Freitag, 25. Mai 2012, 08:26 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren

bub

[VERBORGEN]

Registrierungsdatum: 22. November 2006

Beiträge: 26

Wohnort: [VERBORGEN]

1

Freitag, 8. Mai 2009, 14:55

Führerscheintourismus und doch (k)ein Ende

Zitat

Gleich zwei Änderungsverordnungen1)die Fahrerlaubnisverordnung betreffend sind im Januar in Kraft getreten.

Mit den neuen Formulierungen der §§ 28, 29 FeV soll
insbesondere dem Führerscheintourismus der Boden entzogen werden.
Darunter versteht man den Erwerb eines neuen Führerscheins im
EU-Ausland, nachdem der alte Führerschein wegen eines schweren
Verstoßes bei den Behörden des Heimatlandes abgegeben werden musste.


Für den Erwerb einer Fahrerlaubnis jedoch gilt innerhalb der EU nach der 2. EG-Führerscheinrichtlinie2) das Wohnortprinzip. Obwohl aber dagegen verstoßen worden ist, müssen den Entscheidungen des EuGH3)zufolge im Ausland erworbene Führerscheine in Deutschland auch dann anerkannt werden.

Im Hinblick auf die Entscheidungen des EuGH lassen sich folgende Fallgestaltungen darstellen:

  • Die Entscheidungen betreffen nur
    Fahrerlaubnisse, die nach dem 01.01.1999 unter den Regelungen der 2.
    EU-Führerscheinrichtlinie erworben wurden.
  • Wer in
    Deutschland ein Kfz mit einer im EU-Ausland unter Verstoß gegen das
    Wohnortprinzip erworbenen Fahrerlaubnis führt, die er nach Ablauf einer
    hier verhängten Sperrfrist erworben hat, macht sich nicht strafbar.
  • Wer
    hingegen in Deutschland ein Kfz mit einer im EU-Ausland unter Verstoß
    gegen das Wohnortprinzip erworbenen Fahrerlaubnis führt, die er während
    einer hier verhängten Sperrfrist erworben hat, begeht einen Verstoß
    gegen § 21 StVG.

Hier will die 3. EU-Führerscheinrichtlinie4)eine Änderung herbeiführen. Das aber erscheint jedenfalls im Moment mehr als fraglich.

Auch die 3. EU-Führerscheinrichtlinie hält an der
Pflicht zur gegen¬seitigen Anerkennung der von den Mitgliedstaaten
ausgestellten Führerscheine fest. Immerhin weist die Richtlinie darauf
hin, dass die gegenseitige Anerkennung ihre Grenzen hat.


So besteht nach Art. 11 der 3.
EU-Führerscheinrichtlinie keine Anerkennungspflicht, wenn der
Ausstellungsmitgliedstaat den deutschen Wohnort in den Führerschein
einträgt und somit klarstellt, dass der Inhaber keinen ordentlichen
Wohnsitz dort hatte. 5)
Ebenso besteht keine Anerkennungspflicht, wenn das fehlende
Wohnsitzerfordernis aus anderen vom Ausstellungsmitgliedstaat
herrührenden unbestreitbaren Informationen hervorgeht.

Diese Vorgaben sind seit 19.01.20096)
in nationales Recht umgesetzt worden. Inhaber einer solchen
Fahrerlaubnis sind im Inland a priori nicht zum Führen von Kfz
berechtigt.

In diesen Fällen hilft auch die Berufung auf Art. 13 II der 3.
EU-Führerscheinrichtlinie nicht. Danach darf in einer Übergangszeit bis
2015 eine vorher erteilte Fahrerlaubnis nicht aufgrund der neuen
Bestimmungen entzogen werden. Einer Entziehung bedarf es jedoch erst
gar nicht, denn ein Recht, dass dem Fahrerlaubnisinhaber nicht zusteht,
kann ihm auch nicht aberkannt werden. 7)


Es bleibt also spannend.

http://www.vdpolizei.de/Service/Aktuelle…50/Default.aspx
[VERBORGEN]

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paule« (8. Mai 2009, 15:12)
Grund: Fremden Inhalt zitiert.


Paule

Menschlich

Registrierungsdatum: 28. März 2006

Beiträge: 9 323

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Saar

Beruf: Zuschauersport

Führerschein aus: mit und ohne -:)

2

Freitag, 8. Mai 2009, 18:54

Was haltet ihr denn von diesem Bericht?
Wer war der Autor?

:bild:

Pioneer

unregistriert

3

Freitag, 8. Mai 2009, 19:10

Der Autor wird wohl aus Polizeikreisen kommen und der Bericht gibt nur wieder, wie es derzeit aussieht, eben unklar.
Auch bei der Polizei gibt es Führungskräfte, die sich recht neutral Gedanken zu dem Geschehen und dem polizeilichen Umgang damit machen.
Der Bericht wirft eigentlich auch mehr Fragen auf als er beantwortet, was zeigt, das auch in Polizeikreisen die Sachlage durchaus differenziert gesehen wird, nur eben diese Mc-Rambos etc. mit ihren einfachen Lösungen fallen einfach mehr auf und verderben letztlich nur das Image der Polizei allgemein.
Ich halte den Bericht für gut und er ist auch eher fragend als wertend, ist schon ok. :thumbup:

Epox

Pressestelle (Moderation)

Registrierungsdatum: 2. Januar 2007

Beiträge: 2 969

Geschlecht: Männlich

Beruf: Handwerksmeister

Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09

4

Freitag, 8. Mai 2009, 20:30

Halte den Bericht auch für sehr gelungen,vorallem weil man sich doch im wessentlichen auf die EUGH-Rechtsprechung bezieht und nicht in der Mehrheit auf irgendwelche nationale Zielsetzungen. :Respekt:
Trotzdem bleiben Fragen offen. :denk:

Gruss Epox :wink:
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

Bikerjoe1969

Globaler Moderator

Registrierungsdatum: 12. Februar 2009

Beiträge: 1 542

Geschlecht: Männlich

Wohnort: BW

Führerschein aus: CZ mit Erteilungsdatum 19.01.09

5

Freitag, 8. Mai 2009, 21:36

Sehe ich auch so. Denn wenn man mal ins Forum der Grünen, auch genannt "CopZone" geht, wird man sehen, daß die auf all diesbezüglichen Fragen letztendlich doch irgendwie ausweichen. Medusa hat da wohl mal ziemlich gut argumentiert. Da wurde trotz vorgespielter Sachkenntnis auch keine logische Antwort gegeben.
Signaturen sind doof!

Krabbels

Moderator

Registrierungsdatum: 24. April 2008

Beiträge: 906

Geschlecht: Männlich

6

Freitag, 8. Mai 2009, 21:44

@Bikerjoe
Haja, was sollen sie auch machen, sind ja nur Handlanger und müssen :Ma: machen :thumbsup:
Gruß Krabbels

Bikerjoe1969

Globaler Moderator

Registrierungsdatum: 12. Februar 2009

Beiträge: 1 542

Geschlecht: Männlich

Wohnort: BW

Führerschein aus: CZ mit Erteilungsdatum 19.01.09

7

Freitag, 8. Mai 2009, 22:05

Schon, aber die letzten in der Kette der unwissend tätigen sind halt wir......
Signaturen sind doof!

Krabbels

Moderator

Registrierungsdatum: 24. April 2008

Beiträge: 906

Geschlecht: Männlich

8

Freitag, 8. Mai 2009, 22:17

Solange man sich nicht selber zur Schlachtbank schicken lässt und nichts dagegen unternimmt ?!
Viele denken, der Staat/Exekutive hat schon Recht, da kann man NIX gegen machen, der hat schon verloren !!!!
Ich finde die Deutschen schon witzig " bin selber leider einer" zieh dir ne Uniform an und alles kuscht, kannst dich evtl noch an den "Hauptmann von Köpenick" erinnern :lach:
Gruß Krabbels

Bikerjoe1969

Globaler Moderator

Registrierungsdatum: 12. Februar 2009

Beiträge: 1 542

Geschlecht: Männlich

Wohnort: BW

Führerschein aus: CZ mit Erteilungsdatum 19.01.09

9

Freitag, 8. Mai 2009, 22:25

Ja, kann ich mich erinnern.

Aber du glaubst doch nicht ernsthaft, daß es der "Deutsche" schafft, überhaupt mal seinen Arsch aus dem Sofa zu heben? Egal um was es geht.....!

Und ich bin auch selber einer. :Klo:
Signaturen sind doof!

Krabbels

Moderator

Registrierungsdatum: 24. April 2008

Beiträge: 906

Geschlecht: Männlich

10

Freitag, 8. Mai 2009, 22:37

Nein, da gebe ich dir Recht, dazu bin ich leider schon zu lange West-Deutscher :D-bla:
Da könnten wir uns nee große Scheibe bei den "ossis" abschneiden, aber du kennst auch den Spruch, wer aufgibt hat schon verloren.
Klar habe ich vor jedem Amtsperson Respekt, wie auch vor allen anderen Menschen, nur bin ich der Meinung, nur weil er, einen Grünen/Blauen Strampelanzug anhat muss ich nicht klein beigebe.
Auch die könnten mal im unrecht sein.
Gruß Krabbels

Bikerjoe1969

Globaler Moderator

Registrierungsdatum: 12. Februar 2009

Beiträge: 1 542

Geschlecht: Männlich

Wohnort: BW

Führerschein aus: CZ mit Erteilungsdatum 19.01.09

11

Freitag, 8. Mai 2009, 22:39

Würden sie aber nie zugeben. Und da wären wir wieder bei Michael Ende´s "Die unentliche Geschichte".....
Signaturen sind doof!

Krabbels

Moderator

Registrierungsdatum: 24. April 2008

Beiträge: 906

Geschlecht: Männlich

12

Freitag, 8. Mai 2009, 22:51

Müssen Sie ja auch nicht,deswegen ist die Wertung von der ihren Aussagen sehr gering bei mir,weil ich weiß das Sie nur Handlanger sind,eigentlich ist es ein Schdeißjob :AT:
Außerdem, was währe denn, wenn Sie ihre eigene Meinung sagen und ihr Dienstherr es mitbekommt und es gegen Geltendes "vorläufiges Gesetz" wieder sprechen würde, meinste die hätten noch nee Freude in ihrer Einheit !?
Gruß Krabbels