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Epox

Pressestelle (Moderation)

Registrierungsdatum: 2. Januar 2007

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Führerschein aus: RZECZPOSPOLITA POLSKA vor dem 19.01.09

1

Dienstag, 10. März 2009, 12:46

Augsburger-Algemeine Zeitung : Führerschein-Tourist geht einer Agentur auf den Leim ( 09.03.2009 19:05 Uhr )

Zitat

Gersthofen - Beim ersten Mal bekam er ihn nach einigen Wochen wieder. Beim zweiten Mal musste er neun Monate warten. Nach dem dritten Mal rückte er in schier unerreichbare Ferne. Und als er dachte, er könne seinen Führerschein durch ein juristisches Schlupfloch doch noch wiedererlangen, zerschlug sich auch diese Hoffnung.

Die Geschichte eines Mannes aus Gersthofen, der mehrmals seine Fahrerlaubnis wegen Alkohols am Steuer verloren hat, und sie auch im Ausland nicht wieder erlangen konnte, erreicht im Juli 2008 ihren vorläufigen negativen Höhepunkt. Der Handwerker hat einen Auftrag in Augsburg, trinkt zur Brotzeit ein Bier, mittags zwei und lässt sich nach Abschluss der Arbeiten zu einem weiteren überreden.

Auf dem Rückweg fällt einer Polizeistreife erst ein defektes Bremslicht an seinem Auto auf, dann der Alkoholgehalt im Blut des Mannes: 0,5 Promille. Er ist Wiederholungstäter, wurde 1993 mit 1,14 Promille und 2001 mit 1,5 Promille getestet. Deshalb folgt im November 2008 ein Schreiben des Landratsamtes Augsburg, in dem ein psychologisches Gutachten angefordert wird.

Doch damit hat der Mann ebenfalls schlechte Erfahrungen gemacht. Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), die in Deutschland die Fahreignung beurteilt, hat er nach seinen ersten beiden Verkehrsdelikten erst im dritten Anlauf bestanden.

Im Dezember 2008 informiert er sich deshalb bei einer Agentur, die im Internet damit wirbt, Führerscheine ohne MPU zu vermitteln. In Tschechien, verspricht die Agentur, könnten in Deutschland gültige Führerscheine innerhalb weniger Wochen erworben werden. Die Agentur beantragt dafür im Auftrag ihrer Kunden einen tschechischen (Schein-)Wohnsitz und nutzt damit EU-Recht, nach dem Führerscheine in einem solchen Fall länderübergreifend ihre Gültigkeit haben.

Der Mann wittert seine Chance, lässt sich auf das Angebot ein und unterschreibt einen Vertrag. Wie viele andere Kunden auch, hat er nie die Absicht, in Tschechien zu leben. Doch noch vor seiner Fahrprüfung in Osteuropa wird der „Führerschein-Tourismus“ per Gesetz beendet.

Ab dem 19. Januar 2009 sind ausländische EU-Führerscheine in Deutschland nicht mehr gültig, wenn ihre Inhaber hier vorher ihre Fahrerlaubnis wegen schwerer Verkehrsdelikte verloren haben. Als der Mann davon erfährt, will er aussteigen und verlangt sein Geld zurück. 1000 Euro hatte er bereits gezahlt. Bis heute hat er davon keinen Cent wiedergesehen.

Jetzt wartet er in Deutschland darauf, die MPU nachholen zu dürfen. Die Agentur bietet ihre Dienste noch immer an.
http://www.augsburger-allgemeine.de/Home…ageid,4493.html
Die USA haben Barack Obama,
Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash.

Wir haben Angela Merkel,
no hope, no wonder, no cash.

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Beiträge: 893

2

Dienstag, 10. März 2009, 13:19

Als der Mann davon erfährt, will er aussteigen und verlangt sein Geld zurück. 1000 Euro hatte er bereits gezahlt. Bis heute hat er davon keinen Cent wiedergesehen.

Wenn seine Agentur in Simbach/Inn ihren Sitz hat, wird er vor dem dann zuständigen Amtsgericht in Eggenfelden mit einer Rückforderung aber wohl scheitern.
Da gab es ja schon mal einen Präzedenzfall.

Bikerjoe1969

Globaler Moderator

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Führerschein aus: CZ mit Erteilungsdatum 19.01.09

3

Dienstag, 10. März 2009, 13:37

Vielleicht ist es ja eine Agentur aus Neutraubling / Regensburg??? :denk:
Signaturen sind doof!

Pioneer

unregistriert

4

Mittwoch, 11. März 2009, 01:56

Da gab es ja schon mal einen Präzedenzfall.


Ich denke mal, du meinst dieses Urteil vom AG Eggenfelden

Die Fälle wären dann nicht völlig identisch. Es ist zwar immer noch möglich, einen FS im EU-Ausland zu erwerben und die Einhaltung des WS-Prinzips liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, insoweit trifft das Urteil noch zu.

Neu an der Situation ist jedoch, das damit ein in D gültiger FS, wie offensichtlich vom Anbieter zugesagt, durch die Änderung der Rechtslage in D so zur Zeit nicht erworben werden kann, das war im Jahre 2007 noch nicht der Fall.
Es könnte durchaus sein, das unter heutigen Gesichtspunkten das Ergebnis anders ausfällt, einen Versuch ist es meiner Ansicht nach jedenfalls wert. :bw:

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Beiträge: 893

5

Mittwoch, 11. März 2009, 18:10

Ich hab in dem verlinkten Thread mal einen etwas ausführlicheren Auszug aus dem Urteil gepostet.

