Das Bundesverwaltungsgericht entschied schon in zwei Fällen, dass die deutschen Behörden einen tschechischen Führerschein nicht anerkennen müssen, wenn dessen lnhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung in Tschechien keinen Wohnsitz hatte.
Grundsätzlich werden ab 19.01.2009 ausgestellte ausländische Führerscheine in derartigen Fällen nicht mehr anerkannt.
Nun fangen auch schon Hobbybotaniker etc. an, sich über EUFS Gedanken zu machen.
Der Zusammenhang in der oben genannten Form stellt sich nicht, weil unmöglich, außer bei einem Studentenstatus und dann stimmt wiederum die Schlußfolgerung nicht.