die Behörde aber mit einem hohen Risiko verbunden:

Der für ganz Bayern zuständige Verwaltungsgerichtshof in München sieht es als nicht klar an, ob man mit einem CZ-Führerschein mit D-Wohnsitzeintrag in Deutschland fahren darf, wenn dem Führerscheinerwerb in CZ kein verwertbarer Entzug vorausgegangen ist:

VGH München 11 C 09.296 Beschluss vom 26.02.2009
Aus diesem Grunde wurde dem Kläger des dortigen Verfahrens Prozesskostenhilfe bewilligt.

Pioneer

unregistriert

12

Freitag, 15. Mai 2009, 22:26

wenn dem Führerscheinerwerb in CZ kein verwertbarer Entzug vorausgegangen ist:


Dieser Punkt dürfte doch im Bezug zur vielmißbrauchten "Verkehrssicherheit" wesentlich relevanter sein als ein nicht korrekter WS, zumindest aus logischen Erwägungen heraus.
OK - D-Verkehrsrecht und Logik: zwei Welten treffen aufeinander. :KL:

Eigentlich liegt in dieser Hinsicht absolut nichts vor, was eine NU begründen kann, bestenfalls ein Verstoß gegen das Meldegesetz im Bereich der Ordnungswidrigkeit, aus der dann im Verkehrsrecht wieder eine Riesenaffäre gemacht wird.
Tatsächlich war es im Anfangsstadium des EU-FS möglich, einen FS in CZ oder PL wesentlich günstiger zu erwerben als in D, bevor dort die ganzen EU-rechtlichen Vorgaben Wirkung entfalteten und die Kosten in die Höhe trieben, das es eben überwiegend nur noch bei MPU-Auflage sinnvoll war.

Zu einer wirklich begründeten NU sind aber beide Tatbestände erforderlich und das ist hier eben nicht so. Es dürften in diesem Fall gute Aussichten bestehen, die NU wieder vom Tisch zu bekommen, die BY-Gerichte sind immer wieder mal für eine Überraschung gut, wie die Vergangenheit auch gezeigt hat. :KlSM:

Lord Vader

Moderator a. D.

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13

Freitag, 15. Mai 2009, 23:34

Zitat

Zu einer wirklich begründeten NU sind aber beide Tatbestände erforderlich und das ist hier eben nicht so. Es dürften in diesem Fall gute Aussichten bestehen, die NU wieder vom Tisch zu bekommen, die BY-Gerichte sind immer wieder mal für eine Überraschung gut, wie die Vergangenheit auch gezeigt hat. :KlSM:

Gut und schön, wenn dies so sei wir er es schilderte, was solle
er jetzt machen, so auf die schnelle ? :VL: Um zu einem schellen Erfolg zu kommen, so wie mir es scheint ist dies der Hammer : :nö: "Keine Vorgeschichte zwecks MPM(I)" ersmaliger Erwerb !! keine aktuelle Straftat !! :sd21: Schnelle Hilfe, dafür sind wir da, Klage...schnell...wo??
Guter schneller Anwalt muss her, der die Sache vom Tisch weht....................KLICKKLACK Schnelle Hilfe nur dort, eigene Erfahrung....schnelle Hilfe und Rechtslage, aber nur wenn Du Dir nichts zu Schulden kommen lassen hast, sonst.... :thumbdown:
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Lord Vader« (15. Mai 2009, 23:43)


Pioneer

unregistriert

14

Freitag, 15. Mai 2009, 23:47

Die Angelegenheit ist nun in Händen eines (auch hier schon des öfteren genannten) Anwaltes.


Das scheint schon in Arbeit zu sein.