Danach hat sich das AG Eggenfelden in seinem Urteil vom Sommer 2008 bereits mit der Umsetzung der 3. Führerscheinrichtlinie zum 19.01.2009 beschäftigt.

Insofern dürfte das Urteil auch heute nicht anders ausfallen, sofern der Vermittler im Landkreis Rottall-Inn seinen Sitz hat.

Pioneer

unregistriert

6

Donnerstag, 12. März 2009, 03:58

Möglicherweise hast du recht , das AG hat in der Tat Bezug genommen auf die 3. Rili, -fot- dabei aber wohl die komplett fehlerhafte Umsetzung in D-Recht und die sich daraus ergebenden Folgen nicht beachtet oder erkannt.
Daher halte ich im Gegensatz zum AG eine Anwendung der §§ 275 I und 134 BGB für durchaus denkbar ab dem 19.1.09.

Der dort verhandelte Fall mag so zu einem vertretbaren Ergebnis geführt haben, (Altfall) das AG verkennt meiner Ansicht nach aber völlig die eklatante Änderung der Umsetzung der 3. Rili in D-Recht seit dem 19.1., obwohl es sich auch auf den § 28 FEV bezogen hat, oder müßte zu dem Schluß gelangen, das sich rechtlich tatsächlich nichts geändert hat, das ist dann aber schon sehr zukunftsorientiert, geradezu ein Vorgriff auf einen möglichen EuGH-Entscheid. :Respekt:
Dann wären im Ergebnis natürlich alle EU-FS, unabhängig vom Ausstellungsdatum, weiterhin anzuerkennen.
Dafür ist nur das AG leider nicht zuständig und das entsprechende VG wird wohl eine gänzlich andere Ansicht zu dem Thema haben.

Hier wäre dann mal ein Fall von FoF aufgrund eines nach den 19.1. ausgestellten EU-FS interessant, den kann es nach der Logik dieses AG dann ja eigentlich überhaupt nicht geben oder er muß mit einem glaskaren Freispruch enden. :denk:

Aus meinem Gefühl heraus betrachte ich das Urteil mal so als passiven Widerstand im Zusammenhang: "wie EU-FS - na das haben wir gleich" und die Begründung wird mit etwas Phantasie dazu hingebogen, paßt schon und fertig ist das Ergebnis. :jojoj:

Registrierungsdatum: 23. September 2007

Beiträge: 893

7

Freitag, 13. März 2009, 02:01

Ja, ich verstehe, worauf Du hinaus willst: die Art der "Umsetzung" der 3. Rili hat das AG Eggenfelden vermutlich nicht vorausgesehen.

Wobei die Umsetzung ja darin besteht, dass man den Gesetzestext (§ 28 (4) Nr. 3 FeV) im Bundesgesetzlblatt unverändert lässt (stammt ja von 1999 also noch aus der Vor-Kapper-Zeit) und statt dessen in Medien, Bundesratsdrucksachen und juristischen Fachzeitschriften kundtut, dass dieser § jetzt wieder wörtlich zu verstehen ist und die bisherige einschränkende Auslegung auf einen Erwerb während einer Sperrfrist nicht mehr gültig sei.

Aber die Vehemenz, mit der diese unlogische Argumentation durchgeführt wird, war schon überraschend, auch für mich.

Dass man daraus eine Ungültigkeit der Vermittlerverträge herleiten kann, glaube ich aber nicht: zum einen ist ja ein Führerscheinerwerb anscheinend immer noch möglich. Und mit diesem Führrschein kann man ja auch in 26 EU-Staaten fahren. Dass eine Anerkennung in D reibungslos klappt, konnte auch bisher kein Vermittlerkunde erwarten. Und dass eine Anerkennung in D ohne MPU nicht funktioniert, hat der EUGH auch noch nicht entschieden.

Pioneer

unregistriert

8

Freitag, 13. März 2009, 09:36

Das ist wohl auch ein einzigartiger Vorgang in der D-Gesetzgebung gewesen, eine eigentlich gültige und damit vollumfänglich anzuwendende Verordnung aufgrund eines höherwertigen Rechts nur eingeschränkt anzuwenden, in der Zwischenzeit nicht anzupassen, obwohl die Verordnung selbst in diesem Zeitraum durchaus Änderungen erfahren hat und nach vermeintlicher Änderung des höherwertigen Rechts quasi per bloßer Behauptung wieder für voll anwendbar zu erklären.
Das ein Amtsrichter dann an seiner Arbeitsgrundlage und seinem Selbstverständnis zweifelt und da schlicht nicht mitzieht, kann ich schon verstehen, daher bin ich auch sehr gespannt, wie das nächste Urteil dort zu diesem Rechtgebiet ausfällt. :greubel:

Beim eigentlichen Thema hast du wohl recht, das habe ich evtl. etwas zu emotional gesehen, zukünftige Entscheidungen in dieser Hinsicht werden wohl stark durch den EuGH beeinflußt werden und nach bisheriger Rechtslage ist das AG Eggenfelden tatsächlich auf der sicheren Seite, auch wenn es mir irgendwie nicht so recht gefällt, das ist aber auch wieder mehr eine emotionale Ansicht. :Keks: