SOLVIT hilft bei Behördenverstoß gegen EU-Recht
Die Schlichtungsstelle in jedem EU-Staat
Mitunter stoßen Unternehmen, die in anderen Ländern der EU aktiv werden wollen, auf Hemmnisse oder gar Schikanen nationaler, regionaler oder lokaler Behörden, indem diese bestehende Regeln des Gemeinschaftsrechtes missachten oder falsch auslegen. Um in solchen Fällen Abhilfe zu schaffen, hat die EU-Kommission ein Netzwerk von nationalen Schlichtungsstellen unter der Bezeichnung SOLVIT in jedem Mitgliedsland geschaffen. Diese sind in die nationalen Verwaltungen auf hohem Level integriert und haben den Auftrag der EU ihnen gemeldete Verstöße der öffentlichen Verwaltung gegen EU-Recht gegenüber Firmen oder Personen vor Ort nachzugehen und die dadurch entstandenen Probleme rasch und unbürokratisch zu lösen. Als Erledigungsfrist sind dafür zehn Wochen vorgeschrieben.
Da diese Serviceeinrichtung der EU in Unternehmerkreisen noch weithin unbekannt ist und daher auch viel zu wenig in Anspruch genommen wird, gewann der Leiter der Außenhandelsstelle Pressburg der Wirtschaftskammer, Konstantin Bekos, die beiden Leiterinnen der SOLVIT-Zentren in Österreich und der Slowakei als Referentinnen eines Wirtschaftscocktails, zu dem sich Unternehmer aus beiden Ländern in der Trenkwalder-Niederlassung Bratislava eingefunden hatten. Dass es sich bei SOLVIT um eine wirksame Einrichtung handelt, zeigt ihre Erfolgsgeschichte. In Summe konnten bisher innerhalb der EU 78 Prozent der gemeldeten Fälle gelöst werden, 22 Prozent blieben ungelöst. Die Erfolgsquote der 2008 von Österreich aus betriebenen Interventionen fiel mit fast 91 Prozent, nämlich 29 gelösten Fällen gegenüber drei nicht gelösten, sogar noch besser aus.
Im Durchschnitt treffen pro Monat bei dem im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend angesiedelten SOLVIT-Zentrum 17 Anfragen ein, teilte dessen Leiterin Sylvia Vana mit. Da SOLVIT kein Weisungsrecht habe, sei man vom guten Willen der beteiligten Stellen abhängig. Das grenzüberschreitende "Netzwerk mit vertrauten Ansprechpartnern trage zu der respektablen Erfolgsquote ebenso bei wie die enge Kooperation mit der Wirtschaftskammer und deren Außenstellen", sagte Vana. Wichtig sei die Objektivierung der Argumente. Obwohl SOLVIT keine Exekutivkompetenz hat, sei es schon gelungen, Staatsorgane zum Umdenken zu bewegen und Gesetze zu novellieren. "Wir zeigen die Schwachstellen im Binnenmarkt auf, brauchen aber die Unterstützung der Unternehmen, die auf diese Stellen und Probleme stoßen," so Huttova, die Leiterin von SOLVIT in der Slowakei, das direkt dem Premierminister untersteht.
Die meisten Interventionsfälle betreffen die Anerkennung der Berufsqualifikation (21 %), den Marktzugang für Produkte (16 %), Fragen der Sozialversicherung (14 %) und der Steuerpflicht (11 %). Immer wiederkehrende Themen sind auch der Zugang zur Aus- und Weiterbildung, Aufenthaltsgenehmigungen, die Zulassung von Kraftfahrzeugen, der Führerschein, Grenzkontrollen, der Marktzugang für Dienstleistungen, das Niederlassungsrecht für Selbständige, die Vergabe öffentlicher Aufträge sowie der freie Kapital- und Zahlungsverkehr. (mü/AHSt)
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk…=479376&DstID=0