Tschechische Fahrerlaubnis erregt den Verdacht der Justiz
Amtsgericht Leonberg hat einen Gebäudereiniger zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt - Verteidiger rügt "provinzielle Rechtsauffassung"
Leonberg. Der Streit um eine ausländische Fahrerlaubnis hat gestern das Amtsgericht beschäftigt. Am Ende wurde ein Gebäudereiniger verurteilt, der mit einem tschechischen Führerschein in Ditzingen unterwegs gewesen ist. Der Mann fühlt sich von der Justiz ungerecht behandelt.
Der vietnamesische Angeklagte konnte es nicht fassen: "Es geht doch auch um Menschlichkeit", appellierte er an das Gericht. Seit 23 Jahren lebe er in Deutschland und habe immer pünktlich seine Steuern bezahlt. Zum Schluss fruchteten alle Appelle und Unschuldsbeteuerungen nichts. Das Gericht verurteilte den dreifachen Familienvater wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 600 Euro. Eigentlich nichts Ungewöhnliches. Nur an jenem Abend des 19. Dezember 2008 war der Arbeiter mit einem tschechischen Führerschein im Altkreis Leonberg unterwegs. Weil er schon seit vielen Jahren in Stuttgart wohnt, hätte er seinen Führerschein längst von der dortigen Führerschein stelle umschreiben müssen. Die hätte dann auch sehr genau die Rechtmäßigkeit des Dokumentes überprüft. Tatsächlich haftet den EU-Führerscheinen aus jenem Land der Ruf an, dass sie gegen ein entsprechendes Kleingeld leicht erhältlich seien. Dies ist zumindest der Grund, weshalb ein Verkehrspolizist bei einer Routinekontrolle des Mannes an einer Autobahnauffahrt stutzig wurde. "Diesen EU-Führerscheinen gilt immer unsere besondere Aufmerksamkeit", sagte ein Polizist aus. In solchen Fällen würden sich er und seine Kollegen sofort an die bayerische Grenzpolizei wenden, um weitere Details zu erfahren. Die waren für den Angeklagten wenig schmeichelhaft. Denn er konnte bis zur Verhandlung glaubhaft nachweisen, dass er seinen Hauptwohnsitz nach Tschechien verlegt hat. "Ich habe dort ein halbes Jahr gelebt, warum soll ich deshalb verurteilt werden", beteuerte er seine Unschuld. Sein Anwalt wollte mit einem Beweisantrag einen Zeugen aus Tschechien vorladen lassen, der dies bestätigen sollte. Die Vorsitzende Richterin Jasmin Class lehnte das ab, weil es ihrer Ansicht nach nichts zur Sache beitrage. Das wiederum brachte den Verteidiger derart in Rage, dass er die Staatsanwaltschaft und auch das Gericht als "voreingenommen" abkanzelte.
"Wir brauchen hier gar nicht weiterzuverhandeln, weil sie sich ja offenbar schon festgelegt haben", kritisierte er das Gericht. Ferner geißelte er die "provinzielle Rechtsauffassung". "Selbst wenn meinem Mandant nicht nachweisen kann, dass er in Tschechien gelebt hat, müsste er freigesprochen werden", folgerte derAdvokat. Seiner Ansicht nach sei sein Mandant einem "unverschuldeten Verhaltensirrtum" erlegen.
Diese Sicht der Dinge wies der Vertreter der Staatsanwaltschaft entschieden zurück. "Der Angeklagte ist beim Einwohnermeldeamt in Stuttgart registriert. Daher hat er eine deutsche Fahrerlaubnis vorzulegen." Der Ankläger verwahrte sich zudem gegen die Vorwürfe, dass er voreingenommen sei.
Die Vorsitzende Richterin Jasmin Class stützte die Auffassung der Staatsanwaltschaft. "Sie leben in Deutschland. Da hätten sie zumindest eine deutsche Fahrerlaubnis vorlegen müssen." Die Richterin verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 20 Euro.
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/pa…der-justiz.html